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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Vertragsstrafe“

14. November 2016

Abwerben von Krankenversicherten entgegen einer Unterlassungserklärung

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Urteil des SG Düsseldorf vom 08.09.2016, Az.: S 27 KR 629/16

Wenn sich eine Krankenversicherung in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, es zu unterlassen, ohne ausdrückliche und nachweisebare Einwilligung potentielle Kunden von anderen Krankenversicherungen mit Wechselprämien telefonisch abzuwerben, genügt es nicht, wenn die Abwerbende die Registrierung der Versicherten bei einem Gewinnspiel als Einwilligungserklärung heranziehen will. Denn damit kann keine Einwilligung in eine konkrete Telefonwerbung belegt werden. Weiter hat die beklagte Versicherung die potentiellen Kunden nicht hinreichend über die Voraussetzungen der Wechselprämie aufgeklärt.

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05. September 2016

Zur Auslegung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung

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Urteil des OLG Stuttgart vom 24.02.2011, Az.: 2 U 104/10

Die sich aus § 8 Abs. 4 UWG ergebenden Grundsätze sind beschränkt auf gesetzliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche aus dem UWG und können folglich nicht ohne weiteres, auch nicht analog, auf die Geltendmachung von Vertragsstrafeansprüchen als vertragliche Ansprüche übertragen werden. Trotz eines weiten Wortlauts kann eine Unterlassungserklärung nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Schuldner für jeden Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen eine Vertragsstrafe versprechen wollte. Dabei kommt auch eine Auslegung entgegen dem Wortsinn des Unterlassungsvertrags in Betracht, wenn eine am Wortsinn orientierte Auslegung weder dem wirklichen Willen der Vertragsparteien noch dem Grundsatz der beiderseits interessengerechten Auslegung entsprechen würde.

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19. August 2016

Angabe des Grundpreises bei Ebay-Angebot für Klebeband

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Urteil des AG Köln vom 23.05.2016, Az.: 142 C 566/15

Das Angebot eines Klebebands auf Ebay muss neben dem Gesamtpreis für das Produkt auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) enthalten. Beide Preise müssen dabei unmissverständlich, klar und gut lesbar sein, der Verbraucher muss beide Preise auf einen Blick erkennen können. Damit soll dem Endverbraucher der Preisvergleich erleichtert werden, vorliegend wäre also die Angabe des Preises pro Meter oder Quadratmeter erforderlich gewesen.

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28. Juli 2015

„Top Preise“ sind anders als „Höchstpreise“ keine Spitzengruppenwerbung

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Urteil des OLG Köln vom 19.06.2015, Az.: 6 U 173/14

Wirbt ein Unternehmen mit „Top-Preisen“ für den Goldankauf, nachdem es für seine Werbung mit „Höchstpreisen“ bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, so kann dies keine Vertragsstrafe begründen, da kein kerngleicher Verstoß vorliegt. Anders als bei der Werbung mit „Höchstpreisen“ erwartet der Durchschnittsverbraucher bei „Top Preisen“ im Hinblick auf den Ankauf von Goldschmuck lediglich ein überdurchschnittlich gutes Angebot, nicht jedoch ein Spitzenangebot.

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02. Februar 2015

Sachliche Zuständigkeit der Landgerichte bei Vertragsstrafeklagen

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Urteil des AG Rostock vom 15.04.2014, Az.: 42 C 43/14

Die wettbewerbsrechtliche Zuständigkeitsregelung des § 13 Abs. 1 UWG, nach der die Landgerichte ausschließlich zuständig sind, ist auch auf klageweise geltend gemachte Vertragsstrafeansprüche aus einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsvertrag anwendbar. Die Anwendbarkeit folgt aus dem Normzweck und beruht auf den gesetzgeberischen Erwägungen, UWG-spezifischen Arbeitsaufwand bei den Amtsgerichten zu vermeiden und einen inhaltlichen Gleichklang mit anderen Zuständigkeitsvorschriften im gewerblichen Rechtsschutz herzustellen.

