Keine Irreführung durch Gebrauchtwagenangebot in falscher Suchrubrik einer Internethandelsplattform
Pressemitteilung Nr. 158/2011 zum Urteil des BGH vom 06.10.2011, Az.: I ZR 42/10
Die Einordnung eines Gebrauchtwagens mit einer Laufleistung von über 100.000 km in die Suchkategorie "bis 5.000 km" stellt keine Irreführung des Verbrauchers dar, wenn sich die richtige Laufleistung bereits aus der Überschrift des Angebots ergibt.