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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

14. November 2017

Zur Verwendung des Markenschutzzeichens („R im Kreis“)

© Sílvia Antunes
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 17.08.2017, Az.: 6 W 67/17

Wer als Unternehmer das Markenschutzzeichen „®“ (R im Kreis) verwendet, erweckt im Verkehr den Eindruck, dass er Inhaber der entsprechenden Marke sei. Benützt der Markenrechtsinhaber eine geringfügig abweichende Bezeichnung der tatsächlich eingetragenen Marke, ist dies grundsätzlich nicht irreführend, es sei denn, der kennzeichnende Charakter der Marke wird dadurch verändert. So darf anstatt mit „Marke1 Digital Technology“ auch mit „Marke1®“ geworben werden.

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09. November 2017

Keine Haftung für automatisierte Framing-Einblendungen im Rahmen eines Affiliate-Programms

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Urteil des LG Hamburg vom 13.06.2017, Az.: 310 O 117/17

Ein Nutzer nimmt nur dann eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des UrhG vor, wenn er in Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig wird. In Verlinkungsfällen (Hyperlink, Framing) muss sich diese Kenntnis auch auf den Umstand beziehen, dass diejenige Wiedergabe, auf die der Nutzer verlinkt, ihrerseits rechtswidrig war. Wird ein Hyperlink mit Gewinnerzielungsabsicht gesetzt, kann erwartet und somit davon ausgegangen werden, dass derjenige, der ihn setzt, überprüft, dass das Werk auf der Ausgangsseite nicht unbefugt veröffentlicht wurde. Sind dahingehende Nachforschungen allerdings schwer darstellbar oder wirtschaftlich nicht zumutbar, besteht i.d.R. keine Recherchepflicht.

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06. November 2017

Werbung für Küchenblock muss über Elektrogeräte informieren

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Urteil des LG Dortmund vom 16.09.2016, Az.: 19 O 100/16

Wer in einem Prospekt eine Komplettküche bewirbt, die in der Abbildung mit verschiedenen elektronischen Küchengeräten versehen ist, muss Angaben zum Hersteller sowie zur Typenbezeichnung derselben machen. Es genügt insoweit nicht, wenn ein Gesamtpreis angegeben wird. Denn zu einer informierten geschäftlichen Entscheidung ist es von herausragender Bedeutung, ob es sich um Markengeräte oder „No-Name“-Produkte handelt. Das Vorenthalten der Informationen ist daher geeignet, eine geschäftliche Entscheidung zu veranlassen, die bei genügender Benennung der Geräte nicht getroffen worden wäre. Das Verhalten ist folglich unlauter.

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03. November 2017

Zur irreführenden Werbung von Briefkästen und der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

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Urteil des OLG Celle vom 08.12.2016, Az.: 13 U 72/16

Wird für Briefkästen mit deren besonderen Umweltfreundlichkeit oder deren geprüften Qualität geworben, so liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor, wenn die Kontrolle intern und nicht durch ein unabhängiges Prüfinstitut erfolgt, da dies vom Verbraucher erwartet wird.

Eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung wurde vom Gericht nach einer umfassenden Gesamtabwägung verneint. Ein Missbrauch nach § 8 Abs. 4 UWG liegt dann vor, wenn mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt werden. Ein derartiges Verhalten wurde der Klägerin allerdings nicht nachgewiesen, allein die Aussprache von 203 Abmahnungen reiche hierfür insbesondere nicht aus. Der Verletze ist auch nicht darauf beschränkt, allein gegen den Hersteller vorzugehen.

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03. November 2017

Zur Bedeutung der Streitwertfestsetzung in Wettbewerbssachen

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Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 14.03.2017, Az.: 6 W 24/17

Die Streitwertangabe eines Klägers zu Beginn eines Verfahren besitzt indizielle Wirkung. Hiervon kann nur bei offensichtlicher Überhöhung der Angabe abgewichen werden. Die hier gerügten Wettbewerbsverstöße wegen fehlender Widerrufsbelehrungen rechtfertigen regelmäßig nur einen verhältnismäßig geringen Streitwert, da klagende Mitbewerber durch solche Verstöße nur mittelbar berührt werden. Mit der Klage wurde jedoch auch eine Werbung wegen vermeintlicher Preisgünstigkeit angegriffen. Eine derartige Werbung ist grundsätzlich besonders geeignet, die Kaufentscheidung des Kunden erheblich zu beeinflussen. Im Hinblick auf die Unterlassung eines derartigen Verhaltens besteht daher ein entsprechend großes Interesse des Mitbewerbers, welches einen höheren Streitwert rechtfertigt.

