Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“
Rücksendungskosten in Widerrufsbelehrungen und AGB
Die in Widerrufsbelehrungen zulässige Formulierung, der Verbraucher trage die Kosten einer Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, darf in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer solchen pauschalen Gestaltung nicht verwendet werden. Hier muss zum Ausdruck kommen, dass der Besteller - wie gesetzlich angeordnet - nur die „regelmäßigen Kosten“ der Rücksendung, nicht aber sämtliche Kosten zu tragen hat. Die insoweit geringeren Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung ergeben sich daraus, dass diese den Verbraucher lediglich vor einer drohenden Kostentragungspflicht warnen soll.
Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild als Dozent für IT-Recht an der Universität Augsburg
Unzulässige AGB-Klauseln bei Stromversorgungsverträgen
Ebenfalls unzulässig ist eine Klausel mit Entbindung von der Leistungspflicht des Stromversorgers bei höherer Gewalt, wenn nicht auch gleichzeitig der Verbraucher über die Entbindung von seiner Zahlungspflicht informiert wird.
Widerruf bei geöffneten Kosmetika
Beschränkung der Übertragbarkeit des Rechts zum Besuch von Fußballspielen durch AGB
Urteil des LG Hamburg vom 05.03.2010, Az.: 406 O 159/09
Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu Fußballspielen kann wirksam vom erstmaligen Verkäufer durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eingeschränkt bzw. gänzlich ausgeschlossen werden. Insoweit kann dieser verlangen, dass der Weiterverkauf von Eintrittskarten über nicht autorisierte Plattformen im Internet verboten wird. Daher darf auch der nicht autorisierte Betreiber einer solchen Internetplattform nicht weiter behaupten, dass dieses Geschäft doch legal sei.Kredit- und Zahlkartengebühren bei Fluggesellschaften unzulässig
a) Nachfolgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens, das seine Leistungen nahezu ausschließlich im Fernabsatz anbietet, hält der Inhaltskontrolle stand:
"Wegen der erhöhten Sicherheits- und Verwaltungskosten wird von Ryanair kein Bargeld für die Bezahlung von Flugscheinen, die Entrichtung von Gebühren und Kosten für die Beförderung von Übergepäck und Sportausrüstung akzeptiert."
b) Nachfolgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens der genannten Art benachteiligt den Fluggast entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam:
"(1) Kreditkartengebühr pro Fluggast und einfachen Flug: 4,00 €/4,00 €.
(2) Zahlkartengebühren pro Fluggast und einfachen Flug: 1,50 €/1,50 €."
Artikelbeschreibung und Blitzversand
Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte in einer für unseren Mandanten erwirkten Entscheidung einem Mitbewerber, von Dritten auf Amazon gemeinsam verwendete Artikelbeschreibungen durch Einfügen einer geschützten Marke dahingehend zu verändern, dass die bisher unter der Artikelbeschreibung angebotenen Waren mit der geänderten Artikelbeschreibung nicht mehr übereinstimmen. Zudem untersagte das Gericht mit dem Begriff "Blitzversand" zu werben, wenn die Ware nicht tatsächlich am Tage des Zahlungseingangs versandt wird.
Belehrung hinsichtlich des Widerrufs und der Rücksendekosten
Liegt bei der Verlinkung zur Widerrufsbelehrung ein vorübergehender Fehler vor, wird die Belehrungspflicht des Unternehmers nicht verletzt, wenn der Verbraucher dennoch die Möglichkeit hat, von der Widerrufsbelehrung Kenntnis zu erlangen.
Dem Verbraucher dürfen die Kosten für die Rücksendung bei einem Warenwert von unter 40,- Euro nur dann auferlegt werden, wenn dies vertraglich durch eine gesonderte Vereinbarung, welche in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen werden kann, bestimmt wurde.