Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
Titelsponsoring ist Werbung
Beschluss des VG Hamburg vom 08.07.2009, Az.: 4 E 1677/09
Wird der Name und das Logo eines Unternehmens, das im Internet die Teilnahme an Glücksspielen ermöglicht, für ein Titelsponsoring verwendet, handelt es sich hierbei um Werbung i.S. von § 5 GlüStV. Das verbotenen Glücksspiel soll mit seinem Namen, der einen Aufforderungscharakter hat und damit einen zusätzlichen Anreiz schaffen will, das wirtschaftliche Interesse im Rahmen der Tätigkeit als Titelsponsor umsetzen. Das Verbot der Fernsehwerbung erstreckt sich auf die Präsentation des Logos bei öffentlichen Auftritten, da diese im Fernsehen übertragen werden können.
Fliegender Gerichtsstand rechtsmissbräuchlich
Beschluss des KG Berlin vom 25.01.2008, Az.: 5 W 371/08
Die Annahme von Rechtsmissbrauch i.S. von § 8 Abs. 4 UWG kann nahe liegen, wenn ein Massenabmahner bei fehlender Unterwerfung das Gericht gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG nicht nach ihm vorteilhaft erscheinenden Präferenzen, sondern prinzipiell allein so auswählt, dass dieses vom Sitz des Gegners weit entfernt liegt.
Cartier à la eBay
a) Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.
b) Die Wendung "à la Cartier" ist eine unlautere vergleichende Werbung. (...)
Linus, Bill & Aliens – Schmarotzer!
Urteil des OLG Köln vom 05.06.2009, Az.: 6 U 223/08
Das beklagte Unternehmen bietet registrierten Mitgliedern die Möglichkeit an mobil per WLAN die Internet-Flatrates anderer Mitglieder zu nutzen. Für sog. Aliens ist dies kostenpflichtig, da sie keinen Internetzugang für andere Nutzer zur Verfügung stellen. Es liegt eine unlautere Geschäftshandlung durch gezielte Behinderung von Mitbewerbern vor, § 4 Nr. 10 UWG. Das Angebot geht wirtschaftlich einseitig zu Lasten von Internetprovidern. Das OLG Köln spricht gar von einer - zumindest leicht fahrlässigen - schmarotzenden Ausnutzung der Infrastruktur der Provider. (...)
Facebook gegen StudiVZ
Urteil des LG Köln vom 16.06.2009, Az.: 33 O 374/08
Bei einem Streitwert von 1 Mio. Euro befand das LG Köln StudiVZ für "unschuldig". Facebook warf ihr die Nachahmung des sog. "Look & Feel" ihrer Homepage vor. StudiVZ diente Facebook zwar als Vorbild. In engen Grenzen gilt jedoch der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit, solange diese nicht unlauter ausgenutzt wird. Zu guter Letzt fehlte Facebook bei der Markteinführung von StudiVZ noch der erforderliche Bekanntheitsgrad in Deutschland um dahingehende Ansprüche zu begründen. Auch liegt kein AGB-Verstoß vor, da StudiVZ nie Vertragspartner von Facebook war.
Glücksspiel im Internet
Das in § 4 IV Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelte Verbot des Veranstalters und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet ist mit dem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Wer über das Internet die Möglichkeit anbietet oder verschafft, Sportwetten zu festen Gewinnquoten einzugehen, verstößt daher nicht nur gegen § 4 IV GlüStV), sondern verhält sich zugleich wettbewerbswidrig (§ 4 Nr. 11 UWG)...
Facebook scheitert mit Unterlassungsklage gegen StudiVZ
Die für Wettbewerbssachen zuständige 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat in einer aktuellen Entscheidung die Klage von Facebook gegen den Konkurrenten StudiVZ abgewiesen. Nach Auffassung der zuständigen Richter liegt trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten keine unlautere Nachahmung vor, da es an der hierfür erforderlichen Herkunftstäuschung fehle.
Angaben zum Versand
Urteil des LG Bochum vom 10.02.2009, Az.: I-12 O 12/09
Wer gegen die Pflicht, die Höhe der Versandkosten für Lieferungen ins Ausland anzugeben, verstößt, handelt wettbewerbsrechtlich unlauter. Die nicht erläuterte Möglichkeit des versicherten bzw. unversicherten Versandes führt den Verbraucher in die Irre, da das Risiko des Versandes allein vom Unternehmer zu tragen ist. Zudem darf nicht mit der Selbstverständlichkeit, Originalware zu liefern, geworben werden.
Nachricht aus Österreich
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 24.03.2009, Az.: 7 U 94/08
Eine inhaltlich unzulässige Pressemitteilung im Internet als Auszug aus einem österreichischen Print-Magazin wird zur Bewerbung eingesetzt. Die Meldung in der Zeitschrift, die in Deutschland nicht erhältlich ist, rechtfertigt eine Entschädigung. Allerdings ist zubeachten, dass der Leserkreis dieser Ankündigung aufgrund von Fundort und Inhalt eher als klein zu betrachten ist.

