Hotelwerbung mit eigenem Sterne-Bewertungssystem irreführend
Werden von einem Hotelbuchungsportal angebotene Hotels mittels eines Sternebewertungssystems beworben, so ist dies irreführend, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein selbst kreiertes Bewertungssystem handelt. Sind die Bewertungskriterien intransparent und nicht objektiv nachprüfbar und fehlen zudem ausreichende Hinweise darauf, dass es sich gerade nicht um eine unabhängige Qualitätsbeurteilung handelt, geht zumindest ein relevanter Teil der angesprochenen Verkehrskreise davon aus, dass die Sternenangabe für Hotels von einer neutralen Klassifizierungsstelle stammt. Der Anbieter kann allerdings schon aufgrund seiner Vermittlungsposition keine neutrale Vergabe-Stelle darstellen.