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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Berufsrecht“

29. September 2023 Top-Urteil

Werbeverbot für E-Mails gilt für alle sozialen Medien

Die vorherige und ausdrückliche Einwilligung des Adressaten oder der Adressatin ist erforderlich, um eine Werbe-E-Mail zusenden zu dürfen. Das OLG Hamm konkretisierte noch einmal, dass damit nicht nur E-Mails gemeint sind. Unter den Begriff elektronische Post fallen neben E-Mails auch SMS und MMS sowie sämtliche Nachrichten über Social Media-Dienste wie Xing, Facebook, LinkedIn oder WhatsApp.

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07. Juli 2023

Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch aufgrund irreführenden Angebots rechtlicher Dienstleistungen

Beschluss des KG Berlin vom 24.08.2019, Az.: 5 U 134/17

Gibt ein Rechtsanwalt, der mit freien Mitarbeitern tätig ist, auf seiner Webseite mehrere Kanzleistandorte an, ist bzgl. der Irreführungsgefahr auf einen durchschnittlich informierten und verständigen Werbeadressaten abzustellen. Im Bereich des Medizinrechts muss darüber hinaus damit gerechnet werden, dass viele Mandaten aufgrund der persönlichen Betroffenheit als Patienten einen sehr vertrauenswürdigen Rechtsanwalt suchen. Das Gericht entschied daher, dass die durch die Auflistung der Standorte hervorgerufene Fehlvorstellung geeignet ist, das Marktverhalten anderer Rechtsanwälte zu beeinflussen, da Marktpräsenz und Vertrautheit mit örtlichen Verhältnissen vermittelt werden. Der gewährte Unterlassungsanspruch erstreckt sich außerdem auf ein durch den Beklagten im Internet geführtes Anwaltsforum, das den unzutreffenden Eindruck eines aktiven, übergeordneten Zusammenschlusses von Rechtsanwälten erweckt.

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02. Juni 2023

Gemeinschaftspraxis bestehend aus zwei Ärzten wird als medizinisches „Zentrum“ geführt – unlauter und irreführend?

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Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main zum Urteil vom 11.05.2023, Az.: 6 U 4/23

Das OLG Frankfurt am Main entschied in zweiter Instanz, dass die Bezeichnung einer Gemeinschaftspraxis als "Zentrum für ästhetische und plastische Chirurgie" nicht irreführend und unlauter ist, auch wenn sich diese nur aus zwei Ärzten zusammensetzt. Zwar erwarte die Allgemeinheit bei einer solchen Bezeichnung eine personelle Struktur, die über vergleichbare Durchschnittsunternehmen hinausgehe, allerdings sei zumindest im medizinischen Bereich keine erforderliche Mindestgröße vonnöten. Insbesondere wegen dem häufigen Auftreten medizinischer Versorgungszentren sei der Bürger an solche Begrifflichkeiten gewöhnt. Dies wirke der Auffassung entgegen, dass es sich dabei um überdurchschnittlich große Praxen handeln muss.

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18. Januar 2021

Werbung für Ausstellung von AU-Bescheinigung mittels Ferndiagnose ist rechtswidrig

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Urteil des OLG Hamburg vom 05.11.2020, Az.: 5 U 175/19

Werbung für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die lediglich auf der Beantwortung eines vorformulierten Fragenkatalogs basiert, ist laut dem OLG Hamburg rechtswidrig. Das Gericht sah in der Werbung einen Verstoß gegen das Fernbehandlungsverbot aus § 9 HWG. Das Gericht bemängelt, dass das streitbefangene Geschäftsmodell nicht ausreichend Möglichkeiten aufbiete, dass der diagnostizierende Arzt sich einen umfassenden Eindruck verschaffen könne.

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21. Juli 2020

Preisbindung von Arzneimitteln: Keine Geschenke in Apotheken!

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Pressemitteilung Nr. 43/2020 zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.07.2020, Az.: 3 C 20.18

Erwirbt ein Kunde in einer inländischen Apotheke ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, haben die Apotheken Sorge zu tragen, dass keine Geschenkzugaben wie Geschenkpapier oder Kuschelsocken gewährt werden. Begründet hat das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung dahingehend, dass ansonsten ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung vorliegen würde. Es ist zwingend erforderlich, dass der Abgabepreis - für verschreibungspflichtige Medikamente – einheitlich gestaltet ist.

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27. April 2020

Schluss mit „perfekten Zähnen“

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.02.2020, Az.: 6 U 219/19

Im Streit zwischen zwei Kieferorthopäden entschied das OLG Frankfurt a. M. im Eilverfahren, dass die Aussage des Beklagten, eine Zahnklammer für Menschen anzubieten, die „perfekte Zähne“ haben möchten, gegen § 3 S. 2 Nr. 2 a des Heilmittelwerbegesetz verstoße. Die Aussage würde in unzulässiger Weise den Eindruck hervorrufen, dass ein bestimmter Erfolg „sicher“ eintreten würde. Der Verbraucher sei im Hinblick auf das besondere Vertrauen, das in Ärzte gelegt wird, eher geneigt die übertriebenen, reklamehaften Aussagen ernst zu nehmen.

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30. März 2020

DSGVO konform: Überprüfung anwaltlicher Schriftsätze durch Anwaltskammer

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 19.02.2020, Az.: 6 W 19/20

Wegen des Verdachts auf standeswidriges Verhalten des gegnerischen Rechtsanwalts leitete der beklagte Anwalt die Schriftsätze der Gegenseite an die zuständige Rechtsanwaltskammer weiter. Der von der Überprüfung betroffene Anwalt reichte wegen Zweifeln an der DSGVO-Konformität dieses Vorgangs Klage ein. Die Richter des OLG Frankfurt befanden die Weiterleitung anwaltlicher Schriftsätze bei Verdacht des standeswidrigen Verhaltens an die Anwaltskammer nach Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO jedoch für zulässig.

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12. November 2018

Beweislastumkehr: Wer mit fachlich umstrittener Meinung wirbt, übernimmt Verantwortung für deren Richtigkeit

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Urteil des LG Hamburg vom 23.03.3018, Az.: 315 O 458/16

Für gesundheitsbezogene Werbung gelten besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen. Aufgrund der von irreführenden, gesundheitsbezogenen Angaben ausgehenden erheblichen Gefahren, ist Werbung mit Gesundheitsbezug nur zulässig, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht. Zieht ein Kläger gerade das in Zweifel, muss grundsätzlich er dies auch beweisen. Eine Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast kommt allerdings dann in Betracht, wenn der Beklagte mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben hat, ohne die Gegenmeinung zu erwähnen. Der Werbende übernimmt in einem solchen Fall Verantwortung für die Richtigkeit der Meinung.

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23. Oktober 2018 Top-Urteil

Werbeblocker II: Internet Werbeblocker nicht wettbewerbswidrig

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Urteil des BGH vom 19.04.2018, Az.: I ZR 154/16

a) Das Angebot einer Software, die Internetnutzern ermöglicht, beim Abruf mit Werbung finanzierter Internetangebote die Anzeige von Werbung zu unterdrücken, ist keine unlautere zielgerichtete Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG. Dies gilt auch, wenn das Programm die Freischaltung bestimmter Werbung solcher Werbetreibender vorsieht, die dem Anbieter des Programms hierfür ein Entgelt entrichten.

b) Das Angebot einer Werbeblocker-Software stellt auch keine aggressive geschäftliche Handlung im Sinne des § 4a Abs. 1 UWG gegenüber den Unternehmen dar, die an der Schaltung von Werbung interessiert sind.

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