DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Behandlung“

04. Oktober 2019

Alkoholkater = „Krankheit“?

© fizkes - Fotolia.com
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 23.09.2019, Az.: 6 U 114/18

Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. führte aus, dass es sich bei einem Alkoholkater um eine Krankheit handelt. Dies vor allem deshalb, da der medizinische Begriff der Krankheit weit ausgelegt werde. Demnach handelt es sich auch bei den typischen Symptomen eines Alkoholkaters - Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerzen – um eine vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit des menschlichen Körpers, die heilungsbedürftig ist. Ein Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln warb vor allem mit einem Produkt, das einen Kater vorbeugen oder lindern sollte. Laut OLG unter Verweis auf die Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Werbeaussagen über Lebensmittel nicht den Hinweis enthalten, dass sie zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten eingesetzt werden.

Weiterlesen
21. August 2015

Wettbewerbswidrige Werbeaussage für eine manuelle Therapie zur Behandlung des sog. KISS bzw. KIDD-Syndroms

© Photographee.eu- Fotolia.com
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.03.2015; Az.: I-20 U 160/14

Die Werbung eines Physiotherapeuten für eine manuelle Therapie zur Behandlung des sog. KISS bzw. KIDD-Syndroms im Kindes- und Jugendalter ist zu untersagen. Grund dafür ist, dass die Bewerbung fachliche auf die Gesundheit bezogene Aussagen enthält, die jedoch mangels wissenschaftlicher Feststellung irreführend sind.

Weiterlesen
09. Juli 2013

Unzulässige Arzneimittelwerbung

Urteil des OLG Hamburg vom 18.04.2013, Az.: 3 U 142/11 Ein Arzneimittel darf nicht mit einer durch Studien belegten positiven Wirkung beworben werden, wenn nur die Stoffgruppe, der das Medikament zugehört durch die Studien mit positiven Resultaten belegt wird.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.