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Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
18. November 2013
Urteil des LG Hamburg vom 25.10.2013, Az.: 315 O 449/12
Eine AGB-Klausel, die den Weiterverkauf gebrauchter Software lediglich mit Zustimmung des Software-Herstellers zulässt, ist wegen Verstoßes gegen den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz in § 69 c Nr. 3 S. 2 UrhG unwirksam. Eine solche Klausel verstößt gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, da sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, indem sie von der gesetzlichen Regelung des § 69 c Nr. 3, S. 2 UrhG abweicht. Eine weitere Klausel, wonach jede weitere Nutzung der Software beim Software-Hersteller anzuzeigen sei, sah das Gericht als Behinderung i.S.d. § 4 Nr. 10 UWG, da sie den Zweck habe, den Vertrieb gebrauchter Software zu behindern und zu erschweren. Vorliegend war der Software-Händler susensoftware wegen der AGB-Klauseln gegen SAP vorgegangen.
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15. November 2013
Urteil des BGH vom 16.05.2013, Az.: I ZR 175/12
Werden in der Werbung für eine Rabattaktion von dem werbenden Unternehmen feste zeitliche Grenzen angegeben, muss sich das Unternehmen grundsätzlich hieran festhalten lassen. Wird die Aktion vor Ablauf der angegebenen Zeit beendet, liegt darin in der Regel eine Irreführung der mit der Werbung angesprochenen Verbraucher.
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14. November 2013
Urteil des BGH vom 24.01.2013, Az.: I ZR 174/11
a) Die Beschwer des Schuldners eines zur Unterlassung verpflichtenden Urteils
richtet sich danach, in welcher Weise sich das ausgesprochene Verbot
zu seinem Nachteil auswirkt. Maßgebend sind die Nachteile, die dem
Schuldner aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen.
b) Bei der Bestimmung der Beschwer des Unterlassungsschuldners ist nicht
danach zu unterscheiden, ob die Parteien auch über das Bestehen einer
Unterlassungspflicht streiten oder aber lediglich über bereits erfolgte Verstöße
gegen eine unstreitig bestehende Unterlassungspflicht.
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14. November 2013
Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 19.07.2013, Az.: 13 A 719/13
Wird ein Arzneimittel mit der Bezeichnung „akut“ versehen, so stellt dies eine irreführende Bezeichnung dar, wenn das Arzneimittel keine schnelle und zeitnahe Abhilfe gegen die Beschwerden erreicht. Der durchschnittliche Verbraucher verstehe „akut“ regelmäßig als Beschreibung der Eigenschaft des Arzneimittels, so dass der Verbrauchererwartung nur dann genüge getan ist, wenn das Arzneimittel eine schnelle bzw. schnellere Wirkung als vergleichbare Präparate erzielt.
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13. November 2013
Urteil des BGH vom 24.09.2013, Az.: X ZR 40/12
Das nachträgliche Auffinden der biologischen Zusammenhänge, die der Wirkung eines Arzneimittels zugrunde liegen, offenbart keine neue Lehre zum technischen Handeln, sofern der verabreichte Wirkstoff, die Indikation, die Dosierung und die sonstige Art und Weise, in der der Wirkstoff verwendet wird, mit einer bereits beschriebenen Verwendung eines Wirkstoffs zur Behandlung einer Krankheit übereinstimmen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 X ZR 68/08, GRUR 2011, 999 Rn. 44 - Memantin).
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13. November 2013
Urteil des OLG Bamberg vom 09.10.2013, Az.: 3 U 48/13
Die Ausgabe von Einkaufsgutscheinen in Höhe von 5 € im Rahmen eines "Kunden werben Kunden!"-Programms einer Apotheke für die Werbung von Neukunden, die ab 20 € Einkaufswert für rezeptfreie Produkte eingelöst werden können, stellt keine produktbezogene Absatzwerbung im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), sondern unternehmensbezogene Imagewerbung des Apothekers dar.
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12. November 2013
Urteil des LG Düsseldorf vom 19.07.2013, Az.: 39 O 49/12
Nachdem Vodafone Verbraucher mehrfach und nachweislich ohne Einwilligung angerufen hatte, um seine DSL-Produkte zu bewerben, untersagte dies nun das LG Düsseldorf. Diese Art der Werbung sei unlauter. Vodafone müsse eine Einwilligung der Verbraucher nachweisen können - eine bloße, unsubstantiierte Behauptung reiche hierfür nicht aus.
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07. November 2013
Urteil des LG Dortmunds vom 17.04.2013, Az.: 19 O 114/13
Das Landgericht Dortmund hatte über eine Streitigkeit hinsichtlich eines Versicherungsvertrages entschieden. Die Verfügungsklägerin beantragte eine einstweilige Verfügung gegen die Verfügungsbeklagte dahingehend, dass diese das Werben mit dem Versicherungsschutz durch die Klägerin zu unterlassen habe. Das Landgericht hat festgestellt, dass kein Vertrag zwischen den Parteien zustande kam. Zudem wurde die Non-Claims-Vereinbarung als ein Scheingeschäft abgeschlossen, da die mit dieser verbundenen Folgen gerade nicht eintreten sollten. Es liegt insoweit Nichtigkeit gemäß § 117 Abs. 1 BGB vor. Auch greift die von der Beklagten erhobenen Einrede der Verjährung gemäß 11 UWG nicht. Bei Dauerhandlungen, wie die Werbetätigkeit eine dargestellt, tritt eine Verjährung nicht ein, solange diese andauert. Der Beklagten wurde infolgedessen auferlegt, das Werben mit dem vermeintlichen Versicherungsvertrag zu unterlassen.
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07. November 2013
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 26.06.2013, Az.: 6 U 31/12
Eine Werbung für Kontaktlinsen, die sich des positiven Images der Olympiade in ihrer Werbung bedient, verstößt gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen und ist daher unzulässig.
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07. November 2013
Urteil des VG Köln vom 17.07.2013, Az.: 21 K 2589/12
Das von der Bundesnetzagentur erteilte Verbot zum Verkauf von sog. Mobilfunkrepeatern, die Signale von Mobilfunkgeräten empfangen, verstärken und weitergeben können (z.B. in Bereichen mit schlechtem Empfang), ist rechtmäßig. Mobilfunkrepeater enthalten Merkmale einer Funkanlage, da mit ihnen durch den Empfang und die Ausstrahlung von Funkwellen kommuniziert werden könne. Die dafür benutzten Frequenzen sind jedoch lediglich den Mobilfunkbetreibern zugeteilt, weshalb die Verwendung von Mobilfunkrepeatern ohne die Erlaubnis der entsprechenden Mobilfunkbetreiber unzulässig ist.
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