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24. Juli 2014

Keine Haftung für eigenmächtigen wettbewerbswidrigen Eintrag in einem Branchenbuch durch Dritte

Urteil des LG Essen vom 10.07.2013, Az.: 42 O 86/12

Es besteht keine Haftung eines Unternehmers für einen wettbewerbswidrigen Eintrag in einem Branchenverzeichnis im Internet, solange nicht nachgewiesen werden kann, dass dieser den Eintrag selbst eingestellt hat und die Möglichkeit besteht, dass Dritte den Eintrag geschaltet haben. Auch stellt es keinen Vertragsstrafefall dar, wenn der zur Unterlassung verpflichtete Unternehmer die Löschung des Eintrags angewiesen hat und ein anderer Branchenbuchanbieter den Eintrag eigenmächtig wieder einstellt.

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25. Juni 2014

fishtailparka

Urteil des BGH vom 08.05.2014, Az.: I ZR 210/12

a) Bei Unterlassungserklärungen, die nach marken- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen abgegeben werden, entspricht es in aller Regel dem objektiven Interesse beider Vertragsparteien, ihre Beseitigung nur dann zuzulassen, wenn auch der Durchsetzung eines entsprechenden Vollstreckungstitels entgegengetreten werden kann. Das setzt regelmäßig Gründe voraus, auf die sich auch eine Vollstreckungsabwehrklage stützen lässt.

b) In der Regel fällt bei Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafeversprechen durch eine Gesellschaft und ihr Organ bei einem Verstoß, welcher der Gesellschaft nach § 31 BGB zuzurechnen ist, nur eine Vertragsstrafe an, für die Gesellschaft und Organ als Gesamtschuldner haften (Fortführung von BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - I ZB 43/11, GRUR 2012, 541 Rn. 6).

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25. Juni 2014

Zur Androhung von Ordnungsmitteln nach Prozessvergleich

Beschluss des BGH vom 03.04.2014, Az.: I ZB 3/12

a) Hat sich der Schuldner in einem Prozessvergleich zur Unterlassung verpflichtet, kann der Gläubiger grundsätzlich auch dann einen Antrag auf gerichtliche Androhung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 2 ZPO stellen, wenn der Schuldner im Vergleich eine Vertragsstrafe versprochen hat.

b) Die gerichtliche Androhung von Ordnungsmitteln setzt in einem solchen Fall nicht voraus, dass der Unterlassungsschuldner bereits gegen die im Prozessvergleich titulierte Unterlassungspflicht verstoßen hat.

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17. Juni 2014

Reisen auf eigene Gefahr?

Urteil des OLG Brandenburg vom 29.04.2014, Az.: 6 U 10/13

AGB-Klauseln eines Anbieters für Wohnmobilreisen und geführte Touren in Marokko, welche vorsehen, dass die Reise auf eigene Gefahr des Reisenden durchgeführt wird und dieser an allen Unternehmungen während der Reise auf eigene Verantwortung teilnimmt, sind unzulässig. Auch der Zusatz, dass der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Es muss vielmehr deutlich klargestellt werden, dass diese Beschränkung lediglich für Sachschäden erfolgt, eine Haftung für Körperschäden jedoch nicht generell ausgeschlossen ist.

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29. April 2014

Vertragsstrafenklausel

Urteil des BGH vom 13.11.2013, Az.: I ZR 77/12

a) Ein wettbewerbs- oder schutzrechtlich veranlasstes Vertragsstrafeversprechen ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn die Vertragsstrafe der Höhe nach bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu dem mit der Vertragsstrafe sanktionierten Verstoß und den Gefahren steht, die mit möglichen zukünftigen Verstößen für den Unterlassungsgläubiger verbunden sind. Insoweit ist ein strengerer Maßstab anzulegen als bei einem individuell ausgehandelten Vertragsstrafeversprechen, bei dem eine Herabsetzung gemäß § 242 BGB auch im kaufmännischen Verkehr möglich ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 168/05, GRUR 2009, 181 Rn. 41 = WRP 2009, 182 - Kinderwärmekissen).

b) Aus § 307 Abs. 1 BGB ergibt sich keine Pflicht, im kaufmännischen Verkehr Vertragsstrafevereinbarungen ausschließlich nach "neuem Hamburger Brauch" abzuschließen.

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