Keine Haftung für eigenmächtigen wettbewerbswidrigen Eintrag in einem Branchenbuch durch Dritte
Es besteht keine Haftung eines Unternehmers für einen wettbewerbswidrigen Eintrag in einem Branchenverzeichnis im Internet, solange nicht nachgewiesen werden kann, dass dieser den Eintrag selbst eingestellt hat und die Möglichkeit besteht, dass Dritte den Eintrag geschaltet haben. Auch stellt es keinen Vertragsstrafefall dar, wenn der zur Unterlassung verpflichtete Unternehmer die Löschung des Eintrags angewiesen hat und ein anderer Branchenbuchanbieter den Eintrag eigenmächtig wieder einstellt.