Versicherungsmakler als Tochterunternehmen unabhängig?
Eine Versicherungsmaklerin darf als solche auftreten, auch wenn sie als Tochterunternehmen fungiert und die Mehrheit ihrer Geschäftsanteile einem Versicherungsunternehmen obliegt. Ihr Auftreten als solche könne beim Verbraucher nicht den Anschein erwecken, bei einer Versicherungsmaklerin dürfe es keine Mehrheitsbeteiligung geben. Jedoch habe sie die Behauptung neutral und unabhängig zu sein zu unterlassen, da dies den Verbraucher über die Beteiligungsverhältnisse täuschen könnte. Er könnte nicht nur das Handeln der Versicherungsmaklerin für unabhängig halten, sondern fälschlicherweise auf deren tatsächliche Unabhängigkeit schließen.