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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

21. März 2017

Zur Abgrenzung von gewerblichen und privaten Verkäufen auf eBay

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Urteil des LG Dessau-Roßlau vom 11.01.2017, Az.: 3 O 36/16

Ein Verkäufer auf der Internetplattform eBay ist als gewerblicher Händler im Sinne von § 3 I UWG einzuordnen, wenn mittels professionell ausgestalteter Auktionen das großumfängliche Angebot neuwertiger Artikel eines bestimmten Produktsortiments erfolgt. Unerheblich ist dabei, ob die strittigen Verkaufsstücke ursprünglich von Familie oder Bekannten zur Verfügung gestellt wurden, sofern das Gesamterscheinungsbild der getätigten Verkäufe auf einen planmäßig und dauerhaften Erwerb und damit eine bestehende Unternehmereigenschaft schließen lassen.

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21. März 2017

Die Kennzeichnung „Diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ ohne wissenschaftlichen Nachweis stellt einen Wettbewerbsverstoß dar

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Urteil des LG Cottbus vom 19.05.2016, Az.: 11 O 76/15

Die Wirksamkeit bilanzierter Diäten muss durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten erwiesen werden. Die Eine Studie, welche die Wirksamkeit eines anderen Produkts - mit teilweise gleichen Inhaltsstoffen - betrifft, genügt nicht um diesen Nachweis zu führen. Entscheidend sind die Inhaltsstoffe in ihrer konkreten Zusammensetzung. Das Anbieten eines Produkts ohne Wirksamkeitsnachweis als "bilanzierte Diät" stellt das Bewerben einen Wettbewerbsverstoß dar.

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17. März 2017

Provisionsabgabeverbot ist keine Marktverhaltensregel (mehr)

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Urteil des OLG Köln vom 11.11.2016, Az.: 6 U 176/15

Bei der Frage, ob eine Vorschrift eine Marktverhaltensregel i.S.d. § 3a UWG enthält, kommt es maßgeblich auf deren Zweckbestimmung an. Versicherungsvermittler dürfen nach dem Provisionsabgabeverbot die ihnen gegenüber den Versicherungsgesellschaften zustehende Courtage nicht an Versicherungsnehmer weitergeben. Der Regel kommt zwar gegenüber den Marktteilnehmers Außenwirkung zu. Das Interesse der Mitbewerber an der Schaffung gleicher Voraussetzungen ist aber vielmehr Folge, als Zweck der gesetzlichen Regelung. Im Unterschied zum früheren Recht, ist das Provisionsabgabeverbot heute keine Marktverhaltensregel mehr.

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24. Februar 2017

Kein Verstoß gegen Datenschutzrecht durch Ärztebewertungsportal

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Urteil des OLG Köln vom 05.01.2017, Az.: 15 U 121/16

Die Profilseite eines Arztes auf einem Internet-Ärztebewertungsportal, die sowohl persönliche Daten als auch Anzeigen konkurrierender Ärzte aufzeigt, verstößt weder gegen das Datenschutzrecht, noch gegen das Wettbewerbsrecht. Der betreffende Arzt hat daher keinen Anspruch auf Entfernung seiner öffentlich zugänglichen Daten, da eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zu verneinen ist. Eine wettbewerbswidrige Behinderung durch den Verweis auf konkurrierende Ärzte liegt aufgrund fehlender, unangemessener Einwirkung auf potentielle Kunden ebenfalls nicht vor.

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24. Februar 2017

Werbung mit Testergebnissen erfordert nicht zwingend Verlinkung zum Testergebnis

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Beschluss des BGH vom 08.12.2016, Az.: I ZR 88/16

Wirbt ein Online-Händler mit dem Testergebnis-Emblem eines Vergleichsportals, so ist die entsprechende Fundstelle des Tests mit anzugeben. Im Bereich der Testsiegelwerbung ist dafür nicht zwingend die Verlinkung auf das Testergebnis erforderlich, vielmehr kann die Angabe einer Internetseite ausreichend sein, sofern die Lesbarkeit der Angabe gewährleistet ist.

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17. Februar 2017

Zur Unlauterkeit unaufgeforderter Werbeanrufe und SMS-Mitteilungen

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 06.10.2016, Az.: 6 U 54/16

Ein Werbeanruf ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung ist auch dann unzulässig, wenn der Angerufene ein mutmaßliches Interesse an der beworbenen Leistung hat. Denn der Werbecharakter des Anrufs bleibe dadurch erhalten.

Unaufgeforderte SMS-Nachrichten wiederum stellen eine unlautere belästigende Werbung dar, wenn damit zwar vordergründig auf ein gemeinnütziges Projekt eines Konzerns hingewiesen wird, die Mitteilung jedoch ebenso beabsichtigen soll, den Konzern mittelbar in ein positives Licht zu rücken sowie den Absatz seiner Produkte zu fördern.