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03. November 2017

BGH: Informationspflichten von Immobilienmaklern zum Energieverbrauch

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Pressemitteilung Nr. 156/2017 zu den Urteilen des BGH vom 05.10.2017, Az.: I ZR 229/16, I ZR 232/16, I ZR 4/17

Immobilienmakler müssen in Werbeanzeigen u.a. die Art des Energieausweises, den wesentlichen Energieträger, das Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse angeben. Diese Pflicht ergibt sich zwar nicht aus § 16a EnEV, der insoweit nur Verkäufer und Vermieter betrifft. Allerdings kann das Fehlen derartiger Informationen eine Irreführung der Verbraucher durch Vorenthalten wesentlicher Informationen nach § 5a Abs. 2 UWG darstellen und begründet daher einen Anspruch gegen die Immobilienmakler.

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30. Oktober 2017 Top-Urteil

Tabakwerbung im Internet

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Pressemitteilung Nr. 154/2017 zum Urteil des BGH vom 05.10.2017, Az.: I ZR 117/16

Wer als Tabakhersteller auf seiner Verkaufswebsite für seine Tabakerzeugnisse wirbt, handelt unlauter. Denn bei der ebenfalls für den Fernabsatz genutzten Internetseite handelt es sich um einen „Dienst der Informationsgesellschaft“ i.S. des Gesetzes über Tabakerzeugnisse. Deshalb darf die Beklagte auf ihrer Startseite kein Foto veröffentlichen, das mehrere Personen ersichtlich glücklich beim Konsum von Tabakprodukten zeigt.

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26. Oktober 2017

Werbung in Autorespondern ist Spam

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Urteil des AG Bonn vom 01.08.2017, Az.: 104 C 148/17

Wer E-Mail-Nachrichten mit Werbung verschickt, ohne die ausdrückliche und vorherige Einwilligung des Adressaten eingeholt zu haben, handelt in der Regel rechtswidrig. Durch E-Mails, die unerwünschte Werbung enthalten, wird der Adressat in seinem Persönlichkeitsrecht und der Achtung seiner Privatsphäre verletzt. Dem Betroffenen steht in solchen Fällen ein Unterlassungsanspruch gem. §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt zwar grundsätzlich noch keine Werbung dar, jedoch kann eine im Autoresponder enthaltene Werbung die Nachricht rechtswidrig machen.

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26. Oktober 2017

Angebot eines „objektiven Preisvergleichs“ in Online-Vergleichsportal

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Urteil des OLG Hamburg vom 09.02.2017, Az.: 3 U 208/15

Ein Verbraucher darf von einem Online-Vergleichsportal, das mit dem Angebot eines „objektiven Preisvergleichs“ wirbt, erwarten können, dass dieses Preise einer repräsentativen Anzahl von Anbietern aufzeigt. Dabei muss das Vergleichsportal unparteiisch und unbeeinflusst Angebote aufzeigen und darf nicht lediglich Angebote von Kooperationsunternehmen anzeigen, von denen das Portal für die Auflistung ihrer Angebote Provisionen erhält.

Die Werbeangabe, einen „objektiven Preisvergleich“ zu ermöglichen, deutet für den Verbraucher darauf hin, dass ihm entweder alle verfügbaren Angebote präsentiert werden oder dass die angezeigten Angebote zumindest durch einen neutralen Vorauswahlprozess bestimmt wurden. Folglich stellt die Werbung mit dem Angebot eines „objektiven Preisvergleichs“ eine irreführende Angabe dar, solange das Vergleichsportal ausschließlich Angebote von Kooperationspartnern aufzeigt.

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20. Oktober 2017 Kommentar

Markenname in Subdomain nur unter bestimmten Voraussetzungen

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Kommentar zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 02.02.2017, Az.: 6 U 209/16

Bei der Suchmaschinenoptimierung führen verschiedene Wege nach Rom - die Hauptstraße hingegen sollte jedoch üblicherweise in einer optimalen Domainadresse münden. Doch wie sollte die korrekte Domain lauten? Natürlich ziehen an dieser Stelle bekannte Namen oder auch Marken bei den Suchenden, allerdings gilt es gerade bei der Verwendung solcher einige Spielregeln zu beachten, um nicht etwa Marken- oder auch Namensrechte zu verletzen. Doch noch ein Stolperdraht existiert: das Wettbewerbsrecht. Wie dieses eine tragende Rolle bei einer irreführenden Subdomain spielen kann, lesen Sie in der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main.

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