Ausgabe von Bonusgutscheinen beim Ankauf gebrauchter Bücher wettbewerbswidrig
Ein Buchhändler, der seinen Kunden im Rahmen einer Werbeaktion Bonusgutscheine für neue preisgebundene Bücher ausgibt, sofern diese gleichzeitig mehrere gebrauchte Bücher zum Ankauf anbieten, verstößt gegen die Buchpreisbindung nach §§3, 5 BuchPrG und handelt wettbewerbswidrig. Die Gewährung von Gutscheinen kann zwar in Fällen zulässig sein, in denen der Verkäufer eine Gegenleistung erhält. Eine solche ist vorliegend jedoch nicht ersichtlich.