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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

22. September 2014

Irreführende Werbung für wissenschaftlich nicht bestätigte Therapiemethoden

Urteil des LG Dortmund vom 13.05.2014, Az.: 25 O 124/14

Die Werbung eines Arztes für bestimmte Therapiemethoden (hier: Softlasertherapie und Magnetfeldtherapie) ist irreführend und somit unzulässig, wenn die beworbene therapeutische Wirksamkeit der Behandlungen nicht wissenschaftlich belegt oder umstritten ist. Bei einem durchschnittlichen Verbraucher wird der Eindruck erweckt, dass es sich um eine Therapie handle, die für die genannten Anwendungsgebiete wissenschaftlich bestätigt und klinisch geprüft sei. Bei einer von einem Arzt betriebenen Werbung geht der Verbraucher - anders als bei der Werbung von Heilpraktikern und Homöopathen - davon aus, dass die Behandlungsmethoden auf Erkenntnissen der klassischen Schulmedizin beruhen.

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12. September 2014

Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln nach der Health-Claims-Verordnung

Urteil des LG Düsseldorf vom 28.08.2014, Az.: 14c O 138/13

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) ist gegenüber dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vorrangig zu beachten, da in der HCVO der Wille zur abschließenden Regelung im Sinne einer Vollharmonisierung zum Ausdruck kommt. Insofern sind gesundheitsbezogene Angaben dann grundsätzlich verboten, wenn sie nicht in der Verordnung explizit aufgenommen wurden. Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit der Angabe "Ginkgo + B-Vitamine + Cholin - B-Vitamine und Zink für Gehirn, Nerven und Konzentration und Gedächtnis" ist zulässig, wenn durch die Gestaltung der Umverpackung dem Verbraucher deutlich gemacht wird, dass die beworbene Wirkung lediglich von verschiedenen B-Vitaminen und Zink ausgeht und gerade nicht von Inhaltsstoffen des Ginkgo-Baumes.

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11. September 2014

Unzulässige Gestaltung des Vorgangs bei Flugbuchungen

Urteil des LG Berlin vom 29.07.2014, Az.: 15 O 413/13

Ein Buchungssystem für Flüge eines Online-Reisevermittlers verstößt gegen Wettbewerbsrecht und ist unzulässig, wenn die Kunden durch eine irreführende Gestaltung des Buchungsvorgangs sowie unsachliche Warnhinweise in Form von "Popup-Fenstern" zum Abschluss von Reiseversicherungen verleitet werden. Der Hinweis auf die tägliche Anzahl von Flugverspätungen und die Warnung vor hohen Stornokosten, die nach ausdrücklicher Entscheidung gegen einen Reiseschutz erscheinen, schaffen eine Drohkulisse, die mit der Realität nicht übereinstimmt.

Die für bestimmte Zahlungsmittel erhobene Servicepauschale muss im Übrigen bereits beim ersten Buchungsschritt ausgewiesen und in den Flugpreis eingerechnet werden.

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10. September 2014

Impressum eines Immobilienmaklers muss Angaben zur Aufsichtsbehörde enthalten

Urteil des LG Leipzig vom 12.06.2014, Az.: 05 O 848/13

Die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis stellt eine Marktverhaltensregel dar, die dem Schutz von Verbrauchern durch unzuverlässige Personen dient. Verfügt ein Immobilienmakler nicht in eigener Person über eine entsprechende Gewerbeerlaubnis, so stellt dies einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht dar. Das Impressum des Internetauftritts des Maklers muss Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde enthalten, um Verbrauchern zu ermöglichen, die Verlässlichkeit des Maklers zu überprüfen und sich im Fall von Beanstandungen an die Aufsichtsbehörde zu wenden.

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05. September 2014 Top-Urteil

Bundesarbeitsgericht hat Anspruch auf Übertragung der Domain „bag.de“

© Welcomia
Urteil des LG Köln vom 26.08.2014, Az.: 33 O 56/14

Der Verkehr sieht in der Verwendung eines unterscheidungskräftigen Zeichens als Domain im allgemeinen einen Hinweis auf den Namen des Betreibers einer Internetadresse. Für Abkürzungen, die aus dem vollständigen Namen abgeleitet werden, kann dieser Schutz ebenfalls gelten. Diesen namensrechtlichen Schutz kann das Bundesarbeitsgericht aufgrund der seit 1955 andauernden und bundesweiten Benutzung seines Kürzels "BAG" für sich beanspruchen. Aus diesem Grund wurde einem Domainhändler aufgegeben, die Domain "bag.de" freizugeben.

