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Urteil_Bundesgerichtshof
08. Januar 2015

Amazon haftet bei fehlerhaften UVP-Preisen in seinen Angeboten

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Urteil des LG Köln vom 02.10.2014, Az.: 81 O 74/14

Die Angabe einer falsche unverbindlichen Preisempfehlung bei Angebot eines Produkts ist geeignet, Verbraucher über die Preiswürdigkeit des Angebots in die Irre zu führen, da dessen Angabe gerade das eigene Angebot als besonders günstig darzustellen bezweckt. Dies gilt selbst dann, wenn Amazon über 10 Millionen Produkte anbietet. Dabei reicht es nicht aus, sich auf Angaben Dritter zu verlassen, selbst wenn diese die Richtigkeit ihrer Angaben vertraglich bestätigt haben.

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08. Januar 2015

E-Mails von Kunden müssen individuell beantwortet werden

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Urteil des LG Koblenz vom 3.11.2014, Az.: 15 O 318/13

Der Internetdienstanbieter 1 & 1 muss seinen Kunden bei Anfragen eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Für eine individuelle Beantwortung der Kundenfragen genügt es jedoch nicht, bei E-Mail-Anfragen automatisierte Antworten zurückzugeben, in denen nur allgemeine Hinweise enthalten sind und auf telefonische Kontaktmöglichkeiten verwiesen wird.

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08. Januar 2015

Klassifizierung von Kreuzfahrtschiffen nach einem Sterne-System ist irreführend

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Urteil des LG Hanau vom 01.09.2014, Az.: 7 O 397/14

Das aus der Hotelbranche bekannte Sterne-Bewertungssystem kann nicht für die Bewertung von Schiffen verwendet werden. Wird eine Kreuzfahrt im Rahmen einer Online-Werbung mit dem Hinweis beworben, dass es sich um ein 4-Sterne Schiff handle, ohne dass ein solches Bewertungssystem für Schiffe tatsächlich existiert, ist dies irreführend und wettbewerbswidrig.

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07. Januar 2015 Top-Urteil

Online-Händler muss auf Mindermengenzuschlag gesondert hinweisen

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Urteil des OLG Hamm vom 28.06.2012, Az.: I-4 U 69/12

Erhebt ein Online-Händler auf Bestellungen einen Mindermengenzuschlag, so muss auf diesen gesondert und deutlich erkennbar hingewiesen werden. Es reicht nicht aus, wenn der Zuschlag für den Verbraucher erst durch Anklicken des Wortes „Versandkosten“ ersichtlich wird. Bei einem Mindermengenzuschlag handelt es sich um einen sonstigen Preisbestandteil, der grundsätzlich nichts mit dem Versand zu tun hat.

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07. Januar 2015

Verkäufer muss bei Auktionsabbruch Schadenersatz zahlen

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Urteil des OLG Hamm vom 30.10.2014, Az.: 28 U 199/13

Wird eine eBay-Auktion grundlos vorzeitig abgebrochen, so steht dem Höchstbietenden Schadenersatz in Höhe des Warenwertes zu. Dies gilt auch für den Fall dass der Höchstbietende ein sog. „Abbruchjäger“ sein sollte, d.h. dass er sich systematisch an eBay-Auktionen beteilige, um ggf. Schadensersatzansprüche realisieren zu können. Denn Voraussetzung für ein solches Vorgehen ist gerade, dass sein jeweiliges Höchstgebot bindend geworden war.

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07. Januar 2015

Haftung des Amazon-Händlers auch bei Handlungen von Amazon

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Urteil des OLG Köln vom 10.12.2014, Az.:6 W 187/14

Ein Händler auf Amazon haftet für eine fehlerhafte Produktbeschreibung auch dann, wenn ein Fehler nicht von ihm persönlich, sondern von Amazon begangen worden ist. Den Händler trifft die Pflicht den Inhalt und die Rechtmäßigkeit seiner Angebote regelmäßig zu kontrollieren, da Amazon auch ohne Wissen und Wollen des Händlers Änderungen vornehmen kann.

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07. Januar 2015

Zur Verwendung von Rechtswahlklauseln gegenüber Verbrauchern

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Beschluss des OLG Oldenburg vom 23.09.2014, Az.: 6 U 113/14

Rechtswahlklauseln in AGB, die ausschließlich deutsches Recht als Vertragsgrundlage vorsehen, sind im Rechtsverkehr mit im Ausland ansässigen Verbrauchern unwirksam.

Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen steht ein Unterlassungsanspruch nach dem Unterlassungsklagengesetz auch bei innergemeinschaftlichen Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze zu.

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07. Januar 2015

Haftung von Amazon Marketplace-Händlern für fehlerhafte Angaben von Amazon

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Beschluss des OLG Köln vom 23.09.2014, Az.: 6 U 115/14

Auch wenn eine fehlerhafte unverbindliche Preisempfehlung nicht von dem Händler, sondern von Amazon stammt, ist der Händler dafür verantwortlich und kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Händler kann sich nicht auf das Haftungsprivileg des § 8 TMG berufen, weil er insoweit kein Teledienstanbieter ist, weil der Produktanbieter nicht zugleich Anbieter des Teledienstes ist, sofern über den Teledienst für den geworben wird.

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02. Januar 2015

Zum „Opt-in“-Erfordernis bei Flugbuchungen im Internet

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Urteil des OLG Frankfurt vom 09.10.2014,Az.: 6 U 148/13

Werden bei der Buchung von Flügen im Internet fakultative Zusatzleistungen angeboten, müssen diese dem „Opt-in“-Erfordernis entsprechen. Dieses ist dann erfüllt, wenn dem Verbraucher sowohl die Möglichkeit, sich für die Zusatzleistung zu entscheiden, als auch die Möglichkeit, die Buchung ohne Annahme einer solchen Leistung fortzusetzen, gegeben wird. Auch die Ausgestaltung eines Buchungsvorganges, bei dem der Verbraucher sich für eine der beiden Varianten entscheiden muss, um fortfahren zu können, wird dem Erfordernis gerecht. Entscheidend ist nur, dass beide Alternativen gleichwertig und klar für den Verbraucher erkennbar sein müssen.

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30. Dezember 2014

LG Bochum: Marketplace-Händler haften für Wettbewerbsverletzungen von Amazon

Urteil des LG Bochum vom 26.11.2014, Az.: I-13 O 129/14

Ein Amazon Marketplace-Händler muss sich Wettbewerbsverstöße, die von dem Online-Portal begangen werden (hier: Angabe fehlerhafter UVP), zurechnen lassen, da er die Verkaufsbedingungen der Handelsplattform akzeptiert und mit der Einstellung von Angeboten in Kauf genommen hat, dass durch Amazon Änderungen an diesen vorgenommen werden.

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