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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

03. März 2016

Zur wettbewerblichen Eigenart einer Schuhsohle

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Urteil des LG Düsseldorf vom 23.10.2015, Az.: 38 O 82/15

Die Schuhsohle eines Sportschuhs weist grundsätzlich dann keine wettbewerbliche Eigenart auf, wenn sich ihre besondere, einzigartige Struktur nicht nur auf ästhetische Gründe zurückführen lässt, sondern zudem eine technische Funktion erfüllt, indem sie Rückschlüsse auf das jeweilige Herstellungsverfahren der Sohle erlaubt. Auch die Tatsache, dass eine Schuhsohle dem Verbraucher nie isoliert verkauft wird, sondern stets in Form eines vollständigen Schuhs, der insbesondere das Markenzeichen des Herstellers trägt, spricht gegen die wettbewerbliche Eigenart der Sohle.

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02. März 2016

Kein Wettbewerbsverstoß durch Verteilen von Werbung entgegen der Messe-AGB

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.08.2015, Az.: I-20 U 22/14

Das Verteilen von Werbemitteln auf einer Messe außerhalb der eigenen Standfläche stellt auch dann keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Messeveranstalters ein solches Verhalten verbieten. Ein möglicher Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG scheitert bereits an dem Vorliegen einer gesetzlichen Vorschrift, da allgemeine Geschäftsbedingungen als ausschließlich privatautonome Regelungen keine für einen solchen Anspruch erforderliche Rechtsnorm darstellen. Auch ein Verstoß unter dem Gesichtspunkt der gezielten Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG scheidet aus, sofern dem Werbenden nach objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls keine gezielte Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers nachgewiesen werden kann.

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25. Februar 2016

Mehrfachabmahnung durch unterschiedliche Gläubiger nicht rechtsmissbräuchlich

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Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 01.12.2015, Az.: 6 W 96/15

Eine rechtsmissbräuchliche wettbewerbsrechtliche Mehrfachverfolgung ist nur dann anzunehmen, wenn die Unterlassungsgläubiger durch einen Konzern oder in sonstiger Weise derart geschäftlich oder organisatorisch miteinander verbunden sind, dass sie sich zuverlässig untereinander abstimmen können. Ist dies nicht der Fall, darf ein Rechtsanwalt gleichlautende Unterlassungsansprüche mehrerer Unternehmen parallel gegen einen gemeinsamen Mitbewerber geltend machen.

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16. Februar 2016

Pflicht zur Grundpreisangabe bei Tee- oder Kaffeekapseln

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Urteil des LG Düsseldorf vom 09.09.2015, Az.: 12 O 465/14

Bewirbt ein Unternehmen mithilfe eines Werbeflyers Kaffee- und Teekapseln, so löst diese Werbung eine Pflicht zur Grundpreisangabe nach § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV aus. Dafür spricht das Vergleichsbedürfnis der Verbraucher, das unter anderem zwischen Kaffee und Tee in Kapselform und Kaffee und Tee in loser Form besteht. Denn diese Waren sind austauschbar und die Einheit Kapsel stellt keine festgelegte Gewichts- oder Größenangabe dar. Damit wird dem Verbraucher der Preisvergleich deutlich erschwert, dies widerspricht dem Erwägungsgrund 7 der Preisangabenrichtlinie.

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16. Februar 2016

Deutliche Sichtbarkeit der Preisangabe für kostenpflichtige Rufnummern

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Urteil des BGH vom 23.07.2015, Az.: I ZR 143/14

a) Die Bestimmung des § 66a Satz 2 TKG ist eine Verbraucherschutznorm im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 UKlaG.

b) Für die Auslegung des Erfordernisses der guten Lesbarkeit der Preisangabe in § 66a Satz 2 TKG sind dieselben Kriterien maßgeblich wie für die Auslegung des Merkmals "deutlich lesbar" im Sinne des § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV. Nicht erforderlich ist, dass für die Preisangabe dieselbe Schriftgröße wie für den Haupttext verwendet wird.

c) An der nach § 66a Satz 2 TKG erforderlichen deutlichen Sichtbarkeit der Preisangabe fehlt es, wenn diese der Aufmerksamkeit des Betrachters entzogen wird.

d) Das Erfordernis des unmittelbaren Zusammenhangs ist bei § 66a Satz 2 TKG in einem inhaltlichen Sinn zu verstehen.

