DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Bekanntheit“

19. Februar 2019

Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für hochpreisige Uhrenmodelle nach Vertriebseinstellung

© agcreativelab - Fotolia.com
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 25.10.2018, Az.: 6 U 233/16

Verfügt ein wettbewerblich einzigartiges Erzeugnis nach Einstellung des Vertriebs noch über eine gewisse Bekanntheit, kommt ein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz in Betracht. Wurde ein hochpreisiges Uhrenmodell über längere Zeit in nicht unerheblicher Zahl angeboten und verkauft, kann der Nachahmungsschutz auch für einen Zeitraum von mehreren Jahren nach Vertriebsende zu bejahen sein. Wird das Erzeugnis nahezu identisch nachgeahmt, liegt eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung auch dann vor, wenn das nachgeahmte Modell mit einem anderen Wortzeichen versehen ist als das Originalmodell.

Weiterlesen
21. Oktober 2015

Schraubkopf-Applikationen an einer Armbanduhr sind nicht zur Herkunftskennzeichnung geeignet

© the_lightwriter - Fotolia.com
Urteil des OLG Köln vom 14.08.2015, Az.: 6 U 9/15

Verwendet eine Uhrenherstellerin für ihre Modelle Schraubkopf-Applikationen, deren dreidimensionale Form der zweidimensionalen Bildmarke einer anderen bekannten Uhrenherstellerin ähneln, so ist darin weder eine markenmäßige Verwendung noch eine Verwechslungsgefahr, eine Rufausnutzung des Bekanntheitsgrades oder eine unzulässige Nachahmung zu sehen. Der Durchschnittsabnehmer nimmt diese als Schraubköpfe oder eher noch als dekorative Elemente wahr, aber gerade nicht als Herkunftshinweis. Dieser wird bei einer Armbanduhr an anderer Stelle erwartet.

Weiterlesen
26. Juni 2009

Facebook gegen StudiVZ

Urteil des LG Köln vom 16.06.2009, Az.: 33 O 374/08

Bei einem Streitwert von 1 Mio. Euro befand das LG Köln StudiVZ für "unschuldig". Facebook warf ihr die Nachahmung des sog. "Look & Feel" ihrer Homepage vor. StudiVZ diente Facebook zwar als Vorbild. In engen Grenzen gilt jedoch der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit, solange diese nicht unlauter ausgenutzt wird. Zu guter Letzt fehlte Facebook bei der Markteinführung von StudiVZ noch der erforderliche Bekanntheitsgrad in Deutschland um dahingehende Ansprüche zu begründen. Auch liegt kein AGB-Verstoß vor, da StudiVZ nie Vertragspartner von Facebook war.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.