Urteile aus der Kategorie „Berufsrecht“
(Un)zulässige Absprache zwischen Klinikärzten und Apothekern
Urteil des LG Freiburg vom 31.10.2012, Az.: 1 O 139/12
Zwischen den Ärzten einer Klinik und einem Apotheker, der Patienten der Klinik bei Entlassung mit Medikamenten versorgt, liegt keine unzulässige Absprache vor, sofern ein neutraler Dritter dazwischentritt. Vorliegend war der Dritte eine GmbH, die auf Anforderung der Ärzte per Telefax Rezepte an Kooperationsapotheken schickte, welche dann die zur Entlassung stehenden Patienten mit den entsprechenden Medikamenten belieferten.Zweigstellenbriefbogen
Anwalt ist nicht gleich Anwalt!
„Kanzlei-Niedersachsen“
Urteil des OLG Celle vom 17.11.2011, Az.: 13 U 168/11
Die Bezeichnung "Kanzlei-Niedersachsen" ist wettbewerbsrechtlich zulässig, da der relevante Verkehr davon ausgeht, dass es sich lediglich um eine anpreisende Darstellung zur Kennzeichnung des Sitzlandes handelt. Er weiß zugleich, dass es in Niedersachsen eine große Anzahl von Rechtsanwaltskanzleien gibt und misst der Angabe des Bundeslandes in der Bezeichnung daher nur im Hinblick auf den Sitz und den wesentlichen Tätigkeitsbereich der Kanzlei Bedeutung bei. Die (Fehl-)Vorstellung einer herausragenden Stellung hat er schon deswegen nicht, weil die Bezeichnung keinen bestimmten Artikel enthält (wie: "Die Kanzlei-Niedersachsen").„Medizinische Fußpflege“ ausschließlich für Podologen
Beschluss des OVG NRW vom 02.08.2011, Az.: 13 B 1659/10
Eine Werbung mit medizinischer Fußpflege ist ausschließlich Podologen vorbehalten. Ein Masseur, der mit einem solchen Zusatz wirbt, handelt wettbewerbswidrig, wenn er keine Ausbildung als Podologe vorweisen kann. Es ist für den Laien nicht erkennbar, dass es nur um eine Qualifikation im Rahmen einer Tätigkeit als Masseur handelt, sondern dieser erwartete eine besondere Qualifikation im Bereich der Fußpflege. Eine solche Werbung stellt eine Irreführung des Patienten dar.
Verwendung des Siegels „Zertifizierter Anwalt im Rechtsgebiet …“ ist irreführend
Beschluss des LG Köln vom 26.11.2009, Az.: 31 O 607/09
Die Verwendung eines Unternehmens-Siegles mit der Aufschrift "Zertifizierter Anwalt im Rechtsgebiet..." für die werbliche Präsentation von Rechtsanwälten ist irreführend. Zwar handelt es sich vorliegend um ein Siegel einer bekannten und allgemein anerkannten Prüfungsgesellschaft, jedoch suggeriert es dem Rechtssuchenden, dass es dem damit werbenden Anwalt unter allgemein anerkannten Prüfungsbedingungen erteilt worden ist. Dies ist hier allerdings nicht der Fall. Es mangelt an einer ausreichend breit angelegten Beteiligung der betroffenen Fachkreise, welche allein eine allgemein anerkannte Auswahl der Prüfungsinhalte sicherstellen kann.Zweite Zahnarztmeinung über Internetplattform
Werbung als „medizinische Fußpfleger“ bei Nicht-Podologen ist unzulässig
Urteil des OLG Hamm vom 03.02.2011, Az.: I-4 U 160/10
Personen ("einfache Fußpfleger"), welche keine Podologen sind, dürfen sich nicht "medizinische Fußpfleger" nennen. Wirbt ein "einfacher Fußpfleger" mit der Aussage, "Praxis für medizinische Fußpflege", so ist dies eine irreführende Werbung. Begründet wird dies dahingehend, dass nur Podologen einen derartigen Mindeststandart erreichen, welche den Schutz der Gesundheit ausreichend gewährleistet.Dr.-Titel ohne Erläuterung
Urteil des LG Kiel vom 18.12.2009, Az.: 14 O 70/09
Das Führen eines im Ausland erworbenen „Dr.-Titels“ ohne weitergehende Erläuterung in welchem Fach der Titel erworben wurde, stellt keine irreführende und unzulässige geschäftliche Handlung dar. In der Bevölkerung ist bekannt, dass ein „Dr.-Titel“ nicht zwangsläufig auf dem Fachgebiet erworben wurde, auf dem der Betreffende berufstätig ist. Auch kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich ein durchschnittlicher Verbraucher überhaupt noch konkrete Vorstellungen macht, ob der „Dr.-Titel“ im In- oder Ausland und unter welchen Voraussetzungen erworben wurde.
