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Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
09. Oktober 2013
Urteil des BGH vom 17.07.2013, Az.: I ZR 34/12
„Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas“ war der Slogan, gerichtet an Kinder, die ein Spiel im Internet nutzen. Mit diesem Text bewarb der Anbieter einen Link zu kostenpflichtigen Zusätzen in dem Spiel. Diese Anpreisung untersage der BGH jedoch nun, da sie auf Kinder abzielte. Entgegen der Vorinstanzen sahen die Karlsruher Richter in dem Link bereits eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf, die gerade die Unerfahrenheit der Kinder ausnutzt. Dass das Angebot erst auf der Folgeseite konkretisiert wird, ändert nichts daran.
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09. Oktober 2013
Urteil des BGH vom 20.02.2013, Az.: I ZR 175/11
a) Wendet sich ein Unternehmer dagegen, dass ein von ihm an einen bestimmten Kunden gerichtetes Angebot für einen Preisvergleich verwendet wird, trägt er jedenfalls im Bereich standardisierter Dienstleistungen (hier: Factoring ärztlicher Honorarforderungen) grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der für ihn im Preisvergleich genannte Preis nicht sein in entsprechenden Fällen regelmäßig verlangter Preis ist.
b) Die Darlegungspflicht ist dabei begrenzt auf die Offenlegung repräsentativer Beispiele für die Preisbildung, die sich auf dieselben Leistungsmerkmale wie der Preisvergleich beziehen.
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09. Oktober 2013
Urteil des BGH vom 18.04.2013, Az.: I ZR 180/12
Zu den gemäß § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG mitzuteilenden Informationen gehört
auch die Angabe der Rechtsform des werbenden Unternehmens.
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09. Oktober 2013
Urteil des LG Siegen vom 09.07.2013, Az.: 2 O 36/13
Ein ausländischer Diensteanbieter ist nicht verpflichtet, die Anforderungen an allgemeine Informationspflichten nach §5 TMG einzuhalten. Dies ergibt sich aus dem Herkunftslandsprinzip.
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09. Oktober 2013
Urteil des LG Wuppertal vom 08.05.2013, Az.: 13 O 70/12
Auch eine reine Verkaufsstelle von Backwaren darf die Bezeichnung "Bäckerei" tragen, da der heutige Durchschnittsverbraucher bei einer "Bäckerei" nicht mehr davon ausgeht, dass eine eigene Backstube angeschlossen ist.
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07. Oktober 2013
Urteil des OLG Köln vom 28.06.2013, Az.: 6 U 183/12
Es ist zu unterlassen, Verpackungen von Produkten sowie selbst Produktgestaltungen, die aufgrund ihrer Ausgestaltung oder bestimmter Merkmale vom Verkehr einem bestimmten Hersteller zugeordnet werden, nachzuahmen und anzubieten. Insoweit stellt es sich auch als unlauter dar, Keksstangen, die auf Grund ihrer besonderen Gestaltung sich von vielen alltäglichen, dem Verbraucher bekannten Produktformen im Keks- und Süßwarenbereich unterscheiden, nachzuahmen.
Nicht maßgeblich ist, ob Originalprodukt und Hersteller von den angesprochenen Verkehrskreisen namentlich benannt werden können.
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07. Oktober 2013
Urteil des OLG Köln vom 12.04.2013, Az.: 6 U 132/12
10-sekündige Vorschaltwerbung (Pre-Roll-Werbung) auf einem kostenlosen Spieleportal für Kinder im Internet stellt keine unzumutbare Belästigung dar. Werbebanner, die ähnlich wie Spiele gestaltet sind, um Kinder zum Anklicken zu bewegen, sind jedoch als verschleierte Werbung unzulässig.
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30. September 2013
Urteil des BGH vom 20.03.2013, Az.: I ZR 209/11
Auch Mitbewerber und Verbände können Verstöße gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 und Abs. 3 UWG verfolgen.
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30. September 2013
Urteil des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZR 92/11
a) Wird bei der Veräußerung eines nur einmal vorhandenen Gegenstandes (Unikats) durch die öffentliche Hand auf ein bedingungsfreies Bieterverfahren verzichtet, kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein für das Kaufobjekt tatsächlich gebotener Preis beihilfefrei ist. Vielmehr muss dann eine objektive Wertermittlung erfolgen.
b) Ein Verstoß gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbot führt weder nach Unionsrecht noch nach deutschem Recht zwingend zur Gesamtnichtigkeit des Kaufvertrags, durch den eine Beihilfe gewährt wird. Ist Beihilfeelement ein zu niedriger Kaufpreis, reicht es zur Beseitigung des rechtswidrig erlangten Wettbewerbsvorteils aus, wenn vom Beihilfeempfänger die Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen dem vereinbarten und dem höheren beihilfefreien Preis zuzüglich des bis zur Rückforderung entstandenen Zinsvorteils verlangt wird.
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30. September 2013
Urteil des BGH vom 15.08.2013, Az.: I ZR 188/11
a) Nach Umsetzung des Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2005/29/EG ins deutsche Recht besteht der lauterkeitsrechtliche Schutz aus § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 5 Abs. 2 UWG neben dem individualrechtlichen Schutz aus dem Markenrecht.
b) An dem Grundsatz, dass in Fällen der Irreführung eine Verwirkung des Unterlassungsanspruchs im Allgemeinen ausscheidet, wird jedenfalls für die Fallgruppe der Irreführung über die betriebliche Herkunft gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG nicht festgehalten (Klarstellung zu BGH, Urteil vom 29. September 1982 - I ZR 25/80, GRUR 1983, 32, 34 = WRP 1983, 203 - Stangenglas I).
c) Soweit Nummer 13 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG die Absicht des Werbenden voraussetzt, über die betriebliche Herkunft zu täuschen, reicht es aus, dass der Werbende mit bedingtem Vorsatz handelt, also eine Täuschung von Verbrauchern für möglich hält und billigend in Kauf nimmt.
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