Linus, Bill & Aliens – Schmarotzer!
Urteil des OLG Köln vom 05.06.2009, Az.: 6 U 223/08
Das beklagte Unternehmen bietet registrierten Mitgliedern die Möglichkeit an mobil per WLAN die Internet-Flatrates anderer Mitglieder zu nutzen. Für sog. Aliens ist dies kostenpflichtig, da sie keinen Internetzugang für andere Nutzer zur Verfügung stellen. Es liegt eine unlautere Geschäftshandlung durch gezielte Behinderung von Mitbewerbern vor, § 4 Nr. 10 UWG. Das Angebot geht wirtschaftlich einseitig zu Lasten von Internetprovidern. Das OLG Köln spricht gar von einer - zumindest leicht fahrlässigen - schmarotzenden Ausnutzung der Infrastruktur der Provider. (...)