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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

16. Juni 2015

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Double bereits bei geringer Ähnlichkeit

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Urteil des OLG Köln vom 06.03.2014, Az.: 15 U 133/13

Ein Fernsehwerbespot, welcher die Situation eines landesweit bekannten Showformates zu Werbezwecken nachbildet, kann die Persönlichkeitsrechte des echten Showmoderators auch dann verletzen, wenn das im Werbesport verwendete Double nur geringfügige Ähnlichkeit mit dem Moderator aufweist. Ein Bildnis einer Person nach § 22 KUG liegt vor, wenn die Erkennbarkeit für einen mehr oder minder großen Personenkreis gegeben ist, den der Betroffene nicht mehr ohne weiteres selbst unterrichten kann. Es genügt bereits eine geringe Ähnlichkeit, wenn ansonsten sämtliche Rahmenelemente des Werbespots auf die Identität des Moderators hindeuten.

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11. Juni 2015

„Ich bin dann mal weg.de“ ist dann mal weg

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Urteil des OLG Köln vom 05.12.2014, Az.: 6 U 100/14

Wirbt ein Reiseunternehmen mit dem Titel eines bekannten Bestsellers unter Anfügung lediglich des Domain-Zusatzes „.de“, so können dadurch Titelschutzrechte verletzt werden. Zwar handelt es sich bei dem konkreten Titel „Ich bin dann mal weg“ des Autors Hape Kerkeling um eine allgemeingültige Redewendung; für den Titelschutz kommt es allerdings lediglich darauf an, dass der Titel zur Unterscheidung eines Werkes von anderen Werken geeignet ist. Hinzu kommt, dass das Buch einem bedeutenden Teil des angesprochenen inländischen Publikums bekannt ist und diese Bekanntheit auch zum Zeitpunkt der Nutzung des Werbeslogans bestand. Nicht zuletzt aus diesem Grund war dessen Nutzung unzulässig und ist somit zu unterlassen.

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11. Juni 2015

Verschleierung des Werbecharakters einer Kontaktanzeige führt zum Wettbewerbsverstoß

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Urteil des LG Frankenthal vom 13.01.2015, Az.: 1 HK O 14/14

Ein Inserat einer gewerblichen Partnervermittlung, bei der nur gegen Zahlung einer „Gebühr“ eine Kontaktaufnahme möglich ist, muss als solches auch erkennbar sein und darf nicht als Kontaktanzeige getarnt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anzeige in einer Rubrik erscheint, in der auch Kontaktanzeigen von Privaten veröffentlicht werden. Kann der Leser den gewerblichen Charakter der Anzeige nicht erkennen, liegt eine Irreführung und damit ein Wettbewerbsverstoß vor.

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11. Juni 2015

Zur Zulässigkeit von Werbenachrichten bei Anwendung des Single-Opt-In-Verfahrens

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Beschluss des AG Hamburg vom 05.05.2014, Az.: 5 C 78/12

Werden Werbenachrichten an den Nutzer einer Online-Partnervermittlung gesendet, so kann dies nur zulässig sein, wenn eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Erfolgt im Rahmen solch einer Plattform allerdings die Erstellung eines Basis-Profils lediglich anhand der Angabe einer Email-Adresse, der Vergabe eines Passwortes sowie eines ca. 20 Minuten umfassenden Persönlichkeitstests, so ist diese Vorgehensweise nicht geeignet, rechtsmissbräuchliche Anmeldungen von Dritten zu unterbinden. Deshalb muss in solch einem Fall zusätzlich durch eine geeignete Maßnahme - wie durch das sog. Double-Opt-In-Verfahren- sichergestellt werden, dass eine ausdrückliche Einwilligung in Form einer aktiven Bestätigung tatsächlich vorliegt.

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11. Juni 2015

Fehlende Kennzeichnung nach dem Elektrogesetz kein Wettbewerbsverstoß

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Urteil des OLG Köln vom 20.02.2014, Az.: 6 U 118/14

Die fehlende Kennzeichnung eines Elektrogerätes (hier Kopfhörer) mit dem Symbol der "durchgestrichenen Tonne" nach § 7 S. 2 ElektroG, welches den Verbraucher darauf hinweist, dieses Gerät nicht über die kommunale Abfalltonne zu entsorgen, stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar. Es handelt sich dabei nicht um eine Marktverhaltensregel nach § 4 Nr. 11 UWG, die den Schutz der Interessen von Verbrauchern oder Mitbewerbern bezweckt, sondern lediglich um das Ziel, eine ökologisch effektive Abfallbewirtschaftung zu erreichen, welche das Allgemeininteresse an einem effektiven Umweltschutz betrifft.

