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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Telekommunikationsrecht“

20. März 2009

6-Tages Frist bei Kündigung des Telefonfestnetzanschlusses keine Benachteiligung des Kunden

Urteil des BGH vom 12.02.2009, Az.: III ZR 179/08 Die AGB-Klausel eines Telekommunikationsunternehmens "Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner zum Schluss eines jeden Werktages kündbar. Die Kündigung muss der zuständigen Niederlassung der X (= Anbieter) oder dem Kunden mindestens sechs Werktage vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. Der Samstag gilt nicht als Werktag." verstößt nicht gegen Treu und Glauben.
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19. März 2009

Verwählt: Hier spricht die Konkurrenz

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.09.2008, Az.: 6 U 197/07 Die Wahl einer Telefonnummer durch einen Anbieter von Telekommunikationsleistungen, die mit der Service-Nummer eines Mitbewerbers mit Ausnahme einer Ziffer übereinstimmt, stellt eine gezielte Behinderung (§ 4 Nr. 10 UWG) dar, wenn nach Herstellung der Verbindung nicht sofort klar erkennbar wird, dass Inhaber des Anschlusses nicht der Mitbewerber ist.
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18. März 2009

Werbeschreiben per Faxversand

Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.12.2008, Az.: I-20 U 48/08

Werden Faxschreiben als Werbung an mehrere Kunden geschickt kann dies als einzelner Verstoß dann nicht angenommen werden, wenn darin keine einheitliche Werbeaktion gesehen werden kann. Selbst wenn diese intern einheitlich grob abgesprochen wurde, die nähere Ausführung der Aktion aber unterschiedlich und mittels verschiedener Formulierungen erfolgt, liegen mehrere Verstöße vor.
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17. März 2009

Verantwortung für das Handeln der „Reseller“

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 23.10.2008, Az.: 6 U 176/07

Bedient sich ein Telekommunikationsunternehmen für den Absatz ihrer Dienstleistungen eines "Resellers", dem die Netzdienstleistungen als Vorprodukt zur Verfügung gestellt werden, muss sie sich wettbewerbswidrige Handlungen zurechnen lassen, denn eine arbeitsteilige Organisation eines Unternehmens kann die Verantwortung nicht beseitigen. Entscheidend ist, dass der Betriebsinhaber die Möglichkeit hat, auf das beauftragte Unternehmen einen bestimmten Einfluss auszuüben.
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27. Februar 2009

„Der schnellste DSL Anbieter bundesweit!“

Urteil des LG Köln vom 25.09.2008, Az.: 84 O 15/08 Die Werbung eines Telekommunikationsanbieters, dass es den den schnellsten DSL-Anschluss im Bundesgebiet anbiete, ist gemäß §§ 3, 5, 8 UWG unlauter, da sie für den allgemeinen Verbraucher irreführend ist.
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10. Februar 2009

Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails

Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 05.01.2009, Az.: 1 W 57/08

Bei der Bestimmung der Höhe des Streitwerts für eine Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-mails sind nicht nur die Belästigung im Einzelfall durch das notwendige Durchlesen, Sortieren und ggf. Löschen der E-Mails sowie die sonstigen besonderen Umstände des Falles, sondern auch die Breitenwirkung und das häufige Erscheinen solcher Zusendungen, die in ihrer Gesamtheit das Ausmaß der Belästigung erst bestimmen, zu berücksichtigen.
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10. Februar 2009

Für den Werbenden nachteilige Irreführung

Beschluss des KG Berlin vom 20.01.2009, Az.: 5 U 48/08

Auch für den Werbenden nachteilige Irreführungen können eine wettbewerbsrechtliche Relevanz haben, wenn die Irreführung geeignet ist, den Verbraucher zum Kauf eines anderen Produkts zu veranlassen.
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09. Dezember 2008

Telefonieren für 0 Cent!

Urteil des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 139/05

Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbeanzeige für einen Telefontarif mit der Angabe "Telefonieren für 0 Cent!" geworben, so sind in der Anzeige die für die Bereitstellung des erforderlichen Telefonanschlusses aufzuwendenden Kosten sowie die monatlich anfallenden Grundgebühren für diesen Anschluss anzugeben.
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19. November 2008

Werbung für Mehrwertdienstnummern

Beschluss des OVG NRW vom 26.09.2008, Az.: 13 B 1397/08

Für Werbeanrufe bei Verbrauchern ist eine entsprechende Einwilligung erforderlich. Diese muss vorher eingeholt worden und gesetzeskonform sein, also den maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen genügen. Allerdings darf nicht pauschal unterstellt werden, dass Inhalteanbieter von Mehrwertdienstnummern bei Untersagung eines bestimmten Kommunikationsmittels für deren Werbung auf andere Kommunikationsmittel ausweichen werden.
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19. November 2008

Einwilligungserklärungen mittels „Listbrokings“

Beschluss des OVG NRW vom 26.09.2008, Az.: 13 B 1331/08

Formularmäßig eingeholte Einverständniserklärungen im Wege des sog. Listbrokings stellen keine wirksame Einwilligung in Webreanrufe dar, denn es ist für die Verbraucher praktisch unüberschaubar, wer sich letztlich auf eine solche Erklärung berufen kann.
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