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Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnung“
17. März 2009
Urteil des LG Mannheim vom 27.02.2009, Az.: 7 O 94/08
Auch eine Patentverwertungsgesellschaft, die nicht selbst patentgemäße Gegenstände herstellt und/oder vertreibt, hat grundsätzlich gegen Dritte einen Unterlassungsanspruch. Dass sie diesen durchzusetzen sucht, um Verletzer zur Lizenznahme anzuhalten, ist dem Patentsystem als Teil der geltenden Rechts- und Wirtschaftsordnung immanent und erscheint grundsätzlich weder schikanös noch rechtsmissbräuchlich...
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16. März 2009
Urteil des LG Bückeburg vom 22.04.2008, Az.: 2 O 62/08
Die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen ist gem. § 8 Abs. 4 UWG unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.
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11. Februar 2009
Urteil des OLG Celle vom 29.01.2009, Az.: 13 U 205/08
Durch die bewusste Hinnahme eines Säumnisurteils kann die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG widerlegt werden. Gerade wenn durch richtliche Hinweise in der Berufungsinstanz die Aktivlegitimation des Klägers angezweifelt wird und damit die Aufhebung der bereits erwirkten einstweiligen Verfügung droht, kann die "Flucht" in die Säumnis dringlichkeitsschädlich sein.
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11. Februar 2009
Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 28.01.2009, Az.: 2-03 O 171/08
In einem eigenen Fall stellten die Frankfurter Richter aktuell klar, dass im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren dem Antragssteller die Kosten auch dann aufzuerlegen sind, wenn der wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommene Schuldner schon vor Einleitung des Verfahrens einem Dritten gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und somit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Anfang an unbegründet war.
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05. November 2008
Urteil des LG Hamburg vom 23.11.2005, Az.: 308 O 583/05
Der Inhaber eines Urheberrechts hat im Falle einer Urheberrechtsverletzung einen Anspruch auf eine unverzügliche Beseitigung des rechtswidrigen Zustands. Die Beseitigungspflicht des Verletzers geht jedoch aber nur soweit, wie eine Beseitigung dem Schuldner tatsächlich möglich ist. Des Weiteren steht sie unter einem Verhältnismäßigkeitsvorbehalt. Die Beseitigung muss also geeignet und erforderlich sein, um den widerrechtlichen Störungszustand zu beseitigen und sie muss zudem drüber hinaus dem Störer zumutbar sein. In diesem Rahmen hat der Schuldner alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Störung vollständig zu beseitigen.
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29. Oktober 2008
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 09.10.2008, Az.: 6 U 128/08
Eine unaufgeforderte Drittunterwerfungserklärung kann, insbesondere wenn sie nicht angenommen wird, eine Wiederholungsgefahr hinsichtlich eines Wettbewerbsverstoßes nicht beseitigen. Dies ist Folge des fehlenden Sanktionsdrucks einer drohenden Vertragsstrafe, wie er nach einer Abmahnung entsteht.
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28. Oktober 2008
Beschluss des BGH vom 02.10.2008, Az.: I ZB 30/08
Die Geschäftsgebühr ist nicht wegen der Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung oder der vorprozessualen Abwehr zu kürzen. Diese ist, auch wenn sie denselben Gegenstand wie die Verfahrensgebühr betrifft, auf diese anzurechnen.
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17. Oktober 2008
Urteil des EuGH vom 16.10.2008, Az.: C-298/07
Ein Diensteanbieter im Internet ist verpflichtet den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Diese Informationen müssen jedoch nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen.
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17. Oktober 2008
Urteil des OLG Hamm vom 19.06.2008, Az.: 4 U 63/08
Der Vorteil, den derjenige erlangt, der ein knappes Gut für sich sichern will, ist nicht per se wettbewerbswidrig. In der Registrierung einer Domain, die sich aus dem Gattungsbegriff und dem Ortsnamen zusammensetzt ist kein unlauteres Verhalten zu sehen, da der allgemeine Verkehr nicht schon allein in der gewählten Begrifflichkeit (hier: anwaltskanzlei-ortsname.de) eine Spitzenstellung erkennen kann.
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17. Oktober 2008
Urteil des BGH vom 29.05.2008, Az.: I ZR 189/05
Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag besteht die begehrte Rechtsfolge in dem Verbot der bestimmten, als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise, die der Kläger in seinem Antrag und seiner zur Antragsauslegung heranzuziehenden Klagebegründung festgelegt hat; es kommt nicht darauf an, ob sich in anderer Weise ein wettbewerbswidriges Verhalten aus einer mit der Klage zum Beweis der beanstandeten Verletzungshandlung vorgelegten Anlage - wie einer E-Mail oder einem mehrseitigen Werbeprospekt - ergeben kann.
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