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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

02. Februar 2015

Sachliche Zuständigkeit der Landgerichte bei Vertragsstrafeklagen

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Urteil des AG Rostock vom 15.04.2014, Az.: 42 C 43/14

Die wettbewerbsrechtliche Zuständigkeitsregelung des § 13 Abs. 1 UWG, nach der die Landgerichte ausschließlich zuständig sind, ist auch auf klageweise geltend gemachte Vertragsstrafeansprüche aus einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsvertrag anwendbar. Die Anwendbarkeit folgt aus dem Normzweck und beruht auf den gesetzgeberischen Erwägungen, UWG-spezifischen Arbeitsaufwand bei den Amtsgerichten zu vermeiden und einen inhaltlichen Gleichklang mit anderen Zuständigkeitsvorschriften im gewerblichen Rechtsschutz herzustellen.

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29. Januar 2015

Werbeaussage „Augenzentrum“ ist nicht irreführend

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Urteil des VG Düsseldorf vom 19.09.2014, Az.: 7 K 8148/13

Eine Werbung mit der Bezeichnung „Augenzentrum“ für eine augenheilkundliche Facharztpraxis ist nicht irreführend, da die Bezeichnung keine konkreten Tatsachenbehauptungen oder Versprechen enthält. Aufgrund der Tatsache, dass eine Legaldefinition für diesen Begriff nicht existiert, begegnet die Frage nach dem Verkehrsverständnis einigen Unklarheiten. Die Klärung dieser Frage kann aber zumindest bei einer Praxis, die ein „Mehr“ an Leistungen anbietet, offen bleiben.

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21. Januar 2015

Wettbewerbsverstoß bei behördlicher Erlaubnis ausgeschlossen

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Beschluss des OLG Hamburg vom 08.04.2014, Az.: 3 W 22/14

Eine Verletzung des Wettbewerbsrechts ist ausgeschlossen, sofern dem Marktverhalten ein gestattender Verwaltungsakt der zuständigen Behörde zugrunde liegt. Dies gilt zumindest dann, wenn der Sachverhalt bereits Gegenstand einer behördlichen Überprüfung war und der Verwaltungsakt weder nichtig ist noch aufgehoben wurde.

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20. Januar 2015

Endpreis in Preissuchmaschinen muss Bearbeitungs- und Verpackungskosten bereits enthalten

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Urteil des OLG Hamburg vom 06.02.2014, Az.: 5 U 174/12

Bei Onlinehändlern, die für ihre Waren in Preissuchmaschinen werben, reicht es nicht aus, wenn Bearbeitungs- und Verpackungskosten erst im Online-Shop erscheinen. Diese Kosten sind gerade keine Versandkosten und müssen somit als sonstige Preisbestandteile bereits in den Endpreis im Rahmen der Preissuchmaschine miteingerechnet sein, um wettbewerbskonform zu sein.

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19. Januar 2015

Einstweilige Verfügung gegen Uber aufgehoben

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Urteil des KG Berlin vom 17.10.2014, Az.: 5 U 63/14

Die einstweilige Verfügung gegen die Mietwagen-App „Uber“ ist aufgrund fehlender Dringlichkeit aufgehoben worden. Es steht der Annahme einer Dringlichkeit entgegen, wenn der eine Untersagung begehrende Antragsteller nach Erlass der Beschlussverfügung und deren Vollziehung in Kenntnis der Fortsetzung des untersagten Verhaltens keinen Vollstreckungsantrag stellt oder ohne besonderen Grund erklärt, dass er bis zum Verfahrensabschluss aus der einstweiligen Verfügung nicht vollstrecken werde.

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15. Januar 2015 Top-Urteil

Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchung stets alle Kosten anzeigen

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Urteil des EuGH vom 15.01.2015, Az.: C-573/13

Der im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems zu zahlende Endpreis einer Flugreise muss bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste, einschließlich bei ihrer erstmaligen Angabe, ausgewiesen werden. Dies gilt nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flugdienst, sondern auch für jeden Flugdienst, dessen Preis angezeigt wird. Darunter fallen nicht nur die für den Flug anfallenden Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlag, sondern auch eventuelle Buchungsgebühren. Es reicht gerade nicht, diese Bearbeitungsgebühr erst direkt vor der Buchung anzuzeigen.

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13. Januar 2015

„Kundenanwalt“ irreführend, wenn tatsächlich kein Rechtsanwalt

© Arne9001
Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.10.2014, Az.: I-20 U 168/13

Wirbt ein Verischerungskonzern mit einem „Kundenanwalt“, so handelt es sich hierbei um eine Irreführung, wenn der beworbene „Kundenanwalt“ lediglich ein erfahrender Mitarbeiter und gerade kein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist. Ein erheblicher Teil der Verbraucher verstehe den Begriff dahingehend, dass es sich um einen Rechtsanwalt handelt, der rechtsberatend tätig wird und ihre individuellen Kundeninteressen wahrnimmt, was jedoch tatsächlich nicht der Fall ist. Eine irrtumsausschließende Aufklärung im Fließtext ist nur ausreichend, wenn diese durch einen unmissverständlich am Blickfang teilhabenden Hinweis erfolgt.

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08. Januar 2015

Irreführende Werbung, wenn abgebildete Komplettausstattung nicht vom Preis erfasst ist

© Mihalis Athanasopoulos
Urteil des OLG Hamm vom 5.06.2014, Az.: 4 U 152/13

Eine Prospektwerbung für ein Bett, welches mit kompletter Ausstattung einschließlich Unterkonstruktion, Matratze und Bettzeug abgebildet ist, stellt eine irreführende Werbung dar, wenn ein klarer und deutlicher Hinweis fehlt, dass sich der blickfangmäßig hervorgehobene Preis nur auf das leere Bettgestell bezieht und die restliche Ausstattung nicht zum Angebotsumfang gehört. Da dem Verbraucher Komplettangebote, welche die Unterkonstruktion und die Matratze im Preis mit beinhalten, durchaus bekannt sind, muss bei einem unzutreffend erweckten Eindruck zur Vermeidung einer Irreführung eine irrtumsausschließende Aufklärung durch einen unmissverständlich am Blickfang teilhabenden Hinweis erfolgen. Bezüglich des abgebildeten Bettzeugs wisse der Verbraucher jedoch, dass es sich hierbei lediglich um ein Beiwerk zu Dekorationszwecken handelt.

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