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Urteile aus der Kategorie „eBay-Recht“
14. August 2009
Urteil des LG Hamburg vom 02.09.2008, Az.: 407 O 14/07
Derjenige, der Auktionsplattformen zur Verfügung stellt, begeht durch wettbewerbswidrige Angebote seiner Anbieter keine eigenen Wettbewerbsverstöße als Gehilfe nach § 4 Nr. 11 UWG, sofern nicht zumindest bedingter Vorsatz hinsichtlich der Verstöße Dritter vorliegt (insbes. bei Prüfungspflichten).
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07. August 2009
Urteil des OLG Hamm vom 02.04.2009, Az.: 4 U 213/08
Im Impressum ist das Handelregister samt diesbezüglicher Nummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß den Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG anzugeben, §§ 312 c BGB i.V.m. §§ 5 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 6 TMG. Ein Verstoß ist erheblich, mithin kein Bagatellverstoß, § 3 Abs. 1 UWG. Schließlich dienen die geforderten Informationspflichten der Transparenz und dem Verbraucherschutz.
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31. Juli 2009
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 03.07.2008, Az.: 2-31 O 128/07
Zirka-Fristen und voraussichtliche Fristen sind im Sinne des § 308 Nr. 1 BGB wirksam. Im Falle einer ehemaligen Unterlassungserklärung führt dies daher nicht zu einem strafbewehrten Verstoß. Den Umtausch als Kulanzleistung in den AGBs auszuschließen ist erlaubt. Die Rückgabe wird davon nicht betroffen.
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31. Juli 2009
Beschluss des KG Berlin vom 03.04.2007, Az.: 5 W 73/07
1. Die Lieferfristangabe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen "in der Regel..." ist nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 308 Abs. 1 Nr. 1 BGB.
2. Gesetzliche Regelungen zur AGB-Kontrolle sind zumindest dann Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG, wenn sie eine hinreichende Transparenz gewährleisten sollen.
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10. Juli 2009
Beschluss des KG Berlin vom 25.01.2008, Az.: 5 W 371/08
Die Annahme von Rechtsmissbrauch i.S. von § 8 Abs. 4 UWG kann nahe liegen, wenn ein Massenabmahner bei fehlender Unterwerfung das Gericht gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG nicht nach ihm vorteilhaft erscheinenden Präferenzen, sondern prinzipiell allein so auswählt, dass dieses vom Sitz des Gegners weit entfernt liegt.
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26. Juni 2009
Urteil des BGH vom 04.12.2008, Az.: I ZR 3/06
a) Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.
b) Die Wendung "à la Cartier" ist eine unlautere vergleichende Werbung. (...)
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23. April 2009
Urteil des BGH vom 11.03.2009, Az.: I ZR 114/06
Benutzt ein Dritter ein fremdes eBay-Mitgliedskonto zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen, muss sich der Inhaber des Mitgliedskontos so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte. Dies erfolgt allerdings nur dann, wenn der Inhaber sein Konto nicht hinreichend vor fremden Zugriff gesichert hat und der Dritte so an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt ist. Wir veröffentlichten bereits Mitte März die Pressemitteilung Nr. 55/2009 des BGH. Nun liegt uns auch das Urteil im Volltext vor.
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25. März 2009
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 24.07.2008, Az.: 3 U 216/06
1. Die Haftung des Betreibers einer Internethandelsplattform für rechtsverletzende oder wettbewerbswidrige Angebote Dritter auf dieser Plattform richtet sich nach den Grundsätzen des Unterlassungsdelikts, wenn der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit des Verhaltens darin liegt, dass der Betreiber trotz vorangegangener Hinweise auf gleichartige rechtsverletzende Angebote keine hinreichenden Maßnahmen ergriffen hat, um Rechtsverletzungen künftig zu verhindern...
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16. März 2009
Urteil des LG Bückeburg vom 22.04.2008, Az.: 2 O 62/08
Die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen ist gem. § 8 Abs. 4 UWG unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.
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17. Dezember 2008
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 07.04.2005, Az.: 6 U 149/04
Die Beurteilung, ob das Angebot eines Markenplagiats auf einer Internet-Auktionsplattform im geschäftlichen Verkehr erfolgt, entzieht sich einer schematisierenden Betrachtungsweise. Stellt sich die über einen bestimmten Account abgewickelte Verkaufstätigkeit als geschäftliches Handeln dar, ist grundsätzlich jedes im Rahmen dieser Tätigkeit vorgenommene Angebot als im geschäftlichen Verkehr erfolgt anzusehen.
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