Unionsmarke „tagesschau“ bleibt bestehen

Das Gericht der Europäischen Union hat einen Antrag der bonnanwalt Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH auf vollständige Aufhebung des markenrechtlichen Schutzes der „tagesschau“ abgewiesen. Die Unionsmarke bleibt daher für die Bereitstellung von Nachrichtensendungen bestehen. Das Gericht betonte, dass auch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dem Wettbewerb gegenüber privatrechtlichen Rundfunkanstalten unterlägen und eine markenmäßige Benutzung in der Einblendung während der Sendung liegt.