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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungserklärung“

14. Januar 2013

Wiederholungsgefahr kann bei Unternehmensübergang verschwinden

Urteil des BGH vom 06.12.2012, Az.: III ZR 173/12 a) Enthalten die von einem Unternehmen (hier: Mobilfunkanbieter) abgeschlossenen Verträge nach Maßgabe der §§ 307 ff BGB unwirksame Klauseln, so begründet dies, wenn der Rechtsträger des Unternehmens nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen wird, auch im Falle der Fortführung des Betriebs bei dem übernehmenden Rechtsträger keine - für einen Unterlassungsanspruch aus § 1 UKlaG erforderliche - Wiederholungsgefahr. b) Da der neue Rechtsträger in die abgeschlossenen Verträge eintritt, sind in einem solchen Falle an die Begründung einer Erstbegehungsgefahr (hinsichtlich des Sich-Berufens) keine allzu strengen Anforderungen zu stellen.
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28. Dezember 2012

Abgabe einer Unterlassungserklärung begründet keine Kostentragungspflicht

Urteil des OLG Celle vom 15.11.2012, Az.: 13 U 57/12 Unterzeichnet der Schuldner infolge einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, begründet dies nicht automatisch die Verpflichtung, dem Gegner die vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Selbst wenn es zur Unterzeichnung kommt, kann dies nicht dahingehend verstanden werden, dass der Abgemahnte die Abmahnung auch für berechtigt hält und eine Kostentragungspflicht anerkennt. Eine Unterzeichnung kann auch erfolgen, obwohl sich der Schuldner sicher ist, sich rechtmäßig verhalten zu haben.
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16. November 2012

Kündigung eines Unterlassungsvertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 04.10.2012, Az.: 6 U 217/11 Auch ein Unterlassungsvertrag kann aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden. Ein solcher Grund kann dann vorliegen, wenn wegen des Vorwurfs einer Verletzung einer Wort- /Bildmarke eine Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung der Löschung der Marke abgegeben worden ist.
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25. September 2012

Hinreichend deutliche Abmahnung ist grundsätzlich Pflicht!

Urteil des KG Berlin vom 20.07.2012, Az.: 5 U 90/11 In einem Abmahnschreiben muss mit „hinreichender Deutlichkeit“ zum Ausdruck kommen, für welches konkrete Verhalten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert wird. Eine Abmahnung ist auch dann wirksam, wenn das beanstandete Verhalten eine unzutreffende rechtliche Würdigung erfährt. Die erforderliche "hinreichende Deutlichkeit" ist auch dann erfüllt, wenn der Abgemahnte die missbilligte Handlung zumindest beurteilen und daraus die Folgerungen ziehen kann.
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11. September 2012

Vorsicht bei Werbeabgaben in Form von Zuwendungen!

Urteil des LG Stuttgart vom 19.04.2012, Az.: 35 O 11/11 KfH Die Abgabe einer Bonuskarte begründet auch dann keine unzulässige geschäftliche Handlung (§ 3 UWG), wenn sie an Stammkunden gratis abgegeben wird, ansonsten aber für EUR 5,00 käuflich erworben werden muss. Zwar handelt es sich dabei um eine Zuwendung gem. § 7 HWG, jedoch greift der Ausnahmefall des geringen Werts. Dahingegen ist bei der Auslobung einer kostenlosen Zweitbrille eine Zuwendung von nicht geringem Wert anzunehmen.
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06. Juni 2012

Bauheizgerät

Urteil des BGH vom 15.12.2011, Az.: I ZR 174/10

a) Schlägt der Abmahnende dem wegen eines Wettbewerbsverstoßes Abgemahnten in einer vorformulierten Unterlassungsverpflichtungserklärung für jeden Fall der Zuwiderhandlung das Versprechen einer Vertragsstrafe vor, die unabhängig von einem Verschulden verwirkt sein soll, kann dies ein Anhaltspunkt dafür sein, dass die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs missbräuchlich und nach § 8 Abs. 4 UWG unzulässig ist. b) Die Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes ist nicht allein deshalb missbräuchlich und nach § 8 Abs. 4 UWG unzulässig, weil eine frühere Abmahnung wegen eines gleichartigen Wettbewerbsverstoßes missbräuchlich und nach § 8 Abs. 4 UWG unzulässig war und sich die spätere Abmahnung ausdrücklich auf die frühere Abmahnung bezieht.
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11. Juli 2011

Vorherige Unterlassungserklärung gegenüber Dritten nicht immer geeignet, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen

Urteil des OLG Stuttgart vom 20.05.2010, Az.: 2 U 95/09

Ein Unterlassungsschuldner kann sich nicht immer darauf berufen, dass er wegen des abgemahnten Wettbewerbsverstoßes bereits gegenüber einem Dritten eine Unterlassungserklärung abgegeben habe und daher die Wiederholungsgefahr bereits entfallen sei. Erforderlich ist, dass keine Zweifel an der Ernstlichkeit der Unterlassungserklärung und dem Verfolgungswillen des vormaligen Abmahners bestehen.
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25. März 2010

Unterlassungserklärung mit auflösender Bedingung

Urteil des OLG Hamm vom 25.02.2010, Az.: I-4 U 189/09 Eine Unterlassungserklärung kann grundsätzlich unter eine auflösende Bedingung gestellt werden. Solche Bedingungen dürfen aber nur für den Fall aufgenommen werden, dass sich das zu unterlassende Verhalten später als rechtmäßig herausstellt. Vorliegende Bedingung umfasste die allgemein verbindliche, d. h. auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhende Klärung des zu unterlassenden Verhaltens, ohne dass die Klärung des Verhaltens als rechtmäßig ausdrücklich aufgenommen wurde. Der Beklagte wurde von uns im gerichtlichen Verfahren vertreten.
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11. März 2010 Top-Urteil

„Testfundstelle“ – Zur Wirksamkeit von Unterlassungserklärungen und einstweiligen Verfügungen

Urteil des BGH vom 17.09.2010, Az.: I ZR 217/07

Erwirkt der Gläubiger vor Zugang und Annahme der vom Schuldner zur Vermeidung eines Rechtsstreits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung und stellt sie zu, fehlt deshalb nicht die Geschäftsgrundlage des Unterlassungsvertrags. Bei der Bemessung einer nach "Hamburger Brauch" vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe ist ein für dieselbe Zuwiderhandlung bereits gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld zu berücksichtigen.

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