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16. Februar 2016

Unerlaubte Weitergabe eines SIM-Unlocks als strafbarer Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

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Beschluss des OLG Karlsruhe vom 29.01.2016, Az.: 2 (6) Ss 318/15; 2 (6) Ss 318/15 - AK 99/15

Die unerlaubte Weitergabe eines SIM-Unlocks für Mobilfunkgeräte stellt einen strafbaren Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen dar. Der SIM-Lock-Code stellt ein betriebsbezogenes Geheimnis dar. Das Mobiltelefon wird im „Bundle“ von einem Anbieter aus Marktgesichtspunkten (Kundenbindung) billiger verkauft und gerade deshalb für andere Anbieter gesperrt, weshalb der SIM-Lock-Code nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden soll. Der Entsperr-Code wird auch nicht dadurch offenkundig, dass er im Internet unter erheblichen Schwierigkeiten unbefugt in Erfahrung zu bringen ist.

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11. Februar 2016

Preisanpassungsklausel ohne Hinweis auf gerichtliche Billigkeitskontrolle unwirksam

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Beschluss des OLG Rostock vom 10.06.2015, Az.: 2 W 8/15

Der fehlende Hinweis auf die Möglichkeit der gerichtlichen Billigkeitskontrolle von Preisänderungen in einer Preisanpassungsklausel (hier: im Zusammenhang mit Stromverträgen) verstößt gegen das Transparenzgebot und ist irreführend, da die Klauselfassung der Gefahr vorbeugen muss, dass der Kunde von der Durchsetzung bestehender Rechte, wie etwa Verhandlungsmöglichkeiten oder Marktchancen, abgehalten wird. Dies muss auch von einem nicht juristisch vorgebildeten Kunden erkennbar sein, da ansonsten ein Verstoß gegen das Verständlichkeitsgebot vorliegt.

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10. Februar 2016 Top-Urteil

Amazon verstößt mit Gutschein-Aktion gegen Buchpreisbindungsgesetz

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Urteil des BGH vom 23.07.2015, Az.: I ZR 83/14

a) Maßstab für die Prüfung eines Verstoßes gegen die Buchpreisbindung ist, ob das Vermögen des Buchhändlers beim Verkauf neuer Bücher in Höhe des gebundenen Preises vermehrt wird.

b) Wer im Zusammenhang mit preisbindungsfreien Geschäften Gutscheine, die zum Erwerb preisgebundener Bücher eingesetzt werden können, an Letztverbraucher abgibt, ohne dass ihm bei der Abgabe des Gutscheins eine entsprechende Gegenleistung der Kunden zugeflossen ist, verstößt gegen die Buchpreisbindung.

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05. Februar 2016

Adblocker mit „Whitelist“-Funktion zulässig

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Urteil des LG Köln vom 29.09.2015, Az.: 33 O 132/14

Das Bereitstellen eines Werbeblockers mitsamt einer sogenannten „Whitelist“-Funktion verstößt nicht gegen §§ 3, 4 Nr. 10 UWG und kann daher keinen Unterlassungsanspruch begründen. Zwar ist grundsätzlich eine Mitbewerbereigenschaft zwischen dem Betreiber des Adblockers und dem Websitenbetreiber gegeben, eine gezielte Behinderung des Werbenden oder das Vorliegen einer allgemeinen Marktstörung kann jedoch nicht festgestellt werden, da einzig der jeweilige Nutzer über eine mögliche Verwendung des Werbeblockers entscheidet.

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