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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Rechtsverletzer“

16. Mai 2017

Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche wegen unlauterer Nachahmung einer Handtasche

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Urteil des LG Köln vom 04.10.2016, Az.: 33 O 61/15

Der Vertrieb einer nachgeahmten Tasche ist wettbewerbswidrig, wenn das nachgeahmte Produkt über wettbewerbsrechtliche Eigenart verfügt und die Nachahmung geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen. Eine wettbewerbliche Eigenart liegt vor, wenn bestimmte Merkmale des Erzeugnisses dazu dienen, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen. Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassung hat der Hersteller des Originals, d. h. derjenige, der das Produkt in eigener Verantwortung herstellt und oder von einem Dritten herstellen lässt und über das Inverkehrbringen entscheidet.

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02. Mai 2017 Top-Urteil

Betreiber eines Preisvergleichsportals muss Verbraucher über Provisionsabsprachen informieren

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Pressemitteilung Nr. 57/2017 des BGH zum Urteil vom 27.04.2017, Az.: I ZR 55/16

Kann ein Verbraucher bei einem Online-Preisvergleichsportal nach gewünschten Leistungen filtern und erhält daraufhin entsprechende Anbieter angezeigt, so geht er – sofern er keinen gegenteiligen Hinweis erhält - grundsätzlich davon aus, dass diese Liste weitgehend dem im Internet verfügbaren Marktumfeld entspricht. Werden tatsächlich allerdings nur solche Anbieter berücksichtigt, mit denen der Betreiber des Preisvergleichsportals für den Fall eines Vertragsschlusses eine Provisionszahlung vereinbart hat, so stellt dies eine Irreführung dar. Das Vorenthalten einer solchen Information stellt dabei eine wesentliche Information im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG dar. Erfolgt ein entsprechender Hinweis lediglich im Geschäftskundenbereich der Internetseite, so ist dies jedenfalls nicht ausreichend.

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21. April 2017

Zugabe eines Wertgutscheins bei verschreibungspflichtigen Medikamenten kann zulässig sein

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Pressemitteilung Nr. 17/17 des LG Lüneburg zum Urteil vom 23.03.2017, Az.: 7 O 15/17

Gewährt ein Apotheken-Betreiber seinen Kunden beim Kauf eines verschreibungspflichtigen Medikaments einen Wertgutschein in Höhe von EUR 0,50, so ist diese Werbemaßnahme wettbewerbsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden. Der Verbraucher werde durch die Zugabe weder wesentlich in seiner Wahl einer Apotheke, noch darin, ein bestimmtes Medikament auszuwählen, beeinflusst. Wenn überhaupt, spiele der Wertgutschein im Vergleich zu Erreichbarkeit, Verfügbarkeit von Medikamenten und Beratungskompetenz lediglich eine untergeordnete Rolle und sei aufgrund seiner Geringwertigkeit vergleichbar mit Zugaben wie Bonbons oder Taschentücher.

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18. April 2017

Abmahntätigkeit ohne wirtschaftliches Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden stellt Missbrauch dar

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Urteil des LG Hamburg vom 07.02.2017, Az.: 312 O 144/16

Die missbräuchliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs ist gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG unzulässig und wird unter Berücksichtigung der Gesamtumstände beurteilt. Missbräuchlich ist die Abmahnungs- und Rechtsverfolgungstätigkeit, wenn sie sich von der eigentlichen Tätigkeit des Wettbewerbers verselbstständigt. Das ist der Fall, wenn der Abmahnende, aus Sicht eines wirtschaftlich denkenden Gewerbetreibenden, kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse an der Verfolgung haben kann.

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18. April 2017

Unterlassungsanspruch bei negativer Hotelbewertung besteht nur, wenn der Tatsachengehalt widerlegt wird

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Urteil des OLG Hamburg vom 30.06.2016, Az.: 5 U 58/13

Bewertet ein Hotelgast ein Zimmer auf einem Online-Bewertungsportal negativ, weil unter anderem angeblich der Klodeckel zertrümmert im Waschbecken lag und überall Scherben und angeklebte Kaugummis waren, so kann der Hotelbetreiber die Unterlassung dieser Äußerungen nach Wettbewerbsrecht von dem Portalbetreiber nur verlangen, wenn die Tatsachenbehauptungen als unlauter einzustufen sind, sich also nicht als erweislich wahr darstellen. Um einen Unterlassungsanspruch allerdings erwirken zu können, muss das Hotel die Vorwürfe widerlegen. Streitet es die Behauptungen lediglich pauschal ab und hat es dem Hotelgast sogar ein neues Zimmer zugewiesen, so kann jedenfalls davon ausgegangen werden, dass dafür kein Anlass bestanden hätte, wenn mit dem Zimmer alles in Ordnung gewesen wäre.

