DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Telekommunikationsrecht“

30. September 2015

Telekommunikationsanbieter dürfen Kunden nicht über Wechsel-Bedingungen täuschen

© chere - Fotolia.com
Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.05.2015, Az.: I-2 U 4/15

Möchte ein Kunde seinen Telekommunikationsanbieter wechseln, so kann der bestehende Vertrag auch im Rahmen eines vom Kunden ausgefüllten und unterschriebenen Portierungsformulars, welches der künftige Anbieter an den bisherigen übermittelt, gekündigt werden. Kontaktiert der bisherige Anbieter daraufhin den Kunden und vermittelt ihm wahrheitswidrig, dass nur er selbst eine Kündigung des Vertrages vornehmen könne und dokumentiert in dem Gespräch einen auf dieser Aussage beruhenden Widerruf der bereits erfolgten Kündigung, so handelt dieser in wettbewerbswidriger Weise. Ein solches Vorgehen stellt insbesondere dann eine Täuschung des Kunden dar, wenn dieser weiter verdeutlicht, an seinem Vorhaben - den Anbieter zu wechseln - festhalten zu wollen.

Weiterlesen
27. August 2015

Einholung der Einwilligung in zukünftige Werbemaßnahmen innerhalb eines Service-Calls unzulässig

© babimu - Fotolia.com
Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 31.07.2015, Az.: OVG 12 N 71.14

Die telefonische Einholung von Einwilligungen in Werbung im Rahmen eines Service-Calls (sog. Opt-in-Anfrage) stellt eine Nutzung der privaten Telefonnummern der Kunden und damit eine personenbezogene Datennutzung im Sinne des § 3 Abs. 5 BDSG dar. Die Durchführung der Service-Calls ist zwar zulässig, die weitere Verwendung der Telefonnummern der Kunden ohne deren Einwilligung, als mittelbar absatzfördernde Maßnahme, allerdings datenschutzwidrig.

Weiterlesen
19. Mai 2015

Vectoring-Werbung ist irreführend

©  PixBox - fotolia.com
Urteil des OLG Köln vom 27.03.2015, Az.: 6 U 134/14

Eine Werbevideo, welches die Vectoring-Technologie erklärt und in diesem Zusammenhang eine Erhöhung der Datenübertragungsrate anpreist, kann irreführend sein, wenn für einen erheblichen Teil der so bestimmten Verkehrskreise die Aussage des Videos dahingehend zu verstehen ist, dass diese Technik uneingeschränkt Downloadgeschwindigkeiten von 100 MBit/s und Uploadgeschwindigkeiten 40 MBit/s erlaubt, obwohl es sich dabei lediglich um einen Maximalwert und keinen Durchschnittswert handelt. Gerade weil der Verbraucher mit der üblichen Formulierung „bis zu” vertraut ist, liegt für ihn die Annahme nahe, dass die neue Technik durch die Formulierung „von maximal 50 MBit/s auf 100 MBit/s“ eine konstante Geschwindigkeit erlaubt. Dem steht auch nicht entgegen, dass dem Verbraucher bekannt ist, dass in den bestehenden Netzen die jeweils erreichbare Höchstgeschwindigkeit von Faktoren abhängig ist, die nicht von dem Anbieter zu vertreten sind.

Weiterlesen
16. März 2015

Vodafone-Werbung „SKY für unterwegs“ ist wegen Irreführung unzulässig

© Sergey Peterman - Fotolia.com
Urteil des LG Düsseldorf vom 10.10.2014, Az.: 38 O 25/14

Die Aussage "Alle Spiele der Bundesliga live erleben" für die Bewerbung des Tarifs "SKY für unterwegs" von Vodafone ist irreführend und deshalb unzulässig, wenn das zur Verfügung gestellte Datenvolumen gar nicht ausreicht, um tatsächlich alle Spiele mobil verfolgen zu können und eine vollständige Nutzung des Angebots deshalb nur unter Hinzubuchung von kostenpflichtigem Datenvolumen oder über WLAN möglich ist. Es schadet dabei nicht, dass nach Ausschöpfung des Datenvolumens von 2 Gigabyte die Verbindung nur gedrosselt wurde, da so faktisch eine Liveübertragung unterwegs aufgrund der beschränkten Übertragungsrate nicht möglich ist.

