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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „ElektroG“

19. November 2015

Vertreiber haftet nicht für fehlende Kopfhörer-Kennzeichnungen

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.09.2015, Az.: I-2 U 3/15

Fehlen auf einem Kopfhörer verpflichtende Angaben, die nach § 7 ElektroG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG, § 5 Abs. 2 ElektroStoffV erforderlich sind, so begründen diese neben einer unberechtigten CE-Kennzeichnung wettbewerbsrechtliche Verstöße. Der Vertreiber dieser Produkte haftet jedoch nicht für die fehlenden Kennzeichnungen, denn für diese ist grundsätzlich nur der Hersteller des Produktes verantwortlich.

Im Gegensatz dazu stellt die Werbung mit einer „lebenslangen Garantie“ jedenfalls bei niedrigpreisigen Kleingeräten eine Irreführung der Verbraucher dar, für die der Vertreiber, ebenso wie für unzureichende Hinweise auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, selbst einzustehen hat.

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31. August 2015

Klebefähnchen an Kopfhörern stellen keine dauerhafte Kennzeichnung dar

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Urteil des BGH vom 09.07.2015, Az.: I ZR 224/13

a) Die Bestimmung des § 7 Satz 1 ElektroG stellt insofern eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar, als sie den Schutz der Mitbewerber vor einer Belastung mit höheren Entsorgungskosten infolge nicht gekennzeichneter Elektrogeräte durch andere Marktteilnehmer bezweckt.

b) Das in § 7 Satz 1 ElektroG geregelte Erfordernis der Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung steht jedenfalls seit 13. August 2012 mit dem Unionsrecht in Einklang.

c) Die Kennzeichnung eines Elektro- oder Elektronikgeräts ist als dauerhaft im Sinne von § 7 Satz 1 ElektroG anzusehen, wenn sie ein Mindestmaß an Unzerstörbarkeit aufweist und auch sonst nicht unschwer zu entfernen ist.

d) Mehrere Zuwiderhandlungen gegen ein Vertragsstrafeversprechen können als ein einziger Verstoß zu werten sein, wenn sie gleichartig sind, unter Außerachtlassung derselben Pflichtenlage begangen worden sind, zeitlich in einem engen Zusammenhang stehen und der Handelnde sein Verhalten als wettbewerbskonform angesehen hat (im Anschluss an BGHZ 146, 318, 329 ff. Trainingsvertrag).

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04. März 2014

Klebefähnchen auf Kopfhörern stellen keine ausreichend dauerhafte Kennzeichnung i.S.d. § 7 Satz 1 ElektroG dar

Urteil des OLG Celle vom 21.11.2013, Az.: 13 U 84/13

Auf Kabeln von Elektrogeräten angebrachte Klebefähnchen, die ohne größeren Aufwand entfernt werden können, stellen eine nicht ausreichend „dauerhafte" Kennzeichnung im Sinne der Markverhaltensregelung des § 7 Satz 1 ElektroG dar, wenn davon auszugehen ist, dass sie aufgrund ihrer guten Sichtbarkeit beim Betrieb des Geräts von Verbrauchern als störend empfunden und deshalb regelmäßig entfernt werden. Der Verstoß gegen die Kennzeichnungsvorschrift des § 7 Satz 1 ElektroG begründet dabei einen Wettbewerbsverstoß.

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