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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

26. November 2012

Wettbewerbswidrige Werbung mit Champions League Karten

Urteil des LG Stuttgart vom 19.01.2012, Az.: 35 O 95/11 KfH

Das LG Stuttgart urteilte zu Beginn des Jahres, dass die Werbung eines Sportartikelherstellers mit einem Gewinnspiel, dessen Preis zwei VIP-Tickets für das UEFA Champions League ("UCL") Finale 2012 waren, wettbewerbswidrig war.
Der Grund hierfür war, dass der Sportartikelhersteller keinen Sponsoringvertrag mit dem europäischen Kontinentalverband des Fußballs unterhalten hatte und so in wettbewerbswidriger Weise den guten Ruf der UEFA Champions League ausbeutete.
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21. November 2012

Zur Größe des Kleingedruckten

Urteil des OLG Stuttgart vom 07.04.2011, Az.: 2 U 170/10

Der Verweis innerhalb einer Werbung auf ein Testergebnis in einer Fachzeitschrift (z.B. Stiftung Warentest oder Öko Test) muss in hinreichender Schriftgröße gehalten sein. Als Regelwert ist hierbei eine Schriftgröße von 6 pt anzusehen, sofern nicht die besondere Gestaltung der Werbung (Farbe, Kontrast etc.) auch bei kleinerer Schriftgröße die hinreichende Lesbarkeit sicherstellt.
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21. November 2012

(Un)zulässige Absprache zwischen Klinikärzten und Apothekern

Urteil des LG Freiburg vom 31.10.2012, Az.: 1 O 139/12

Zwischen den Ärzten einer Klinik und einem Apotheker, der Patienten der Klinik bei Entlassung mit Medikamenten versorgt, liegt keine unzulässige Absprache vor, sofern ein neutraler Dritter dazwischentritt. Vorliegend war der Dritte eine GmbH, die auf Anforderung der Ärzte per Telefax Rezepte an Kooperationsapotheken schickte, welche dann die zur Entlassung stehenden Patienten mit den entsprechenden Medikamenten belieferten.
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16. November 2012

Informationspflicht über den Rang eines Testergebnisses

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 25.10.2012, Az.: 6 U 186/11

Werden Waren oder Dienstleistungen mit Qualitätsurteilen wie denen der Stiftung Warentest beworben, ohne über den erzielten Rang des Testergebnisses zu informieren, so stellt dies eine irreführende Werbung dar. Bei einem positiv bewerteten Produkt erwartet der angesprochene Verkehrskreis, dass das getestete Produkt nicht nur objektiv „gut“ ist, sondern auch im Testfeld einen herausragenden Platz eingenommen hat, und damit auch relativ gesehen im Test gut abgeschlossen hat. Das Interesse des Verbrauchers, über den Rang der Bewertung informiert zu werden, besteht auch dann, wenn das Testergebnis über der Durchschnittsnote liegt.
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14. November 2012

E-Zigarette: „Die gesündere Art zu rauchen“ wettbewerbswidrig

Urteil des LG Amberg vom 24.09.2012, Az.: 41 HK O 303/12

Der Werbeslogan „Die gesündere Art zu rauchen, die geniale Alternative für den vollen Rauchgenuss“ für die E-Zigarette „Clever-Smoke“ stellt eine irreführende Werbeaussage dar, da sie zur Täuschung geeignete Angaben hinsichtlich der Risiken enthält. Zwar trifft den Werbenden keine generelle Aufklärungspflicht über alle nur denkbaren Gesundheitsrisiken, jedoch erwecke die Werbung beim verständigen Durchschnittsverbraucher den unzutreffenden Eindruck, dass die „Clever-Smoke“ E-Zigarette gesundheitlich völlig unbedenklich sei.
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13. November 2012

Zweigstellenbriefbogen

Urteil des BGH vom 16.05.2012, Az.: I ZR 74/11 a) Die Bestimmung des § 5a Abs. 2 UWG begründet keine generelle Informationspflicht, sondern verpflichtet grundsätzlich allein zur Offenlegung solcher Informationen, die für die geschäftliche Entscheidung erhebliches Gewicht haben und deren Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann. b) Ein Rechtsanwalt ist weder nach § 10 Abs. 1 BORA noch nach § 5a Abs. 2 UWG verpflichtet, auf den für seine anwaltliche Tätigkeit verwendeten Briefbögen sämtliche Standorte seiner Niederlassungen zu nennen oder durch Verwendung der Begriffe „Kanzlei“ und „Zweigstelle“ kenntlich zu machen, wo er seine Kanzlei im Sinne von § 27 Abs. 1 BRAO und wo er Zweigstellen unterhält.
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13. November 2012

„Puten/Hähnchen-Filetstreifen, gebraten“ bei industrieller Herstellung irreführend

Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 7.11.2012, Az.: 9 S 1353/11

„Puten-Filetstreifen, gebraten“ und „Hähnchen-Filetstreifen, gebraten“ stellen irreführende Bezeichnungen dar, wenn die Produkte nicht aus natürlich gewachsenem Geflügelfleisch geschnitten sind, sondern industriell hergestellt werden. Denn der verständige Durchschnittsverbraucher erwartet unmittelbar aus naturbelassener Geflügelbrust geschnittene Filetstreifen und gerade nicht, dass ein fein zerkleinerter Fleischanteil, der in einen Kunstdarm gefüllt und gekocht wird, in Streifen geschnitten wird. Demnach sind die Bezeichnungen geeignet, über die tatsächliche Beschaffenheit und die Art der Herstellung des Fleisches zu täuschen.
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13. November 2012

„CE-geprüft“ irreführende Angabe

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 21.06.2012, Az.: 6 U 24/11 Die Werbeangabe „CE-geprüft“ ist irreführend, wenn es sich bei dem gekennzeichneten Spielzeug lediglich um ein rechtskonformes Produkt handelt und der Verwender mit dieser Angabe nur die Konformität seines Produkts mit den einschlägigen Vorschriften bestätigt. Denn das CE-Zeichen erweckt bei dem angesprochenen Verkehr den Eindruck, die beworbenen Waren seien durch eine vom Hersteller unabhängige Stelle überprüft worden.
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07. November 2012

Schleichwerbung – getarnt in einem Wikipedia-Eintrag – ist wettbewerbswidrig

Urteil des OLG München vom 10.05.2012, Az.: 29 U 515/12 Eine Schleichwerbung, die in einem Wikipedia-Eintrag eingebettet wird, ist wettbewerbswidrig. Der Verbraucher erwartet bei einem solchen keine Wirtschaftswerbung, sondern eine neutrale Recherche eines Dritten. Die Verschleierung des Werbecharakters ist damit zur Täuschung der Verkehrskreise geeignet und beeinflusst diese.
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31. Oktober 2012

DAS GROSSE RÄTSELHEFT

Urteil des BGH vom 25.04.2012, Az.: I ZR 105/10 a) Bei der Beantwortung der Frage, ob eine aus mehreren Gegenständen - hier: Rätselhefte - bestehende Zuwendung im Sinne von § 7 Abs. 1 HWG von geringem Wert ist, ist auf den Gesamtwert aller Gegenstände abzustellen. b) Das in § 7 Abs. 1 HWG geregelte Verbot der Wertreklame soll der abstrakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung begegnen, die von einer Werbung mit Geschenken ausgehen kann; diese Gefahr ist im Sinne einer individuellen Beeinflussbarkeit der Zuwendungsempfänger zu bewerten.
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