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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Mauerentfeuchter“

01. August 2014

Irreführende Werbung für ein Produkt mit umstrittener Wirksamkeit

Urteil des OLG Celle vom 19.12.2013, Az.: 13 U 119/13

Die Werbung für ein Gerät zur Mauerentfeuchtung ist irreführend und damit unlauter iSd § 3 Abs. 1 UWG, wenn die Werbeaussagen bewusst auf fachlich umstrittene Behauptungen gestützt werden, ohne begründete Zweifel an der Wirksamkeit des Geräts zu erwähnen. Entscheidend ist dabei, ob die Werbeaussagen geeignet sind, bei einem erheblichen Teil des angesprochenen Verkehrskreises irrige Vorstellungen über die Produkteigenschaften hervorzurufen. Dies gilt umso mehr, als der Werbende die Wirksamkeit der Mauerentfeuchtungsanlage ausdrücklich, u.a. in Form einer Garantie zusichert, ein Sachverständiger eine trocknende Wirkung jedoch gerade nicht feststellen kann.

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20. November 2013

Werbung mit nicht nachweisbarem Effekt ist irreführend

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 26.09.2013, Az.: 6 U 195/10 Eine Werbung für ein technisches Gerät, in welcher diesem eine bestimmte Wirkung zugeschrieben wird, ohne dass der beworbene Effekt wissenschaftlich erklärbar oder überprüfbar wäre, ist irreführend und damit unzulässig.
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