DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit“

15. April 2016

Drosselung bei „unbegrenztem Datenvolumen“ nicht zulässig

© Coloures-pic - fotolia.com
Urteil des LG Potsdam vom 14.01.2016, Az.: 2 O 148/14

Wird ein Mobilfunktarif mit der Leistungsbeschreibung „Datenvolumen pro Monat unbegrenzt“ beworben, so ist eine in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehaltene Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit auch dann unzulässig, wenn die Internetverbindung nach Erreichen der vereinbarten Verbrauchsgrenze immer noch mittels einer deutlich reduzierten Datenrate hergestellt werden kann. Die angesprochenen Verkehrskreise verstehen unter dem Begriff des „unbegrenzten Datenvolumens“ die dauerhafte Möglichkeit der Internetnutzung mittels einer zumutbaren Datenaustauschgeschwindigkeit. Gemessen am heute üblichen Nutzungsverhalten des mobilen Internets kommt die Reduzierung der Übertragungsrate in den Kilobit-Bereich dabei einer unzulässigen Nichtleistung seitens des Telekommunikationsunternehmens gleich.

Weiterlesen
16. März 2015

Vodafone-Werbung „SKY für unterwegs“ ist wegen Irreführung unzulässig

© Sergey Peterman - Fotolia.com
Urteil des LG Düsseldorf vom 10.10.2014, Az.: 38 O 25/14

Die Aussage "Alle Spiele der Bundesliga live erleben" für die Bewerbung des Tarifs "SKY für unterwegs" von Vodafone ist irreführend und deshalb unzulässig, wenn das zur Verfügung gestellte Datenvolumen gar nicht ausreicht, um tatsächlich alle Spiele mobil verfolgen zu können und eine vollständige Nutzung des Angebots deshalb nur unter Hinzubuchung von kostenpflichtigem Datenvolumen oder über WLAN möglich ist. Es schadet dabei nicht, dass nach Ausschöpfung des Datenvolumens von 2 Gigabyte die Verbindung nur gedrosselt wurde, da so faktisch eine Liveübertragung unterwegs aufgrund der beschränkten Übertragungsrate nicht möglich ist.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.