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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „StudiVZ“

26. Juni 2009

Facebook gegen StudiVZ

Urteil des LG Köln vom 16.06.2009, Az.: 33 O 374/08

Bei einem Streitwert von 1 Mio. Euro befand das LG Köln StudiVZ für "unschuldig". Facebook warf ihr die Nachahmung des sog. "Look & Feel" ihrer Homepage vor. StudiVZ diente Facebook zwar als Vorbild. In engen Grenzen gilt jedoch der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit, solange diese nicht unlauter ausgenutzt wird. Zu guter Letzt fehlte Facebook bei der Markteinführung von StudiVZ noch der erforderliche Bekanntheitsgrad in Deutschland um dahingehende Ansprüche zu begründen. Auch liegt kein AGB-Verstoß vor, da StudiVZ nie Vertragspartner von Facebook war.

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18. Juni 2009

Facebook scheitert mit Unterlassungsklage gegen StudiVZ

Pressemitteilung des LG Köln zum Urteil vom 16.06.2009, Az.: 33 O 374/08

Die für Wettbewerbssachen zuständige 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat in einer aktuellen Entscheidung die Klage von Facebook gegen den Konkurrenten StudiVZ abgewiesen. Nach Auffassung der zuständigen Richter liegt trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten keine unlautere Nachahmung vor, da es an der hierfür erforderlichen Herkunftstäuschung fehle.

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