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Urteil_Bundesgerichtshof
01. Dezember 2014 Top-Urteil

Händler auf Amazon haften nicht für dessen Weiterempfehlungsfunktion

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Urteil des LG Arnsberg vom 30.10.2014, Az.: 8 O 121/14

Ein Händler auf Amazon haftet nicht für die Weiterempfehlungsfunktion auf Amazon. Grund dafür ist, dass der Händler nicht als Störer angesehen werden kann, da er keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Nutzung dieser Weiterempfehlungsfunktion besitzt. Die Aktivierung dieser Funktion erfolgt vielmehr automatisch, sodass ein Händler dies lediglich verhindern kann, indem er die Nutzung von Amazon gänzlich unterlässt. Dies kann jedoch weder gesetzlich gefordert werden, noch ist es dem Händler zumutbar.

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28. November 2014

Eine Kündigung per E-Mail kann in AGB nicht ausgeschlossen werden

Urteil des OLG München vom 09.10.2014, Az.: 29 U 857/14

Eine Kündigung der Mitgliedschaft eines Online-Portals muss auch per E-Mail zugelassen werden. Dies gilt auch dann, wenn eine solche Form der Kündigung in den AGB ausgeschlossen wurde. Grund dafür ist, dass eine solche Klausel, die eine Kündigung per E-Mail nicht zulässt, gegen geltendes Recht verstößt und deswegen unwirksam ist.

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26. November 2014

Herabsetzende vergleichende Werbung mit sprayendem Waschbären als Bildmotiv

Urteil des OLG Frankfurt vom 09.10.2014, Az.: 6 U 199/13

Wirbt ein Unternehmen mit einem Bildmotiv, welches einen Waschbären beim Übersprühen einer farbigen Fläche mit einer anderen Farbe zeigt, so stellt dies eine herabsetzende vergleichende Werbung dar, wenn es sich bei den Farben um Unternehmensfarben von Telekommunikationsunternehmen handelt und die Werbung vom Verkehr als Vergleich dieser miteinander erkennbar ist. Das Übersprühen der Unternehmensfarbe stelle eine pauschale Abwertung der Leistungen des Mitbewerbers dar. Die Voraussetzungen für eine Farbmarke müssen nicht erfüllt sein, solange die verwendete Farbe vom Verkehr dem jeweiligen Unternehmen zugeordnet wird.

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18. November 2014

Unzulässige irreführende Diätwerbung

Urteil des LG Düsseldorf vom 13.08.2014, Az.: 12 O 164/14

Eine Diätwerbung für eine Therapiemethode, die eine Gewichtsreduktion von bis zu 12% auch für Menschen verspricht, die keinen Sport treiben können oder wollen bzw. krankhaft übergewichtig sind, ist irreführend und damit unzulässig, wenn konkrete Wirkaussagen ohne wissenschaftliche Absicherung getroffen werden. Die Werbung misst der Behandlungsmethode Wirkungen zu, die sie tatsächlich nicht hat und erweckt den Eindruck, ein entsprechender Erfolg könne mit Sicherheit erwartet werden. Wegen der hohen Gefahren für das bedeutende Schutzgut der Gesundheit müssen im Hinblick auf die Wirkung der beworbenen Mittel besonders hohe Anforderungen gestellt werden.

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10. November 2014 Top-Urteil

Farbmarke „Gelb“ darf nur für Langenscheidt-Wörterbücher verwendet werden

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Urteil des BGH vom 18.09.2014, Az.: I ZR 228/12

a) Eine Aussetzung des markenrechtlichen Verletzungsverfahrens im Hinblick auf ein gegen die Klagemarke gerichtetes Löschungsverfahren scheidet im Regelfall aus, wenn keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für den Erfolg des Löschungsverfahrens besteht.

b) Eine gesteigerte Kennzeichnungskraft einer abstrakten Farbmarke ist nicht notwendige Voraussetzung für die Annahme einer markenmäßigen Verwendung des angegriffenen Farbtons.

c) Zwischen zweisprachigen Wörterbüchern und Sprachlernsoftware besteht hochgradige Warenähnlichkeit.

d) Nimmt der Verkehr auf den angegriffenen Produktverpackungen einen Farbton als eigenständiges (Zweit-)Kennzeichen und nicht als Teil eines zusammengesetzten Zeichens wahr, ist dieser Farbton isoliert der Prüfung der Zeichenähnlichkeit zugrunde zu legen.

