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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungsansprüche“

25. Februar 2016

Mehrfachabmahnung durch unterschiedliche Gläubiger nicht rechtsmissbräuchlich

© Gina Sanders - Fotolia.com
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 01.12.2015, Az.: 6 W 96/15

Eine rechtsmissbräuchliche wettbewerbsrechtliche Mehrfachverfolgung ist nur dann anzunehmen, wenn die Unterlassungsgläubiger durch einen Konzern oder in sonstiger Weise derart geschäftlich oder organisatorisch miteinander verbunden sind, dass sie sich zuverlässig untereinander abstimmen können. Ist dies nicht der Fall, darf ein Rechtsanwalt gleichlautende Unterlassungsansprüche mehrerer Unternehmen parallel gegen einen gemeinsamen Mitbewerber geltend machen.

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