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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungserklärung“

16. Oktober 2009

Unterlassungserklärung „unter auflösender Bedingung“

Urteil des LG Bochum vom 01.09.2009, Az.: I-12 O 85/09

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, welche unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d. h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben wird, ist wirksam. Hierunter kann nach unbefangener, situationsgerechte Betrachtung der abgegebenen Unterlassungserklärung nur der Fall verstanden werden, dass das zu unterlassende Verhalten sich später als rechtmäßig herausstellt.
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15. September 2009

Verpflichtungen eines Unterlassungsschuldners

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.08.2009, Az.: 11 U 19/09

Dem Unterlassungsschuldner obliegt es nicht nur, keine weiteren Handlungen vorzunehmen, die eine Verletzung des Unterlassungsgebotes darstellen, sondern er muss alles ihm Zumutbare tun, um vor Abgabe des Unterlassungsversprechens angelegte Störungsquellen zu beseitigen. Eine "Rückrufaktion" auf bloße Vermutung hin, dass rechtsverletzendes Material an eine bestimmte Stelle gelangt sein könnte, kann jedoch im Einzelfall unzumutbar sein.
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31. August 2009

Formulierung einer Unterlassungserklärung

Urteil des OLG Hamm vom 14.05.2009, Az.: 4 U 192/08

In der Formulierung einer Unterlassungserklärung sind der Begriff "Werbemitteilung" und das Kriterium der fehlenden vorherigen Einwilligung als hinreichend bestimmt anzusehen, um die unverlangte Zusendung von Werbe-Emails zu beschreiben. Das Wesentliche bei einer solchen Verletzungshandlung ist nicht der Inhalt der Email, sondern die Belästigung durch ungerechtfertigte Email-Übermittlungen.
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11. Februar 2009

Abgabe einer Unterlassungserklärung vor Einleitung des Verfügungsverfahrens

Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 28.01.2009, Az.: 2-03 O 171/08 In einem eigenen Fall stellten die Frankfurter Richter aktuell klar, dass im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren dem Antragssteller die Kosten auch dann aufzuerlegen sind, wenn der wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommene Schuldner schon vor Einleitung des Verfahrens einem Dritten gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und somit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Anfang an unbegründet war.
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