Inhalte mit dem Schlagwort „Verbraucherschutz“
Belehrung hinsichtlich des Widerrufs und der Rücksendekosten
Liegt bei der Verlinkung zur Widerrufsbelehrung ein vorübergehender Fehler vor, wird die Belehrungspflicht des Unternehmers nicht verletzt, wenn der Verbraucher dennoch die Möglichkeit hat, von der Widerrufsbelehrung Kenntnis zu erlangen.
Dem Verbraucher dürfen die Kosten für die Rücksendung bei einem Warenwert von unter 40,- Euro nur dann auferlegt werden, wenn dies vertraglich durch eine gesonderte Vereinbarung, welche in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen werden kann, bestimmt wurde.
Auch Parallelimporteur trifft Beweislast
Die Darlegungspflicht besteht auch dann, wenn der Anbieter damit wirbt, das importierte Produkt sei mit dem Ausgangsprodukt " chemisch identisch".
Ein allgemeiner Auskunftsanspruch nach § 242 BGB, der die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches nach § 11 UWG vorbereiten soll, verjährt in der gleichen Zeit wie eben dieser Schadensersatzanspruch.
Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse Verbraucherschutzverbänden zur Verfügung zu stellen
Pressemitteilung des BGH zu den Urteilen vom 23.02.2010, Az.: XI ZR 186/09, 187/09, 188/09 und 190/09
Gegenüber potentiellen oder tatsächlichen Kunden muss ein Kreditinstitut im Rahmen einer Geschäftsanbahnung gewisse Informationspflichten (§ 675 a BGB) erfüllen, damit ein Kunde die verschiedenen Konditionen der Institute vergleichen kann. Gegenüber einem Verbraucherschutzverband gelten diese Pflichten jedoch nicht.Luftige Bonuspunkte
Pressemitteilung Nr. 21/2010 zum Urteil des BGH vom 28.01.2010, Az.: Xa ZR 37/09
Bei einem Flugprämienprogramm konnten Reisende eine flugstreckenabhängige Anzahl von Bonuspunkten sammeln und innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Flug gegen Prämientickets einlösen. Das Flugunternehmen behielt sich in den Teilnahmebedingungen das Recht vor, das Programm jederzeit einzustellen. Die Gutschrift der Bonuspunkte ist aber der Sache nach ein bei Flugbuchung vereinbarter Rabatt, so der BGH. Deshalb stellt die Verfallsklausel eine unbillige Benachteiligung des Reisenden dar und ist daher unzulässig.Bezeichnung „Stadtwerke“ ist nichts für Private
Urteil des OLG Hamm vom 08.12.2009, Az.: 4 U 128/09
Die Verwendung der Bezeichnung "Stadtwerke" durch ein privates Gasversorgungsunternehmen stellt eine unlautere Werbung dar. Nach dem OLG Hamm assoziiert der Verbraucher mit dem Begriff "Stadtwerke" ein Versorgungsunternehmen, das einen Bezug zu einem kommunalen Träger aufweist. Wirbt ein bundesweit tätiges Gasversorgungsunternehmen mit diesem Begriff, ist daher darin eine Irreführung der Verbraucher und somit eine unzulässige Wettbewerbshandlung zu sehen.Empfehlung durch Dritte ersetzt nicht die Einwilligung in Werbeanrufe und Werbefaxe
Urteil des OLG Hamm vom 26.03.2009, Az.: 4 U 219/08
Werbemaßnahmen ohne Einwilligung des betroffenen Verbrauchers sind unzulässig. Erfolgt ein Werbeanruf aufgrund einer Empfehlung durch einen Dritten, ist hierzu dennoch die Einwilligung des Angerufenen erforderlich. Dies gilt auch bei einem Thema von hochgradigem öffentlichen Interesse. Gegenüber Unternehmen kommt es bei der Beurteilung des mutmaßlichen Interesses des Angerufenen immer auf dessen Sicht an und nicht auf die eines Dritten. Entsprechendes gilt zudem für Faxzusendungen.„Himalaya-Salz“ nur aus dem Himalaya
Presseinformation des LG Braunschweig vom 16.11.2009 Az.: 9 O 1286/09
Eine irreführende Produktbezeichnung wird nicht dadurch erlaubt, dass sie handelsüblich ist. Auch wenn der Ursprungsort des Produkts relativ gesehen nahe an dem im Namen enthaltenen Ort liegt, wird doch dadurch der Verbraucher unzulässig über den Ursprung getäuscht. Auch die Möglichkeit des Verbrauchers sich einfach zu informieren reicht nicht aus um die Täuschung zu vermeiden.Verlängerung von zeitlich befristeten „Dauertiefpreis“-Aktionen nicht automatisch wettbewerbswidrig
Urteil des OLG Hamm vom 08.09.2009, Az. 4 U 95/09
Selbst die zweimalige Verlängerung eines festgesetzten Endtermins bei einer Rabattaktion ist nicht zwangsläufig irreführend i.S.d. § 5 a UWG. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Verlängerungsabsicht der werbenden Partei vor Bestimmung des "falschen" Endtermins vorgelegen hätte. Diesbezüglich trifft die Beweispflicht die Gegenpartei.Firmierung mit „swb“-Bestandteil ist wettbewerbswidrig
Pressemitteilung des Hanseatischen OLG Bremen vom 29.10.2009, Az.: 2 W 92/09
Als privater Anbieter im Sektor der Wasser-, Strom- und Gasversorgung darf man den Bestandteil "swb" nicht in der Firmierung verwenden. Das Kürzel könnte als Abkürzung für die Bezeichnung "Stadtwerke" verstanden werden und beeinflusst das Marktverhalten der Verbraucher in unzulässiger Weise: es wird suggeriert, dass es sich um ein kommunal geführtes Unternehmen handelt, mit dem in der Vorstellung der Verbraucher besondere Verlässlichkeit, Seriosität und Bonität aufgrund der "städtischen Obhut" korrelieren.
