DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

19. Dezember 2008 Kommentar

Einstweilige Verfügung auch bei lang zurückliegenden Angeboten möglich

Kommentar zum Beschluss OLG Frankfurt, Az.: 6 W 157/08

In einem von unserer Kanzlei erwirkten Beschluss (Az. 6 W 157/08) hat das OLG Frankfurt a.M. auch bei lang zurückliegenden Wettbewerbsverstößen (ca. sechs Monate) von beendeten Angeboten eine Eilbedürftigkeit bejaht. Der Beschluss des OLG Frankfurt ist nach unserer Kenntnis die erste obergerichtliche Entscheidung, die sich mit dieser Thematik befasst.

Weiterlesen
19. Dezember 2008

Einstweilige Verfügung auch bei lang zurückliegenden Angeboten möglich

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 05.12.2008; Az.: 6 W 157/08

1. Die Dringlichkeit bei einstweiligen Verfügungsverfahren entfällt nicht, selbst wenn es sich um lang zurückliegende, beendete Angebote handelt, der Antragsgegner auf der Plattform nicht mehr angemeldet ist und dieser inzwischen auf anderen Internet-Plattformen rechtskonform belehrt. 2. Eine Gegenabmahnung ist nicht rechtsmissbräuchlich.
Weiterlesen
17. Dezember 2008

Gewerblicher Verkauf von Markenplagiaten bei eBay

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 07.04.2005, Az.: 6 U 149/04 Die Beurteilung, ob das Angebot eines Markenplagiats auf einer Internet-Auktionsplattform im geschäftlichen Verkehr erfolgt, entzieht sich einer schematisierenden Betrachtungsweise. Stellt sich die über einen bestimmten Account abgewickelte Verkaufstätigkeit als geschäftliches Handeln dar, ist grundsätzlich jedes im Rahmen dieser Tätigkeit vorgenommene Angebot als im geschäftlichen Verkehr erfolgt anzusehen.
Weiterlesen
16. Dezember 2008

Verkehrspflicht eines Portalbetreibers zur Überprüfung gewerblicher Anbieter

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 23.10.2008, Az.: 6 U 139/08 Der Betreiber eines Internetportals für kostenlose anonyme Kleinanzeigen hat auf Grund einer ihn treffenden wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht Vorkehrungen dafür zu treffen, dass gewerbliche Anbieter ihrer Verpflichtung zur Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift (§ 5 I Nr. 1 TMG) nachkommen.
Weiterlesen
10. Dezember 2008

Werbung mit Stiftung Warentest

Urteil des PfalzOLG vom 18.09.2008, Az.: 4 U 38/07

Für die Werbung mit Empfehlungen der Stiftung Warentests haben sich Standards gebildet, nach denen ein Produkt nicht in Zusammenhang einer Untersuchung gebracht werden darf, für welches diese nicht gilt. Bei der Verurteilung zur Unterlassung von Werbung ist in der Rechtssprechung aber als Beschränkung anerkannt, dass im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes und zur Vermeidung unnötiger Streitverlagerungen in die Vollstreckungsinstanz auch gewisse Verallgemeinerungen über die enge Form der festgestellten Verletzungshandlung hinaus vorgenommen werden dürfen.
Weiterlesen
10. Dezember 2008

Irreführende Internetwerbung mit einem vergleichenden Versicherungstarif

Urteil des SaarOLG vom 29.10.2008, Az.: 1 U 361/08-109

Die Werbung anhand eines vergleichenden Versicherungstarifs unterliegt bei der Beurteilung der Unlauterkeit den engen Grenzen des Objektivitätsgebots und des Verbots von Irreführung. Vermittelt die vergleichende Werbung den Eindruck einer Spitzenstellung des Unternehmens, die es in Wahrheit nicht innehat, muss Unlauterkeit angenommen werden.
Weiterlesen
09. Dezember 2008

Telefonieren für 0 Cent!

Urteil des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 139/05

Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbeanzeige für einen Telefontarif mit der Angabe "Telefonieren für 0 Cent!" geworben, so sind in der Anzeige die für die Bereitstellung des erforderlichen Telefonanschlusses aufzuwendenden Kosten sowie die monatlich anfallenden Grundgebühren für diesen Anschluss anzugeben.
Weiterlesen
05. Dezember 2008

Sammelaktion für Schoko-Riegel

Pressemitteilung des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 160/05 Eine an Minderjährige gerichtete Sammelaktion konnte nach § 1 UWG a.F. und jedenfalls bis zum 12. Dezember 2007 auch nach § 4 Nr. 2 UWG nur wettbewerbswidrig sein, wenn sie in ihrer konkreten Ausgestaltung geeignet war, die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen. Daran fehlte es, wenn die Minderjährigen in der Lage waren, die Sammelaktion hinsichtlich wirtschaftlicher Bedeutung, Preiswürdigkeit und finanzieller Belastung hinreichend zu überblicken. Wir hatten bereits Mitte Juli die Pressemitteilung Nr. 141/2008 des BGH veröffentlicht, nun liegt uns auch der Volltext des Urteils vor.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.