4.000 Euro Preisvorteil kann irreführend sein
Urteil des OLG Hamm vom 15.12.2011, Az.: I-4 U 31/11
Es liegt eine irreführende Werbung vor, wenn mit einer Preisersparnis geworben wird und die Bezugsgröße nicht angegeben wird.
Urteil des OLG Hamm vom 15.12.2011, Az.: I-4 U 31/11
Es liegt eine irreführende Werbung vor, wenn mit einer Preisersparnis geworben wird und die Bezugsgröße nicht angegeben wird.
Die Angabe "Original Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden" in einer Adwords-Anzeige ist im Hinblick auf die zutreffenden näheren Informationen, auf die die Anzeige verweist, nicht irreführend, wenn die Einschränkungen Lieferung am Folgetag nur bei Bestellung bis 16.45 Uhr, keine Auslieferung am Sonntag sich in dem Rahmen bewegen, mit dem der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher ohnehin rechnet.
Urteil des LG Bonn vom 21.04.2011, Az.: 14 O 184/10
Wird auf reißerische Art für Zahnimplantate zu einem Pauschalpreis geworben, ist dies wettbewerbswidrig, da die Zahlung eines Pauschalhonorars nicht den Anforderungen der GOZ entspricht.Urteil des LG Bonn vom 19.09.2011, Az.: 1 O 448/10
Der Deutschen Telekom ist es untersagt mit einer hohen Übertragungsrate ihrer Internet-Flatrate zu werben, wenn nicht eindeutig darauf hingewiesen wird, dass die Geschwindigkeit ab einem bestimmten Datentransfer gedrosselt wird.Urteil des BGH vom 28.09.2011, Az.: I ZR 48/10
Der Tatbestand des § 6 II Nr. 4 Fall 2 UWG setzt eine herabsetzende oder verunglimpfende Beeinträchtigung des Rufs des betroffenen Kennzeichens voraus. Die Beeinträchtigung seiner Unterscheidungskraft steht dem nicht gleich.
Beschluss des OVG NRW vom 02.08.2011, Az.: 13 B 1659/10
Eine Werbung mit medizinischer Fußpflege ist ausschließlich Podologen vorbehalten. Ein Masseur, der mit einem solchen Zusatz wirbt, handelt wettbewerbswidrig, wenn er keine Ausbildung als Podologe vorweisen kann. Es ist für den Laien nicht erkennbar, dass es nur um eine Qualifikation im Rahmen einer Tätigkeit als Masseur handelt, sondern dieser erwartete eine besondere Qualifikation im Bereich der Fußpflege. Eine solche Werbung stellt eine Irreführung des Patienten dar.
Beschluss des OLG Hamm vom 20.12.2010, Az.: I-4 W 121/10
Eine Werbung, die eine Selbstverständlichkeit der beworbenen Ware betont, kann grundsätzlich trotz objektiver Richtigkeit der Angaben einen Verstoß gegen § 5 UWG darstellen. Der Verkehr muss jedoch in der herausgestellten Eigenschaft irrtümlich einen Vorteil gegenüber einem Konkurrenzanbieter sehen, was bei einer Bewerbung als "Originalware" nicht der Fall ist.Pressemitteilung Nr. 158/2011 zum Urteil des BGH vom 06.10.2011, Az.: I ZR 42/10
Die Einordnung eines Gebrauchtwagens mit einer Laufleistung von über 100.000 km in die Suchkategorie "bis 5.000 km" stellt keine Irreführung des Verbrauchers dar, wenn sich die richtige Laufleistung bereits aus der Überschrift des Angebots ergibt.