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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Wettbewerbsverstoß“

14. September 2016

Wettbewerbsverstoß durch unzutreffende Werbeaussage

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 30.06.2016, Az.: 6 U 26/16

Wird im Informationsblatt einer Aktiengesellschaft mit der Aussage „Für Sie ändert sich im Übrigen nichts“ geworben, obwohl den Aktionär bei Annahme eines Angebotes erhebliche Änderungen bzw. Nachteile treffen, stellt dies eine irreführende Werbung und damit ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht dar. Die durch die Irreführung veranlasste geschäftliche Handlung kann dabei bereits dann vorliegen, wenn der Werbeadressat zur Entgegennahme weiteren Informationsmaterials in näheren Kontakt mit dem Werbenden tritt.

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17. August 2016

Werbeprospekt für Elektrogeräte muss Typenbezeichnung enthalten

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Urteil des LG Braunschweig vom 24.03.2016, Az.: 21 O 2104/15

Fehlen in einem Werbeprospekt für Küchen-Elektrogeräte die jeweiligen Typenbezeichnungen, liegt ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht vor. Die Typenbezeichnung der Geräte stellt ein wesentliches Merkmal des Produkts dar und ist für den Verbraucher erforderlich, um die Geräte zweifelsfrei identifizieren und mit anderen Produkten vergleichen zu können.

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03. August 2016

Kein Wettbewerbsverstoß durch fehlende Preisangabe im Möbelkonfigurator

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Urteil des OLG München vom 17.12.2015, Az.: 6 U 1711/15

Erhält ein Kunde im Rahmen eines Möbelkonfigurators im Internet erst nach Zusammenstellung seines Wunschmöbels und erst auf Anfrage ein Preisangebot, liegt kein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor, da in der Bereitstellung des Konfigurators noch kein „Angebot“ i.S.d. Preisangabenverordnung bzw. i.S.d. § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG liegt.

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05. Juli 2016

Produkt-Nachahmungen der „Crocs“ können wettbewerbswidrig sein

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Urteil des OLG Köln vom 18.12.2015, Az.: 6 U 44/15

Kommt einem Produkt wettbewerbliche Eigenart zu, so kann der Vertrieb einer Nachahmung wettbewerbswidrig sein, wenn diese geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen und auf geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Täuschung verzichtet wird. Werden die wesentlichen Gestaltungsmittel, durch die die wettbewerbliche Eigenart begründet wird, nahezu identisch übernommen und kommt dem Ursprungsprodukt eine sehr hohe oder weit überdurchschnittlich gesteigerte wettbewerbliche Eigenart zu, die durch den Vertrieb ähnlicher Produkte lediglich auf „hoch“ bzw. „überdurchschnittlich“ abgesenkt wird, so ist der Vertrieb dieser Nachahmungen wettbewerbswidrig.

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14. Juni 2016

Haftungsausschluss für Informationen im Online-Shop ist wettbewerbswidrig

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Urteil des LG Arnsberg vom 03.09.2015, AZ.: 8 O 63/15

Die Verwendung der Klausel „Inhalt des Online-Angebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen“ eines Online-Shops ist wettbewerbswidrig und damit unzulässig, da hierbei die Gefahr besteht, dass unzulässig Garantien ausgeschlossen oder von Beschaffenheitsvereinbarungen abgewichen wird.

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10. Juni 2016

„Augenabteilung am St. G“ – Irreführende Werbung einer Augenarztpraxis

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Urteil des LG Münster vom 20.11.2015, Az.: 023 O 55/15

Das Werben einer Augenarztpraxis mit dem Schriftzug „Augenabteilung am St. G“ ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn die Praxis institutionell nicht zum Krankenhaus gehört. Durch die Bezeichnung „Abteilung“ wird nicht nur der Eindruck erweckt, dass sich die Praxis örtlich in der Nähe befinde, sondern auch, dass sie zu dieser größeren Einheit gehöre und die in diesen Räumen betriebene ärztliche Tätigkeit in einer Abteilung des „G“s als Aufbauorganisation erfolge.

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02. Juni 2016

Küchenwerbung ohne Herstellerangabe und Typenbezeichnung der Elektrogeräte unzulässig

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Urteil des LG Potsdam vom 09.03.2016, Az.: 52 O 115/15

Bei einer Küchen-Werbung in einem Prospekt ist es notwendig, sowohl den Hersteller als auch die Typenbezeichnung der abgebildeten Elektrogeräte anzugeben. Denn die Funktionalität und Qualität wird nicht nur anhand des Korpus der Küche an sich, sondern ebenso anhand der Elektrogeräte, mit denen diese ausgestattet ist, beurteilt. Deshalb stellen diese Angaben wesentliche Merkmale des angebotenen Produkts dar, welche dem Verbraucher nicht vorenthalten werden dürfen.

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30. Mai 2016

Schlecht lesbares Impressum stellt Wettbewerbsverstoß dar

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Urteil vom LG Dortmund vom 16.03.2016, Az.: 10 O 81/51

Der Herausgeber einer Werbebroschüre verstößt gemäß § 5 a UWG auch dann gegen seine Informationspflicht zur Identität des Unternehmens, wenn das erforderliche Impressum zwar auf dem Flyer vorhanden, jedoch durch die Art der Gestaltung für den durchschnittlichen Verbraucher nicht oder nur erschwert lesbar ist. Die Wahrnehmbarkeit dieser Angaben wird bereits dadurch beeinträchtigt, dass diese hochkant zum übrigen Text gedruckt sind. Befindet sich das Impressum zusätzlich an einer, für den Verbraucher unerwartbaren Position am äußersten Seitenrand und wird auch durch die Farbgestaltung keine Aufmerksamkeit erregt (hier: weiße Schrift auf hellblauem Hintergrund), so liegt in der Regel ein zu unterlassender Wettbewerbsverstoß vor.

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