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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „irreführende Werbung“

26. Juli 2010

Pflicht zur Benennung einer autorisierenden Stelle

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 13.07.2010, Az.: 6 U 58/09

Wird mit dem Begriff „autorisierte Goldverwertungs-Agentur“ geworben, so weckt dies nach dem allgemeinen Verkehrsverständnis die Vorstellung, dass das beworbene Unternehmen gewisse Standards in Bezug auf Qualität, Kontrolle und Ausbildung einhält und insofern auch einer Kontrolle der autorisierenden Stelle unterliegt. Erfolgt innerhalb der Werbung jedoch keine eindeutige und transparente Benennung der autorisierenden Stelle, so ist diese Werbung im Hinblick auf die Eigenschaften des beworbenen Unternehmens irreführend und damit wettbewerbswidrig.
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28. Dezember 2009

„Atlasprof.“ – von der Irreführung mit Amtstiteln

Urteil des OLG Hamm vom 27.01.2009, Az.: 4 U 147/08

Die Werbung im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken mit der Bezeichnung "Atlasprof." ist laut OLG Hamm irreführend und somit unlauter. Der Bestandteil "prof." rufe bei den angesprochenen Verkehrskreisen den unrichtigen Eindruck hervor, dass es sich um einen Professor für Atlas(Wirbel) handle. Damit liegt ein Verstoß gegen § 5 UWG vor, da hierdurch das Vertrauen der Verbraucher durch die Verwendung eines Amtstitels gewonnen werde. Die Doppeldeutigkeit von "prof." als Abkürzung sowohl für "Professor" als auch für "professionell" muss der Werbende gegen sich gelten lassen.
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23. Dezember 2009

Drin ist, was drauf steht? – Irreführende Werbung im Arzneimittelbereich

Urteil des LG Hamburg vom 12.05.2009, Az.: 312 O 182/09

Wer für ein medizinisches Heilmittel wirbt, muss sich an das Strengeprinzip im Heilmittelwerberecht halten. Dieses fordert, dass eine Werbung, die sich auf Studien stützt und damit eine wissenschaftliche Absicherung vermittelt, sich auf Studien bezieht, die die mitgeteilten Aussagen tatsächlich ergeben. Strenge Anforderung bestehen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können. Werbeaussagen müssen daher gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen.
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11. Dezember 2009

Ähnliche aber nicht inhaltsgleiche Äußerungen von Unterwerfungserklärung nicht erfasst

Urteil des OLG Hamm vom 05.11.2009, Az.: 4 U 125/09

Im Rahmen einer Unterwerfungserklärung ist auf den spezifisch gewollten Inhalt der Erklärung abzustellen. Ähnliche, aber nicht irreführende Aussagen werden nicht wegen ihrer Ähnlichkeit erfasst.
Im vorliegenden Fall verpflichtete sich die Beklagte in ihrer Werbung ungetestete Matratzen nicht mehr mit Testwertungen der Stiftung Warentest zu bewerben. Eine wortgleiche Formulierung ohne Hinweis auf die Stiftung Warentest, in Verbindung mit zuordenbaren Testergebnissen der Stiftung Warentest, wurde vom Gericht als nicht von der Unterwerfungserklärung erfasst angesehen.
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17. September 2009

Werbende Bezeichnung maßkonfektionierter Bekleidung als „Maßhemd“ und „maßgeschneiderte Hemden“ im Internet

Beschluss des KG Berlin vom 11.08.2009, Az.: 5 W 88/09

Die werbende Bezeichnung maßkonfektionierter Bekleidung als "Maßhemd" bei über das Internet zu beziehenden Angeboten ist jedenfalls dann nicht irreführend, wenn der Verbraucher unter diversen Stoffen, Schnitten, Farbkombinationen usw. wählen und er weiterhin eine Vielzahl seiner individuellen Körpergröße (Halsumfang, Brustumfang, Bauchumfang usw.) vorgeben kann. Die werbende Bezeichnung derart maßkonfektionierter Bekleidung als "maßgeschneiderte Hemden" ist hingegen irreführend.
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03. Juni 2009

Wer ist der Hersteller?

Urteil des OLG Hamm vom 29.01.2009, Az.: 4 U 197/08

Es liegt eine irreführende Werbung vor, wenn über den maßgeblichen Hersteller eines angebotenen Produkts getäuscht wird. Mehrere aufgeführte Herstellernamen können nicht den Eindruck vermitteln, das Produkt stamme von allen gleichzeitig. Zudem lassen sich im Rahmen der Rufausbeutung die Qualitätsvorstellungen der Konkurrenzprodukte, die sich in Art und Qualität unterscheiden, nicht gleichzeitig auf das einzelne fragliche Produkt übertragen.

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06. Mai 2009

Unleserliche Fußnoten in der Werbung

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 31.03.2009, Az.: 11 U 2/09 (Kart)

Wird in einer Werbeanzeige neben den blickfangmäßig herausgestellten Vorteilen zwar auf bestehende Einschränkungen in einer Fußnote hingewiesen, so übersieht der Verbraucher doch leicht den ergänzenden Teil. Dies gilt insbesondere dann, wenn wegen der geringen Schriftgröße und schwacher Konturen eine gesteigerte Aufmerksamkeit für das anstrengende Lesen aufgebracht werden muss. Ein unleserlicher Fußnotentext verstößt damit gegen das Verbot  der irreführenden Werbung.

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15. April 2009

Qualitätszertifikat für Rechtsanwälte

Urteil des LG Köln vom 03.02.2009, Az.: 33 O 353/08

Werden Rechtsanwälte auf ihre Qualität überprüft, muss bei dem verliehenem Zertifikat deutlich erkennbar sein mittels welcher Zertifizierungskriterien dies vergeben wird. Irreführend ist die Werbung für ein solches Zertifikat selbst dann, wenn darin suggeriert wird, die Kriterien seien objektiv festgelegt worden, während sie in Wahrheit nach eigenem Gutdünken der Prüfstelle aufgestellt wurden.
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09. April 2009

„Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat“

Urteil des OLG Stuttgart vom 18.12.2008, Az.: 2 U 86/08

Wird ein Saft mit den Worten "Orangensaft" beworben, muss es sich um Direktsaft handeln und nicht um Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat, andernfalls ist die Werbung irreführend. Eine deutliche Unterscheidung muss somit bei Produkten auch getroffen werden, wenn diese zwar keine gravierende, aber eben doch geringe Qualitätsunterschiede aufweisen.
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30. März 2009

www.prädikatsanwälte.de

Urteil des LG Regensburg vom 14.01.2009, Az.: 2 HK O 2062/08

Unter den Begriff des Prädikatsanwalts kann nur eine kleine Gruppe von Rechtsanwälten gefasst werden, die ein überdurchschnittliches Examen abgeleistet haben, also angeblich "Spitzenjuristen" sind. Ein Anwalt mit lediglich dem "kleinen Prädikat" kann, angesichts der hohen Quote derer, die dieses erwerben und dem Umstand, dass ein solches bereits bei 6,5 von 18 möglichen Punkten verliehen wird, nicht als Prädikatsanwalt bezeichnet werden. Andernfalls wäre diese Bezeichnung eine irreführende Werbung und damit wettbewerbswidrig.
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