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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

25. Februar 2014 Top-Urteil

Keine Urheberrechtsverletzung durch die Verwendung von Fotos anderer Amazon-Händler

© Alphaspirit
Urteil des LG Köln vom 13.02.2014, Az.: 14 O 184/13

Ein Händler, der als Rechteinhaber seine Produktbilder auf der Internet-Plattform Amazon einstellt, erklärt stillschweigend seine Einwilligung zur Nutzung der Bilder auch durch andere Händler, da es ihm bei der Benutzung vom Amazon bewusst gewesen sein muss, dass auch andere Händler die Bilder verwenden würden.

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23. Dezember 2013

Unwirksame AGB-Klausel in Softwareüberlassungsvertrag

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 30.04.2013, Az.: 5 W 35/13 Das Verbreitungsrecht eines Rechtsinhabers an Vervielfältigungsstücken eines Computerprogramms erschöpft sich, wenn dieses mit der Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden ist. ABG-Klauseln in Softwareüberlassungsverträgen, die die Weiterveräußerung von Software ausschließen oder beschränken sind nicht mit dem sog. Erschöpfungsgrundsatz vereinbar und infolgedessen wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam.
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28. November 2013

VBL-Gegenwert

Urteil des BGH vom 06.11.2013, Az.: KZR 58/11 a) Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist jedenfalls im Zusammenhang mit der Berechnung von Gegenwertansprüchen gegen frühere Beteiligte ihrer Zusatzversorgung Unternehmen im Sinne des deutschen Kartellrechts (Klarstellung zu BGH, Urteil vom 10. Oktober 2012 - IV ZR 10/11, BGHZ 195, 93). b) Die Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch marktbeherrschende Unternehmen kann einen Missbrauch im Sinne von § 19 GWB darstellen. c) Die entsprechende Anwendung von § 288 Abs. 2 BGB nach § 33 Abs. 3 Satz 5 GWB ist bei einem Verstoß gegen § 19 Abs. 1 GWB auf Fälle beschränkt, in denen sich der Missbrauch auf eine Entgeltforderung des Missbrauchsopfers bezieht.
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25. November 2013

Ausschluss des Widerrufsrechts bei Arzneimitteln

Urteil des LG Halle vom 08.01.2013, Az.: 8 O 105/12 Das Widerrufsrecht ist bei Fertigarzneimitteln mangels Verkehrsfähigkeit ausgeschlossen, wenn aus Gründen der Arzneimittelsicherheit diese nicht ein zweites Mal in den Verkehr gebracht werden dürfen. Zwar existiert für Fertigarzneimittel kein eindeutiges Verbot zum Wiederverkauf, aber Apotheken und Arzneigroßhandel sind rechtlich dazu verpflichtet, zurückgenommene Arzneimittel getrennt von den zur Abgabe bestimmten Waren zu lagern und als „nicht verkehrsfähig“ zu kennzeichnen, abzusondern und der Vernichtung zuzuführen, da eine fachgerechte Lagerung zuvor bei Verbrauchern nicht gewährt werden kann.
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18. November 2013

AGB-Klausel von SAP behindert unzulässig Verkäufer von Gebrauchtsoftware

Urteil des LG Hamburg vom 25.10.2013, Az.: 315 O 449/12 Eine AGB-Klausel, die den Weiterverkauf gebrauchter Software lediglich mit Zustimmung des Software-Herstellers zulässt, ist wegen Verstoßes gegen den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz in § 69 c Nr. 3 S. 2 UrhG unwirksam. Eine solche Klausel verstößt gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, da sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, indem sie von der gesetzlichen Regelung des § 69 c Nr. 3, S. 2 UrhG abweicht. Eine weitere Klausel, wonach jede weitere Nutzung der Software beim Software-Hersteller anzuzeigen sei, sah das Gericht als Behinderung i.S.d. § 4 Nr. 10 UWG, da sie den Zweck habe, den Vertrieb gebrauchter Software zu behindern und zu erschweren. Vorliegend war der Software-Händler susensoftware wegen der AGB-Klauseln gegen SAP vorgegangen.
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31. Oktober 2013

Den Drosselungsplänen der Telekom wird zunächst einmal ein Riegel vorgeschoben

Urteil des LG Köln vom 30.10.2013, Az.: 26 O 211/13 Das Landgericht Köln hat der Klage der Verbraucherzentrale NRW, in der sie die Klauseln für eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit bei  Flatrate-Verträgen bemängelt hatte, statt gegeben. Der verständige Verbraucher denkt bei dem Wort „Flatrate“ und insbesondere bei einem Vertragsschluss dessen an eine bestimmte Surfgeschwindigkeit für einen Monat, die er für den angegebenen Preis erhält. Eine etwaige Drosselung dieser Geschwindigkeit, wie es die Telekom nach wie vor vorsieht, erwarte er dabei gerade nicht. Die im Vertrag aufgenommenen Klauseln sind daher unzulässig und als unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers anzusehen.
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06. September 2013

Anwendung verbraucherschützender Normen auch für B2B-Plattformen

Urteil des AG Mönchengladbach vom 16.07.2013, Az.: 4 C 476/12 Die Anmeldung eines Verbrauchers auf einer B2B-Handelsplattform stellt keine bewusste Täuschung über seinen gewerblichen Status dar, wenn zur Glaubhaftmachung des scheinbar gewerblichen Handels lediglich ein Häkchen mit gleichzeitiger Zustimmung der AGB gesetzt werden muss, der Plattformbetreiber eine Überprüfung des Anmelders unterlässt sowie der Hinweis auf eine ausschließlich auf handelstreibende Unternehmen ausgerichtete Plattform nur im "Kleingedruckten" erfolgt.
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29. Juli 2013

Einige AGB-Klauseln zur Haftungsbeschränkung von Textilreinigungsunternehmen unwirksam

Pressemitteilung Nr. 113/2013 des BGH zum Urteil vom 04.07.2013, Az.: VII ZR 249/12 Der Textilreinigungsverband fertigte sog. „Lieferungsbedingungen des deutschen Textilreinigungsgewerbes“ an, die einen Vorschlag an Textilreinigungsbetriebe für die Abfassung von AGB darstellen sollen. Diese AGB sind teilweise unwirksam, weil dadurch die Haftung des Textilreinigunsunternehmens für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden am Reinigungsgegenstand auf den Zeitwert eingegrenzt wird. Eine weitere Bestimmung, die bei leicht fahrlässiger Beschädigung des Reinigungsgutes die Höhe der Haftung auf das 15fache des Reinigungspreises beschränkt, benachteiligt den Kunden gemäß Treu und Glauben und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, da der Preis für die Reinigung in keinerlei Verhältnis zur Begrenzung der Haftung steht.
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09. Juli 2013

Unzulässige Klauseln in Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB)

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 28.02.2013, Az.: 16 U 86/12 Klauseln bei Luftbeförderungsverträgen, die eine unbeschränkte Änderung der Abflugzeit oder des Abflugterminals nach Aushändigung des Flugscheins vorbehalten oder intransparente Tarifberechnungen bei der Nutzung von Coupons beinhalten, sind unzulässig.
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