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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Werbefax“

07. Januar 2010

Empfehlung durch Dritte ersetzt nicht die Einwilligung in Werbeanrufe und Werbefaxe

Urteil des OLG Hamm vom 26.03.2009, Az.: 4 U 219/08

Werbemaßnahmen ohne Einwilligung des betroffenen Verbrauchers sind unzulässig. Erfolgt ein Werbeanruf aufgrund einer Empfehlung durch einen Dritten, ist hierzu dennoch die Einwilligung des Angerufenen erforderlich. Dies gilt auch bei einem Thema von hochgradigem öffentlichen Interesse. Gegenüber Unternehmen kommt es bei der Beurteilung des mutmaßlichen Interesses des Angerufenen immer auf dessen Sicht an und nicht auf die eines Dritten. Entsprechendes gilt zudem für Faxzusendungen.
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06. Juli 2009

Veröffentlichung der Faxnummer keine Einwilligung für Faxwerbung

Urteil des OLG Hamm vom 13.11.2008, Az. 4 U 150/08

Wenn ein Unternehmen eine Faxnummer u. a. für den Kundenkontakt einrichtet und auf der eigenen Homepage veröffentlicht, kann darin keine pauschale Einwilligung in die Zusendung von Werbefaxen durch andere Unternehmen gesehen werden. Vielmehr sind strenge Anforderungen an das Vorliegen einer solchen Einwilligung zu stellen; sie muss vor Absendung des betreffenden Faxes und gerade für den konkreten Fall vorliegen. Ansonsten stellt diese Art der Werbung eine unlautere Wettbewerbshandlung dar.

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