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18. April 2017

Geschmacksverstärkende und färbende Lebensmittel sind keine „geschmacksverstärkenden Zusatzstoffe oder Farbstoffe“

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Urteil des OLG Hamburg vom 08.09.2016, Az.: 7 S 4/15

Wirbt ein Fertigprodukthersteller auf der Verpackung mit der „Natürlichkeit“ seines Produkts, ist der Verbraucher nicht irregeführt, wenn sich dieses nicht nur aus unbehandelten Bestandteilen zusammensetzt. Sind die Labels „natürlich ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ und „natürlich ohne Farbstoffe“ auf der Verpackung platziert, so wird und darf der Verbraucher davon ausgehen, dass dem Produkt keine künstlichen, synthetischen Zusatzstoffe hinzugefügt wurden. Enthält das Produkt hingegen eigenständige, natürliche Lebensmittel, die den Geschmack verstärken, verändern oder sich farblich auf das Endprodukt auswirken, liegt kein Wettbewerbsverstoß vor, weil der Verbraucher mit einer solchen Hinzugabe rechnet.

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12. April 2017

Stromanbieter muss neben „Lastschrift“ auch weitere Bezahlmöglichkeiten bereithalten

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Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil vom 24.03.2017, Az.: 6 U 146/16

Bietet ein Stromanbieter seinen Kunden bei Abschluss eines Stromvertrages lediglich „Lastschrift“ als einzige Zahlungsmöglichkeit an, so handelt er wettbewerbswidrig. Denn er ist grundsätzlich gem. § 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG dazu verpflichtet, dem Verbraucher bereits vor Vertragsschluss für jeden angebotenen Tarif auch verschiedene Möglichkeiten der Bezahlung bereitzuhalten. Etwas Anderes kann sich ebenso wenig aus der Meinung des Stromanbieters ergeben, wonach sich 90% seiner Haushaltskunden auch bei mehreren Optionen für ein SEPA-Lastschriftmandat entscheiden würden. Davon ausgehend wären immer noch die übrigen 10%, die sich anders entscheiden würden, unangemessen benachteiligt, da ihnen keine alternative Zahlungsmöglichkeit angeboten wird.

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10. April 2017

Die Bewerbung eines Drinks mit „Zellschutz“ ohne entsprechende beigefügte Aufklärung ist unzulässig

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Urteil des LG Bamberg vom 25.10.2016, Az.: 1 HK O 8/16

Wird ein Drink mit der Angabe „Zellschutz“ beworben, so handelt es sich dabei um eine (nichtspezifische) gesundheitsbezogene Angabe nach der EG-Verordnung 1924/2006. Eine solche Werbung ist allerdings nur dann zulässig, wenn eine in einer der Listen nach Artikel 13 oder 14 enthaltene spezielle gesundheitsbezogene Angabe für den Verbraucher unmittelbar und ohne zusätzlichen Aufwand lesbar erkennbar beigefügt wurde. Können die Informationen allerdings nur über weitere Zwischenschritte (Öffnen einer Registerkarte, Herunterladen und Vergrößerung einer PDF-Datei) aufgerufen werden, so genügt dies den Anforderungen gerade nicht.

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24. März 2017

Werbung mit „Optiker-Qualität“ kann im Online-Brillen-Handel als irreführend anzusehen sein

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Urteil des BGH vom 03.11.2016, Az.: I ZR 227/14

a) Die Werbung mit der Angabe "Premium-Gleitsichtgläser in Optiker-Qualität" für eine Brille, vor deren Tragen im Straßenverkehr gewarnt werden muss, ist irreführend im Sinne von § 3 Satz 1 und 2 Nr. 3 Buchst. a HWG.

b) Die Bezeichnung einer solchen Brille als "hochwertig" kann je nach den Umständen eine Werbeaussage ohne Informationsgehalt darstellen, bei der es sich bereits nicht um eine Angabe im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 UWG handelt.

c) Die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Schädigung sind bei § 4 Abs. 1 Nr. 1 MPG umso geringer anzusetzen, je schwerwiegender sich die eintretende Gefahr auswirken kann.

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23. März 2017

Verletzung der Tarifpflicht für Taxis durch Rabattaktionen von Taxivermittler

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 02.02.2017, Az.: 6 U 29/16

Rabattaktionen eines Taxi-Vermittlungsdienstes, die den Fahrgästen 50% der Taxikosten erstatten, verstoßen gegen die in den §§ 39 Abs. 1, Abs. 3, 51 Abs. 5 PBefG vorgeschriebenen Tarifpflicht und stellen eine Marktverhaltensregelung im Sinne der §§ 3, 3a, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG dar. Es ist Taxiunternehmen untersagt die amtlich festgelegten Beförderungsentgelte zu über- bzw. zu unterschreiten. Diese festgesetzten Fahrpreise sollen einen Preiswettbewerb der Taxiunternehmen verhindern und die Existenz kleinerer Taxiunternehmen schützen. Nur so kann ein gerechtes Wettbewerbsverhältnis aufrechterhalten werden.

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