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Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
31. Juli 2009
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 03.07.2008, Az.: 2-31 O 128/07
Zirka-Fristen und voraussichtliche Fristen sind im Sinne des § 308 Nr. 1 BGB wirksam. Im Falle einer ehemaligen Unterlassungserklärung führt dies daher nicht zu einem strafbewehrten Verstoß. Den Umtausch als Kulanzleistung in den AGBs auszuschließen ist erlaubt. Die Rückgabe wird davon nicht betroffen.
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27. Juli 2009
Beschluss des LG Hamburg vom 09.07.2009, Az.: 308 O 332/09
Ein in der Grundversion kostenloses Online-Spiel ist dahingehend aufgebaut, dass durch den Spieltrieb ein Interesse nach kostenpflichtigen Erweiterungen geweckt wird. Bietet nun ein Dritter kompatible Spielelemente an, die zum Teil dem Spieler einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Mitspieler verschaffen, handelt der Dritte unlauter und betreibt Rufausbeutung. Zudem ist in den Vertragsbedingungen des Spiels ausdrücklich niedergeschrieben, dass Hilfsmittel im Spiel nicht verwendet werden dürfen.
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27. Juli 2009
Urteil des OLG Hamm vom 26.05.2009, Az.: 4 U 27/09
Rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen liegen vor, wenn innerhalb kurzer Zeitabstände eine Vielzahl von Wettbewerbern wegen kleinen Verstößen abgemahnt wird und das Kostenrisiko des Abmahners außerhalb des Umfangs der eigenen Geschäftstätigkeit liegt. In solche Fällen geht es hauptsächlich um die Ausbeutung der Kostenestattungen bei Konkurrenten und nicht um das Wiederherstellen eines fairen Wettbewerbs.
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24. Juli 2009
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 04.06.2009, Az.: 6 U 261/07
Das im Glückspielstaatsvertrag verankerte Verbot, im Internet öffentliche Glücksspiele anzubieten, ist mit dem deutschen Verfassungsrecht sowie mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar. Folglich verstößt derjenige, der im Internet die Möglichkeit schafft, zu festen Gewinnquoten Sportwetten einzugehen, zum einen gegen § 4 des Glückspielstaatsvertrages. Zum anderen ist dieses Verhalten nach § 4 Nr. 11 UWG gleichsam wettbewerbswidrig.
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20. Juli 2009
Urteil des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZR 140/07
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Versandhändler bei Einstellung ihrer Produkte in sogenannte Preissuchmaschinen auch die Versandkosten anzugeben haben. Sonst verstoßen sie gegen Preisangabenverordnung.
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15. Juli 2009
Beschluss des VG Hamburg vom 08.07.2009, Az.: 4 E 1677/09
Wird der Name und das Logo eines Unternehmens, das im Internet die Teilnahme an Glücksspielen ermöglicht, für ein Titelsponsoring verwendet, handelt es sich hierbei um Werbung i.S. von § 5 GlüStV. Das verbotenen Glücksspiel soll mit seinem Namen, der einen Aufforderungscharakter hat und damit einen zusätzlichen Anreiz schaffen will, das wirtschaftliche Interesse im Rahmen der Tätigkeit als Titelsponsor umsetzen. Das Verbot der Fernsehwerbung erstreckt sich auf die Präsentation des Logos bei öffentlichen Auftritten, da diese im Fernsehen übertragen werden können.
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10. Juli 2009
Beschluss des KG Berlin vom 25.01.2008, Az.: 5 W 371/08
Die Annahme von Rechtsmissbrauch i.S. von § 8 Abs. 4 UWG kann nahe liegen, wenn ein Massenabmahner bei fehlender Unterwerfung das Gericht gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG nicht nach ihm vorteilhaft erscheinenden Präferenzen, sondern prinzipiell allein so auswählt, dass dieses vom Sitz des Gegners weit entfernt liegt.
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26. Juni 2009
Urteil des BGH vom 04.12.2008, Az.: I ZR 3/06
a) Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.
b) Die Wendung "à la Cartier" ist eine unlautere vergleichende Werbung. (...)
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26. Juni 2009
Urteil des OLG Köln vom 05.06.2009, Az.: 6 U 223/08
Das beklagte Unternehmen bietet registrierten Mitgliedern die Möglichkeit an mobil per WLAN die Internet-Flatrates anderer Mitglieder zu nutzen. Für sog. Aliens ist dies kostenpflichtig, da sie keinen Internetzugang für andere Nutzer zur Verfügung stellen. Es liegt eine unlautere Geschäftshandlung durch gezielte Behinderung von Mitbewerbern vor, § 4 Nr. 10 UWG. Das Angebot geht wirtschaftlich einseitig zu Lasten von Internetprovidern. Das OLG Köln spricht gar von einer - zumindest leicht fahrlässigen - schmarotzenden Ausnutzung der Infrastruktur der Provider. (...)
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26. Juni 2009
Urteil des LG Köln vom 16.06.2009, Az.: 33 O 374/08
Bei einem Streitwert von 1 Mio. Euro befand das LG Köln StudiVZ für "unschuldig". Facebook warf ihr die Nachahmung des sog. "Look & Feel" ihrer Homepage vor. StudiVZ diente Facebook zwar als Vorbild. In engen Grenzen gilt jedoch der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit, solange diese nicht unlauter ausgenutzt wird. Zu guter Letzt fehlte Facebook bei der Markteinführung von StudiVZ noch der erforderliche Bekanntheitsgrad in Deutschland um dahingehende Ansprüche zu begründen. Auch liegt kein AGB-Verstoß vor, da StudiVZ nie Vertragspartner von Facebook war.
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