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Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“
23. April 2007
Urteil des LG Heilbronn vom 23.04.2007, Az.: 8 O 90/07 St
Im vorliegenden Urteil bestätigten die Heilbronner Richter erneut, dass bei eBay mangels des Vorliegens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung, die Widerrufsfrist gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Monat beträgt.
Auch wird im Urteil deutlich, dass wenn "Abmahnanwälte" im eigenen Kosteninteresse auftreten und aktiv bei potentiellen Wettbewerbern für eine entsprechende Abmahntätigkeiten gegen Verkäufer im Internet-Versandhandel unter Zusicherung der Kostenneutralität werben das allgemeine Wettbewerbsinteresse zurücktritt.
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15. März 2007
Urteil des OLG Hamm vom 15.03.2007, Az.: 4 W 1/07
Die Formulierung "Die Frist beginnt frühenstens mit Erhalt dieser Belehrung" ist nicht klar und verständlich und genügt nicht den Anforderungen der §§ 312 c, 312 d, 355 BGB. Zudem ist vorliegende Belehrung für den Verbraucher irreführend im Sinne des § 5 UWG.
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14. März 2007
Urteil des LG Dortmund vom 14.03.2007, Az.: 10 O 14/07
Die pauschale Klausel in einer Widerrufsbelehrung, dass der Verbraucher bei geöffneten Nahrungsmitteln 100%igen Wertersatz leisten muss ist gmß. § 309 Nr. 12 BGB unzulässig. Zudem verstößt sie darüber hinaus gegen § 305 c Abs. 1 BGB, da es sich um eine überraschende Klausel handelt. ...
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14. Dezember 2006
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 14.12.2006, Az.: 6 U 129/06
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 14.12.2006, Az 6 U 129/06, entschieden, dass auch wenn eine große Zahl von Abmahnungen - in diesem Fall um die 200 Stück - vorliegt, diese nicht aufgrund ihrer Anzahl rechtsmissbräuchlich sind. Zudem hat das OLG Frankfurt in dem Streit entschieden, dass die Verwendung einer mangelhaften Widerrufsbelehrung einen Wettbewerbsverstoss darstellt.
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28. November 2006
Urteil des LG Paderborn vom 28.11.2006, Az.: 6 O 70/06
Bei Fernabsatzverträgen über die Internetverkaufsplattform eBay genügt die Textform im Sinne des § 126 b BGB, wenn die notwendigen Informationen für den Verbraucher im Rahmen des Angebots zur Verfügung gestellt werden und der Verbraucher die Möglichkeit hat, sie zu speichern und auszudrucken. Dessen Schutzbedürfnis an einer dauerhaften Verfügbarkeit der Informationen wird dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass er sich die Informationen ohne besonderen Aufwand ausdrucken und abspeichern kann zumal sie bei einem Zuschlag (Kauf) zusammen mit dem Angebot noch 90 Tage auf der eBay-Plattform gespeichert und für ihn abrufbar bleiben.
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13. November 2006
Urteil des OLG Köln vom 13.01.2006, Az.: 6 U 148/05
Anbieter von Flüssiggas dürfen in ihren langfristigen Lieferverträgen keine Preisanpassungsklauseln verwenden, wenn diese dem Grund und Umfang nach eine Preiserhöhung nicht hinreichend konkret festlegen.
Die Kunden werden durch solche Klauseln ansonsten unangemessen benachteiligt. Dies wird auch nicht durch ein dem Kunden eingeräumtes Kündigungsrecht beseitigt.
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13. November 2006
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 13.11.2006, Az.: 5 W 162/06
Im Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts entschieden die Richter erneut über die Zulässigkeit verschiedener Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Internet-Auktionen über eBay.
Der Antragsteller sah in den Verwendungen folgender Klauseln Verstöße gegen die Paragraphen §§ 307 ff. BGB und § 4 Nr. 11 UWG: Angebotsbindung des Kunden von einer Woche, Teillieferungen, Vorausüberweisung und eine Gewährleistungsfrist von Gebrauchtware von einem Jahr.
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20. September 2006
Anmerkungen zum Urteil des LG München I vom 20.09.2006, Az.: 21 O 20391/05
Das Landgericht München I hat in der von uns erstrittenen Entscheidung als bundesweit erstes Gericht - soweit uns bekannt - erstmalig Urheberschutz für eine besonders gestaltete eBay-Angebotsseite anerkannt. Der von den Gerichten umstrittene Urheberschutz für Webseiten wurde durch diese Entscheidung gestärkt. ...
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17. Mai 2006
Urteil des LG Düsseldorf vom 17.05.2006, Az.: 12 O 496/05
Im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs darf nicht ohne eine Anbieterkennzeichnung oder die Vertretungsberechtigten der GmbH geworben werden. Auch ein einfaches "H. Metin" ist nicht ausreichend und weiterhin abmahnfähig, da unlauter.
Zudem sind bereits abgemahnte unzulässige Klauseln aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzüglich nach Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung zu ändern. Geschieht dies nach 1 1/2 Monaten immer noch nicht, kann sich eine GmbH nicht darauf berufen, dass der Dienstleister als Dritter, welcher für die Korrektur beauftragt wurde, eine gewisse Zeit zur Korrektur benötigt. Der Mitbewerber kann vielmehr die Klauseln erneut abmahnen und eine angemessene Vertragsstrafe fordern. Das Gericht führte dazu aus, dass sich die GmbH das Verhalten der von ihr beauftragten Dritter zurechnen lassen muss und zum anderen liegt es fern jeglicher Lebenserfahrung, dass die Korrektur einiger Klauseln im Internet mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
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26. Januar 2006
Urteil des LG München I vom 26.01.2006, Az.: 12 0 16098/05
Laut Urteil des LG München I sind Verfallsklauseln in Mobilfunkverträgen bei Prepaid-Handys nach denen das Guthaben bei Nichtbenutzung des Handys innerhalb eines Jahres verfällt, unzulässig.
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