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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Berufsrecht“

23. Oktober 2018 Top-Urteil

Werbeblocker II: Internet Werbeblocker nicht wettbewerbswidrig

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Urteil des BGH vom 19.04.2018, Az.: I ZR 154/16

a) Das Angebot einer Software, die Internetnutzern ermöglicht, beim Abruf mit Werbung finanzierter Internetangebote die Anzeige von Werbung zu unterdrücken, ist keine unlautere zielgerichtete Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG. Dies gilt auch, wenn das Programm die Freischaltung bestimmter Werbung solcher Werbetreibender vorsieht, die dem Anbieter des Programms hierfür ein Entgelt entrichten.

b) Das Angebot einer Werbeblocker-Software stellt auch keine aggressive geschäftliche Handlung im Sinne des § 4a Abs. 1 UWG gegenüber den Unternehmen dar, die an der Schaltung von Werbung interessiert sind.

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18. Januar 2021

Werbung für Ausstellung von AU-Bescheinigung mittels Ferndiagnose ist rechtswidrig

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Urteil des OLG Hamburg vom 05.11.2020, Az.: 5 U 175/19

Werbung für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die lediglich auf der Beantwortung eines vorformulierten Fragenkatalogs basiert, ist laut dem OLG Hamburg rechtswidrig. Das Gericht sah in der Werbung einen Verstoß gegen das Fernbehandlungsverbot aus § 9 HWG. Das Gericht bemängelt, dass das streitbefangene Geschäftsmodell nicht ausreichend Möglichkeiten aufbiete, dass der diagnostizierende Arzt sich einen umfassenden Eindruck verschaffen könne.

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21. Juli 2020

Preisbindung von Arzneimitteln: Keine Geschenke in Apotheken!

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Pressemitteilung Nr. 43/2020 zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.07.2020, Az.: 3 C 20.18

Erwirbt ein Kunde in einer inländischen Apotheke ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, haben die Apotheken Sorge zu tragen, dass keine Geschenkzugaben wie Geschenkpapier oder Kuschelsocken gewährt werden. Begründet hat das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung dahingehend, dass ansonsten ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung vorliegen würde. Es ist zwingend erforderlich, dass der Abgabepreis - für verschreibungspflichtige Medikamente – einheitlich gestaltet ist.

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27. April 2020

Schluss mit „perfekten Zähnen“

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.02.2020, Az.: 6 U 219/19

Im Streit zwischen zwei Kieferorthopäden entschied das OLG Frankfurt a. M. im Eilverfahren, dass die Aussage des Beklagten, eine Zahnklammer für Menschen anzubieten, die „perfekte Zähne“ haben möchten, gegen § 3 S. 2 Nr. 2 a des Heilmittelwerbegesetz verstoße. Die Aussage würde in unzulässiger Weise den Eindruck hervorrufen, dass ein bestimmter Erfolg „sicher“ eintreten würde. Der Verbraucher sei im Hinblick auf das besondere Vertrauen, das in Ärzte gelegt wird, eher geneigt die übertriebenen, reklamehaften Aussagen ernst zu nehmen.

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30. März 2020

DSGVO konform: Überprüfung anwaltlicher Schriftsätze durch Anwaltskammer

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 19.02.2020, Az.: 6 W 19/20

Wegen des Verdachts auf standeswidriges Verhalten des gegnerischen Rechtsanwalts leitete der beklagte Anwalt die Schriftsätze der Gegenseite an die zuständige Rechtsanwaltskammer weiter. Der von der Überprüfung betroffene Anwalt reichte wegen Zweifeln an der DSGVO-Konformität dieses Vorgangs Klage ein. Die Richter des OLG Frankfurt befanden die Weiterleitung anwaltlicher Schriftsätze bei Verdacht des standeswidrigen Verhaltens an die Anwaltskammer nach Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO jedoch für zulässig.

