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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Prosecco“

09. April 2014

Nachahmung eines Flaschenmodells der Marke MOËT & CHANDON nicht wettbewerbswidrig

Urteil des LG Düsseldorf vom 13.02.2014, Az.: 14c O 112/13 U

Bei der Nachahmung eines Erzeugnisses kann ein lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz eingreifen, wenn das nachgeahmte Erzeugnis über wettbewerbliche Eigenart verfügt, eine Nachahmung in Form einer identischen oder nachschaffenden Leistungsübernahme sowie eine Herkunftstäuschung und eine Rufausbeutung vorliegen. Eine Herkunftstäuschung scheidet aber aus, wenn die sich gegenüber stehenden Produkte über unterschiedliche Produktnamen verfügen und auch sonst über die nachgeahmten Elemente hinaus zusätzliche Abweichungen - hier Flaschenform, unterschiedliche Etikettengestaltung und Gestaltung der Manschette der Flasche – vorhanden sind. Auch eine unlautere Rufausbeutung scheidet in diesem Fall aus.

Eine Herkunftstäuschung scheidet aber aus, wenn die sich gegenüber stehenden Produkte über unterschiedliche Produktnamen verfügen und auch sonst über die nachgeahmten Elemente hinaus zusätzliche Abweichungen – hier Flaschenform, unterschiedliche Etikettengestaltung und Gestaltung der Manschette der Flasche – vorhanden sind. Auch eine unlautere Rufausbeutung liegt dann nicht vor, wenn schon eine Herkunftstäuschung auf Grund der unterschiedlichen Produktbezeichnungen sowie der unterschiedlichen Flaschengestaltung nicht in Betracht kommt.

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29. November 2013

Produktbezeichnung „Marsecco“ für Wein ist nicht irreführend

Urteil des OLG Saarbrücken vom 13.11.2013, Az.: 1 U 407/12 Die Produktbezeichnung "Marsecco" für einen in Italien hergestellten und in Deutschland vertriebenen Wein ist nicht irreführend. Der deutsche Verbraucher schließt aufgrund des Wortteils "secco" weder auf den Zuckergehalt noch auf die Geschmacksrichtung des Weins.
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