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Urteil_Bundesgerichtshof

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18. Juni 2009

Facebook scheitert mit Unterlassungsklage gegen StudiVZ

Pressemitteilung des LG Köln zum Urteil vom 16.06.2009, Az.: 33 O 374/08

Die für Wettbewerbssachen zuständige 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat in einer aktuellen Entscheidung die Klage von Facebook gegen den Konkurrenten StudiVZ abgewiesen. Nach Auffassung der zuständigen Richter liegt trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten keine unlautere Nachahmung vor, da es an der hierfür erforderlichen Herkunftstäuschung fehle.

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