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08. Juni 2015

Ein Wettbewerbsverstoß ist nicht automatisch eine unerlaubte Handlung

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Urteil des LG Limburg vom 21.11.2014, Az.: 5 O 18/14

Wettbewerbswidriges Verhalten stellt nicht immer automatisch eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 823 BGB dar. Der Grund dafür ist, dass die UWG-Regelungen – bis auf einzelne Ausnahmen – grundsätzlich keine Schutzgesetze sind. Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Allgemeinheit an unverfälschtem Wettbewerb und dem allgemeinen Schutz der Verbraucher. Die Normen hätten nicht primär den besonderen Schutz des einzelnen Mitbewerbers zum Zweck.

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08. Juni 2015

Pfandgebühr für SIM-Karte ist unzulässig

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Urteil des OLG Schleswig vom 19.03.2015, Az.: 2 U 6/14

Ein Mobilfunkanbieter darf von seinem Kunden kein SIM-Karten Pfand verlangen, wenn dieser nach Beendigung des Vertrages die deaktivierte SIM-Karte nicht zurückschickt. Eine derartige Regelung in den AGB des Anbieters ist unwirksam. Auch darf der Mobilfunkanbieter keine Gebühr verlangen, wenn der Kunde in einem gewissen Zeitraum keine SMS verschickt und keine Anrufe tätigt (Nichtnutzungsgebühr).

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08. Juni 2015

Zur Lauterkeit von Ansprüchen aus wettbewerbswidrig geschlossenen Verträgen

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2014, Az.: I-15 U 43/14

Wird ein Gewerbetreibender durch wettbewerbswidriges Verhalten zu einem Vertragsabschluss veranlasst, so ergibt sich hieraus nicht automatisch, dass auch die Abwicklung des Vertrages wettbewerbswidrig ist. Vielmehr ist die Geltendmachung von Ansprüchen aus solchen Verträgen nur dann wettbewerbswidrig, wenn die Täuschung die zum Vertragsschluss führte, auch bei der Abwicklung aufrechterhalten wird. Die Geltendmachung von Forderungen aus dem Vertrag ist jedenfalls dann zulässig, wenn der Gewerbetreibende die an ihn gestellten Forderungen gerade nicht mehr unter dem fortwirkenden Eindruck der vorangegangenen Irreführung erfüllt.

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08. Juni 2015

Amazon haftet für Verstöße wegen fehlender Textilkennzeichnungen und fehlender Grundpreisangaben

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Urteil des LG Köln vom 06.11.2014, Az.: 31 O 315/13

Erfolgt die Bewerbung von Produkten über die Internetplattform „Amazon“ ohne nach der Textilkennzeichnungsverordnung erforderliche Angaben über die Textilzusammensetzung bei Kleidungsstücken oder werden Haushaltsartikel angeboten, bei denen neben dem Gesamtpreis der Grundpreis fehlt, so ist in einem derartigen Angebot jeweils ein Rechtsverstoß zu sehen für den der Anbieter - hier Amazon selbst - haftet.

Eine Ausnahme liegt auch nicht bei einem vermeintlichen „Ausreißer“-Angebot vor, wenn zum einen nicht nur ein Produkt mit einem solchen Verstoß gefunden wurde und zum anderen keinerlei entsprechende Angaben gemacht werden, die eine „Ausreißer“-Stellung begründen würden.

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08. Juni 2015

Bezugsquellen für Bachblüten

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Urteil des BGH vom 11.12.2014, Az.: I ZR 113/13

Weist ein Unternehmen auf seiner Internetseite im Zusammenhang mit Angaben zu einer bestimmten Therapie (hier: Original Bach-Blütentherapie) auf die "Original Produkte" zu dieser Therapie hin und hält es für den Verbraucher einen elektronischen Verweis (Link) im Rahmen des Internetauftritts bereit, der zum Angebot der "Original Produkte" eines bestimmten Herstellers führt, liegt eine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor.

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