Weiterlesen
09. März 2015

Zur Bewerbung eines Smartphones für 1,- Euro

© Robert Luca
Zur Bewerbung eines Smartphones für 1,- Euro

In einer Werbung für ein Smartphone zu einem Kaufpreis von 1,- Euro, das an den Abschluss eines Mobilfunkvertrags gekoppelt ist und in welcher mittels eines gut lesbaren Sternchenhinweises auf weitergehende Anschluss- und Vertragsgebühren hingewiesen wird, ist es nicht erforderlich, den sog. Handyzuschlag gesondert aufzuführen. Dem verständigen Verbraucher ist bekannt, dass der Mobilfunktarif den geringen Preis für ein Smartphone "subventioniert" und es gerade nicht nur für abschließend 1,- Euro abgegeben wird.

Weiterlesen
02. März 2015

Geschwindigkeitsdrosselung bei Internettarif kann zulässig sein

© Sashkinw
Urteil des LG Düsseldorf vom 18.02.2015, Az.: 12 O 70/14

Eine Bestimmung, welche die Drosselung der Verbindung eines LTE-Internettarifs bei Überschreitung eines bestimmten monatlichen Datenvolumens vorsieht, kann als Leistungsbeschreibung wettbewerbsrechtlich zulässig sein, wenn nicht der Eindruck erweckt wird, es handle sich um eine Flatrate. Dabei kann insbesondere aus der Tatsache, dass eine Tarifbezeichnung das Wort "Zuhause" enthält, nicht geschlossen werden, dass bei Verbrauchern ein solcher Eindruck erweckt wird.

Weiterlesen
08. Januar 2015

E-Mails von Kunden müssen individuell beantwortet werden

© Balefire9
Urteil des LG Koblenz vom 3.11.2014, Az.: 15 O 318/13

Der Internetdienstanbieter 1 & 1 muss seinen Kunden bei Anfragen eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Für eine individuelle Beantwortung der Kundenfragen genügt es jedoch nicht, bei E-Mail-Anfragen automatisierte Antworten zurückzugeben, in denen nur allgemeine Hinweise enthalten sind und auf telefonische Kontaktmöglichkeiten verwiesen wird.

Weiterlesen
22. September 2014

Ausdrücklicher Hinweis auf die beschränkte regionale Verfügbarkeit eines Telekommunikationstarifs erforderlich

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 10.07.2014, Az.: 6 U 133/13

Ist ein Telekommunikationstarif nur regional verfügbar, genügt es in einer Werbung nicht, ausschließlich in einer Fußnote auf diesen Umstand hinzuweisen, selbst wenn der Fußnotentext mit einem Hinweis zur Preisgestaltung beginnt. Erfolgt kein weiterer Hinweis auf die Beschränkung, liegt eine Irreführung über wesentliche Merkmale der Dienstleistung vor.

Weiterlesen
04. September 2014

Sternchenhinweis als Preisangabe bei einer kostenpflichtigen Service-Nummer ist ausreichend

Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.05.2014, Az.: I-15 U 54/14

Bei kostenpflichtigen Hotlines, wie 0180-Nummern, muss der Verbraucher problemlos erkennen können, dass es sich um eine solche handelt. Das Gericht entschied im Falle eines Werbeschreibens, dass ein Sternchenhinweis neben der Rufnummer mit Hinweis auf die Preisangabe am Ende des Schreibens ausreicht, um den Verbraucher auf die Preisangabe zu stoßen. Nicht erforderlich ist es, dass Rufnummer und Preisangabe auf einen Blick wahrgenommen werden können, vielmehr ist entscheidend, dass die Preisangabe ohne weitere Zwischenschritte zu erkennen ist.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.