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12. November 2018

Beweislastumkehr: Wer mit fachlich umstrittener Meinung wirbt, übernimmt Verantwortung für deren Richtigkeit

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Urteil des LG Hamburg vom 23.03.3018, Az.: 315 O 458/16

Für gesundheitsbezogene Werbung gelten besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen. Aufgrund der von irreführenden, gesundheitsbezogenen Angaben ausgehenden erheblichen Gefahren, ist Werbung mit Gesundheitsbezug nur zulässig, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht. Zieht ein Kläger gerade das in Zweifel, muss grundsätzlich er dies auch beweisen. Eine Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast kommt allerdings dann in Betracht, wenn der Beklagte mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben hat, ohne die Gegenmeinung zu erwähnen. Der Werbende übernimmt in einem solchen Fall Verantwortung für die Richtigkeit der Meinung.

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13. August 2018

Bezeichnung einer Arztpraxis als „Praxisklinik“ bedarf einer Klinikerlaubnis nach der Gewerbeordnung

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Urteil des LG Frankenthal vom 28.09.2017, Az.: 2 HKO 25/17

Bewirbt der Betreiber einer Arztpraxis diese als „Praxisklinik“, muss er ebenso über eine Konzession gem. § 30 GewO verfügen, als wenn er die Bezeichnung „Klinik“ führen würde. Dem verständigen und informierten Verbraucher wird der Unterschied zwischen diesen Begriffen regelmäßig nicht geläufig sein und er könne dadurch getäuscht werden. Es reicht nicht aus, dass der Betreiber sich auf die Konzession eines Dritten beruft, der ihm die stationäre Betreuung von Patienten und die Nutzung der Klinikräumlichkeiten gestattet hat.

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24. Juli 2018

Wettbewerbsverstoß bei unzulässiger Nutzung von Daten des Kehrbuchs durch Schornsteinfeger

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Urteil des OLG Celle vom 26.06.2018, Az.: 13 U 136/17

Nutzt ein Bezirksschornsteinfeger den Datenbestand des ihm ausschließlich für hoheitliche Tätigkeiten überlassenen Kehrbuchs für die Bewerbung und Durchführung privatwirtschaftlicher Schornsteinfegerleistungen, so stellt dies einen Verstoß gegen die in § 18 S. 1 SchfHwG normierte Pflicht zur unparteiischen Aufgabenerfüllung dar. Darüber hinaus dürfen Bezirksschornsteinfeger während ihrer hoheitlichen Tätigkeit nicht unaufgefordert gleichzeitig im Wettbewerb stehende privatwirtschaftliche Schornsteinfegerleistungen anbieten oder durchführen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ihre Stellung nicht ausnutzen, um andere Bertriebe im Wettbewerb zu behindern.

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20. Februar 2018 Top-Urteil

Arzt hat Anspruch auf Löschung seiner personenbezogenen Daten auf Ärztebewertungsplattformen

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Pressemitteilung Nr. 34/18 zum Urteil des BGH vom 20.02.2018, Az.: VI ZR 30/17

Personenbezogene Daten sind gem. § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Unzulässig ist die Speicherung dann, wenn schutzwürdige Interessen wie etwa das informationelle Selbstbestimmungsrecht eines Betroffenen verletzt werden. Die Speicherung und Veröffentlichung von Daten eines Arztes und weiteren praxisbezogenen Informationen durch den Betreiber eines Ärztebewertungsprofils (hier: jameda) sowie die von Nutzern über den Arzt abgegebenen Bewertungen ist zwar grundsätzlich auch gegen den Willen des Arztes aufgrund des Informationsinteresses der Öffentlichkeit zulässig (vgl. Urteil des BGH vom 23.09.2014, Az.: VI ZR 358/13). Unterscheidet der Betreiber jedoch zwischen einem kostenlosen Basisprofil, welches ohne Zutun des Arztes, sondern durch den Plattformbetreiber selbst erstellt wird, bietet dabei jedoch gleichzeitig auch ein kostenpflichtiges „Premium-Paket“ an, wodurch auf dem Basisprofil Anzeigen für zahlende Ärzte mit gebuchtem „Premium-Paket“ in der direkten Umgebung geschaltet werden, ist der Plattformbetreiber kein „neutraler“ Informationsmittler mehr, womit Ärzte mit einem Basisprofil ein „schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung“ vorweisen können und ihnen die Löschung ihrer Daten zugebilligt werden muss.

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