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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnung“

14. Juli 2008

Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen

Urteil des LG Düsseldorf vom 06.12.2007, Az.: 12 O 66/06 Ein Unterlassungsantrag muss derart deutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen ist, der Antragsgegnerin nicht die Möglichkeit genommen wird, sich erschöpfend verteidigen zu können und im Ergebnis nicht dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was der Antragsgegnerin verboten ist.
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04. Juli 2008

Streitwert Herausgabe Unterlassungserklärung

Beschluss des OLG Celle vom 25.06.2008, Az.: 13 U 217/07 Wir haben von der e-tail GmbH die Herausgabe der originalen Unterlassungserklärung verlangt. Als Streitwert hierfür hat das OLG Celle aufgrund der Wichtigkeit der Erklärung für unsere Mandantin einen Betrag von 7.500 € als angemessen angesehen.
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01. Juli 2008

e-tail GmbH muss Unterlassungserklärung herausgeben

Urteil des OLG Celle vom 06.05.2008, Az.: 13 U 217/07 Erneut kann seitens unserer Kanzlei gegen die bislang sehr abmahnfreudige e-tail GmbH ein entscheidender Erfolg verzeichnet werden. In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Diesel, Schmitt & Ammer aus Trier haben wir neue Wege in der Bekämpfung rechtmissbräuchlicher Abmahnungen im Internet beschritten.
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23. Juni 2008

Unterlassungserklärung ggü. Dritten reicht bei Fernabsatz-Abmahnungen nicht aus

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 09.04.2008, Az.: 3/8 O 190/07 Um einer Wiederholungsgefahr vorzubeugen ist es erforderlich, dass der Verletzer gegenüber dem Verletzten uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich für jeden Fall der Zuwiderhandlung erklärt, weitere Verletzungshandlungen zu unterlassen. Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Unterlassungswillens dürfen nicht bestehen. ...
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30. Mai 2008

Kurze Fristen bei Abmahnungen sind zulässig

Beschluss des LG Berlin vom 30.05.2008, Az.: 103 O 46/08 Auf eine von uns ausgesprochene Abmahnung, hätte der Gegner innerhalb einer Woche die Unterlassungserklärung abgeben müssen. Hierauf erklärte der Gegner, er habe gegenüber der Wettbewerbszentrale bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. Er wolle lediglich die Unterlassungserklärung per Post an uns senden. ...
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08. Mai 2008

Unternehmen dürfen für Abmahnung Anwälte einschalten

Urteil des BGH vom 08.05.2008, Az.: I ZR 83/06 Möchte ein Unternehmen einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend machen und beauftragt es deswegen einen Rechtsanwalt mit der Abmahnung, kann es grundsätzlich die dadurch entstehenden Kosten auch dann vom Verletzer ersetzt verlangen, wenn es über eine eigene Rechtsabteilung verfügt.
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22. April 2008

Rechtsmissbräuchlichkeit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen

Urteil des LG Bückeburg vom 22.04.2008, Az.: 2 O 62/08 Die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen ist rechtsmissbräuchlich, wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Das LG Bückeburg ging in seiner Entscheidung insbesondere darauf ein, wann ein solcher Fall anzunehmen ist.
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13. Februar 2008

Abmahnschreiben bei unklarer Rechtslage

Urteil des LG Düsseldorf vom 13.02.2008, Az.: 2a O 212/07 Ein markenrechtliches Abmahnschreiben, dass auf einem noch nicht rechtlich abschließend geklärten Gebiet erfolgt, stellt keinen schuldhaften und schadensersatzpflichtigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Abgemahnten dar.
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21. Januar 2008

Bei falschem Namen kein Zugang der Abmahnung

Urteil des OLG Köln vom 21.01.2008, Az.: 6 W 182/07 Wird eine Abmahnung falsch adressiert, ist die gegnerische Partei zur Annahmeverweigerung berechtigt. Erst wenn die Annahme bei richtiger Adressierung verweigert wird, kann von einer Zugangsvereitelung ausgegangen werden.
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13. Dezember 2007

Abmahnung löst Kostenerstattungsanspruch aus

Urteil des LG München I vom 13.12.2007, Az.: 17 HK O 16642/07 Bereits die Abmahnung löst einen Kostenerstattungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 UWG unabhängig davon aus, ob der Abgemahnte überhaupt auf die Abmahnung reagiert. Zudem war das Gericht der Ansicht, dass bei 14 Verstößen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen verbraucherschützende Normen ein Streitwert von 30.000 € auf jeden Fall angemessen sei, da auch schon bei einem alleinigen Verstoß ohne nähere Anhaltspunkte zum Umfang der Geschäftstätigkeit der Streitwert auf 10.000 € anzusetzen wäre.
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