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17. Februar 2017

Bewerbung mit „Exklusiv in Ihrer Apotheke“ irreführend, wenn Erwerb auch über Dritte möglich ist

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Urteil des LG Hamburg vom 17.11.2016, Az.: 327 O 90/16

Wirbt ein Hersteller damit, dass seine Produkte nur exklusiv in der Apotheke erhältlich seien, so stellt dies eine objektiv unrichtige Werbeaussage und damit eine unzulässige Irreführung dar, wenn diese tatsächlich auch außerhalb von Apotheken, etwa in Drogeriemärkten erhältlich sind. Dies gilt gerade auch, wenn der Hersteller die Produkte selbst nur an Apotheken verkauft, diese jedoch durch den sog. Graumarkt in das Sortiment von anderen Händlern gelangen und dies sich nicht nur als Einzelfall darstellt.

Eine Schadensersatzpflicht kommt bei einem derartigen Wettbewerbsverstoß allerdings nur in Betracht, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens vorgetragen wird.

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16. Februar 2017

Erfolg für Vodafone – Kartellrechtliche Entgeltkontrolle für die Nutzung der Breitbandkabelnetzanlagen der Telekom

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Pressemitteilung Nr. 10/2017 zum Urteil des BGH vom 24.01.2017, Az.: KZR 2/15

Mit der Frage, der kartellrechtlichen Entgeltkontrolle im Streit zwischen der Vodafone Kabel Deutschland GmbH und der Deutschen Telekom AG befasste sich der Kartell-Senat des BGH.

Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH erwarb von der Deutschen Telekom AG 2013 einen Teil ihres Breitbandkabelnetzes. Die Kabelschächte, in denen die Leitungen verlegt sind, blieben im Eigentum der Telekom. Ein zwischen den beiden Parteien geschlossener Mietvertrag befasste sich mit den Entgelten für die Befugnis zur Mitbenutzung der Kabelkanalanlagen. Vodafone sah jedoch die Zahlung des Entgelts aufgrund einer marktbeherrschenden Stellung der Telekom, als deutlich überhöht an. Der BGH entschied, dass die festgesetzten Kabelschachtmieten grundsätzlich einer Missbrauchskontrolle nach § 19 GWB unterliegen und verwies die Sache zur weiteren Sachverhaltsklärung an das OLG Frankfurt zurück.

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14. Februar 2017

50%-Rabattaktionen von Taxi-Vermittlungsdienst stellen keinen Wettbewerbsverstoß dar

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Urteil des LG Hamburg vom 23.12.2016, Az.: 315 O 423/15

Ein Vermittlungsdienst für Taxidienstleistungen verstößt mit 50%-Rabattaktionen nicht gegen eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3 a UWG und der §§ 39 III S. 1, 51 V PBefG. Dies wäre dann der Fall, wenn einer gesetzlichen Vorschrift zuwidergehandelt wird, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln und wenn die festgesetzten Beförderungsentgelte unterschritten würden. Eine Beeinträchtigung der Interessen der Fahrgäste und des Verbraucherschutzes durch die streitgegenständliche Rabattaktion ist jedoch nicht ersichtlich, da das Taxiunternehmen denselben ungekürzten Betrag erhält, den es auch außerhalb der Rabattaktion bekommen hätte. Allein der Vermittlungsdienst zahlt bei der Teilnahme der Aktion die Hälfte der angefallenen tariflichen Beförderungskosten. Somit wird keine Gefahr begründet, Mitbewerber vom Markt zu verdrängen.

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14. Februar 2017

Werbung mit „die besten Konditionen“ ist grundsätzlich nicht als Spitzenstellungswerbung zu verstehen

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 17.03.2016, Az.: 6 U 195/15

Allein dem Wort „beste“ kann bei einer Werbeaussage noch keine Spitzenstellungsbehauptung entnommen werden. Sie wird vom angesprochenen Verkehr vielmehr als ein sehr gutes Angebot wahrgenommen. Zwar könnte man bei einer Ergänzung mit einem bestimmten Artikel (hier: „die besten Konditionen“) wiederum von einer Spitzenstellungsbehauptung ausgehen, allerdings ist im Zusammenhang mit Einkaufskonditionen zu berücksichtigen, dass diese von mehreren, schwerer miteinander vergleichbaren Faktoren abhängen und daher als eine geläufige Werbeaussage und gerade nicht als Spitzenstellungsbehauptung verstanden werden.

Wirbt ein Unternehmen hingegen mit einem „erzielten Umsatzvolumen“, so ist diese Werbung irreführend, wenn beim angesprochenen Verkehr die Vorstellung erweckt wird, es handele sich um den Außenumsatz und gerade nicht den der Werbung tatsächlich zugrundeliegenden sog. ZR-Umsatz, der hierfür ebenso in Betracht kommt.

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