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04. September 2014

Unzulässige Bezeichnung eines Proteinmüslis mit „LowCarb“ nach der Health-Claim-Verordnung

Beschluss des OLG Hamburg vom 24.04.2014, Az.: 3 W 27/14

Wird ein Proteinmüsli mit der Angabe „LowCarb“ bzw. „mit wenig Kohlehydrate“ beworben, so versteht der Verbraucher darunter lediglich, dass der Wert gering ist, nicht jedoch, dass dieser geringerer ist als bei Vergleichsprodukten. Korrekt wäre bei einer solchen Werbung demnach der Hinweis darauf, dass es sich um einen geringeren Wert im Hinblick auf andere Produkte dieser Warengruppe handelt. Erst dann ist eine solche Angabe mit der Health-Claim-Verordnung in Einklang zu bringen und damit auch zulässig.

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29. August 2014

Verbot der Vermittlungs-App „Uber“ ist formell rechtswidrig

Beschluss des VG Hamburg vom 27.08.2014, Az.: 5 E 3534/14

Die Untersagung der Vermittlung von Fahrgästen an Fahrer ohne Personenbeförderungsgenehmigung sowie die Untersagung der Werbung hierfür gegenüber den Betreibern der Vermittlungs-App „Uber“ ist bereits aus formellen Gründen rechtswidrig. Die Untersagungsverfügung wurde von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation erlassen, obwohl für die Durchführung der Untersagung in Hamburg die Bezirksämter zuständig sind. Die Begründetheit der Verfügung ließ das Gericht dabei aber ausdrücklich offen. Der Vermittlungsdienst „Uber“ darf damit vorerst weiterbetrieben werden.

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29. August 2014

Wettbewerbswidrige Werbung für ein Internetflirtcafe

Urteil des LG Köln vom 19.08.2014, Az.: 33 O 245/13

Die Werbung für ein Internetflirtcafe mit der Aussage "Jetzt kostenlos anmelden" verstößt gegen Wettbewerbsrecht und ist unzulässig, wenn die vom Verbraucher erwarteten Dienstleistungen, wie das Versenden und Empfangen von Nachrichten anderer Nutzer, nur bei Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags möglich sind.

Verwandelt sich ein Vertrag über eine Testversion mit 10-tägiger Laufzeit ohne rechtzeitige Kündigung in einen Vertrag mit einer Bindung von 6 Monaten, so müssen die Konditionen, zu denen der Vertrag weiterläuft, klar und verständlich angegeben werden.

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28. August 2014

Wettbewerbswidrige Preiswerbung für einen Internetvertrag

Urteil des OLG Köln vom 08.11.2013, Az.: 6 U 42/13

Wird auf einem Werbeflyer mit einer blickfangmäßigen Preisangabe der monatlichen Kosten für einen Internetanschluss geworben, ohne dass auf anfallende Zusatzkosten für ein Sicherheitspaket hingewiesen wird, so ist dies irreführend und damit wettbewerbswidrig. Die Gefahr einer Irreführung wird auch nicht dadurch ausgeräumt, dass in einer Fußnote im Innenteil des Flyers ein entsprechender Hinweis auf die Zusatzkosten zu finden ist. Die nur mittelbar über einen Sternchenhinweis erfolgten Angaben im Innenteil können den blickfangmäßigen Angaben auf dem Deckblatt nicht klar und deutlich zugeordnet werden und stellen keine hinreichende Aufklärung des Verbrauchers dar.

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26. August 2014

Schutzrechtsverwarnung oder Berechtigungsanfrage?

Urteil des OLG Düsseldorf vom 06.03.2014, Az.: I-2 U 90/13

Für die Frage des Vorliegens einer Abmahnung oder lediglich einer Berechtigungsanfrage muss für den Empfänger erkennbar sein, ob an ihn ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsbegehren gerichtet ist. Bereits die Beifügung einer vorformulierten Verpflichtungserklärung macht eine gewisse Erwartungshaltung bezüglich eines Verhaltens deutlich. Die Androhung der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens für den Fall der Nichtunterzeichnung verleiht einem solchen Verlangen besonderen Nachdruck, womit im Ergebnis bereits von einer Abmahnung (hier: unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) auszugehen ist.

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