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10. November 2014

Trotz Vorhaltens eines Impressums auf einem „XING“-Profil ist Verstoß gegen Informationspflichten gegeben

Urteil des LG Stuttgart vom 27.06.2014, Az.: 11 O 51/14

Der Impressum-Link auf einer Profilseite der Plattform „XING“ genügt nicht den rechtlichen Anforderungen des § 5 TMG, da er nicht effektiv optisch wahrnehmbar und nicht leicht erkennbar ist. Dies ist zum einen durch die sehr kleine Schriftgröße und zum anderen durch die Position des Links bedingt. Dieser befindet sich am unteren rechten Rand des Profils und außerhalb des eigentlichen Textblocks, sodass der Nutzer ihn erst durch Hinunterscrollen entdecken kann. Der Link ist folglich insgesamt zu unauffällig, sodass er von einem Leser mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit leicht übersehen wird.

Mittlerweile hat XING die Gestaltung des Impressum-Links verändert.

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05. November 2014

Runes of Magic – Wettbewerbswidrige Werbung an Kinder in Online-Rollenspielen

Urteil des BGH vom 18.09.2014, Az.: I ZR 34/12

Werbung, die Kinder im Rahmen eines Online-Rollenspiels zum Erwerb von kostenpflichtigen virtuellen Spielgegenständen auffordert, ist nicht zulässig. Die Werbung “Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse 'Etwas'” spreche Kinder direkt an, in dem es in kindertypischer Sprache verfasst wurde und ist deshalb wettbewerbswidrig.

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05. November 2014

Vorleistungspflicht und Stornopauschalen bei Reisen

Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.09.2014, Az.: I-6 U 161/13 Reiseveranstalter dürfen zwar grundsätzlich sofort mit Erhalt der Reisebestätigung eine angemessene Anzahlung vom Reisenden verlangen. Dabei stellt jedoch die sofortige Fälligkeit des Reisepreises in Höhe von 30 % ein "wesentlicher Teil des Gesamtpreises" dar und benachteiligt den Reisenden unangemessen. An die Zulässigkeit für eine in den AGB geregelte Staffelung für Rücktrittspauschalen, die sich anhand von Resttagen vor Reisebeginn orientiert, sind hohe Anforderungen gestellt. Insbesondere müssen Stornopauschalen die ersparten Aufwendungen des Reiseanbieters hinreichend berücksichtigen. Hierfür ist der Anbieter in der Beweispflicht.
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05. November 2014

Präsentation eines Nachahmungsprodukts von „Mikado“-Keksstangen

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Pressemitteilung des BGH vom 23.10.2014, Az.: I ZR 133/13

Lediglich die Präsentation eines Produkts - dem der Vorwurf der Nachahmung gemacht wird - auf einer internationalen Messe in Deutschland begründet noch nicht die Gefahr, dass das Produkt in Deutschland in den Verkehr gebracht wird. Vor allem, wenn es sich um eine reine Fachmesse handelt und nicht der breiten Öffentlichkeit zugänglich ist.

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05. November 2014

Ein Verbot von Verletzungsformen darf nur auf die im Verfahren vorgebrachten Beanstandungen gestützt werden

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 16.10.2014, Az.: 6 U 92/14

Bei einem Antrag auf Unterlassung einer konkreten Verletzungsform darf das Gericht das Verbot der entsprechenden Verletzungsform nur auf solche Beanstandungen stützen, die der Antragssteller im Verfahren vorgebracht hat. Hinsichtlich weiterer Beanstandungen, die erst im Laufe des Verfahrens nachgeschoben werden, steht ein fehlender Verfügungsrund im Laufe eines Eilverfahrens dann nicht entgegen, wenn der Antragssteller von diesen Beanstandungen erst während des Verfahrens Kenntnis erlangt hat.

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