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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Verbraucherschutz“

17. August 2015

Amazon haftet für Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten

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Urteil des OLG Köln vom 19.06.2015, Az.: 6 U 183/14

Amazon haftet wettbewerbsrechtlich für Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten (hier: fehlende Grundpreisangaben und Textilkennzeichnung auf der Webseite www.amazon.de). Die Verteidigung, es handle sich lediglich um "Ausreißer", wird dabei nicht berücksichtigt, da Händler unabhängig von der Größe ihres Warenangebotes verpflichtet sind, sich an die unionsrechtlichen Informationspflichten zu halten.

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11. Juni 2015

Fehlende Kennzeichnung nach dem Elektrogesetz kein Wettbewerbsverstoß

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Urteil des OLG Köln vom 20.02.2014, Az.: 6 U 118/14

Die fehlende Kennzeichnung eines Elektrogerätes (hier Kopfhörer) mit dem Symbol der "durchgestrichenen Tonne" nach § 7 S. 2 ElektroG, welches den Verbraucher darauf hinweist, dieses Gerät nicht über die kommunale Abfalltonne zu entsorgen, stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar. Es handelt sich dabei nicht um eine Marktverhaltensregel nach § 4 Nr. 11 UWG, die den Schutz der Interessen von Verbrauchern oder Mitbewerbern bezweckt, sondern lediglich um das Ziel, eine ökologisch effektive Abfallbewirtschaftung zu erreichen, welche das Allgemeininteresse an einem effektiven Umweltschutz betrifft.

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08. Juni 2015

Amazon haftet für Verstöße wegen fehlender Textilkennzeichnungen und fehlender Grundpreisangaben

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Urteil des LG Köln vom 06.11.2014, Az.: 31 O 315/13

Erfolgt die Bewerbung von Produkten über die Internetplattform „Amazon“ ohne nach der Textilkennzeichnungsverordnung erforderliche Angaben über die Textilzusammensetzung bei Kleidungsstücken oder werden Haushaltsartikel angeboten, bei denen neben dem Gesamtpreis der Grundpreis fehlt, so ist in einem derartigen Angebot jeweils ein Rechtsverstoß zu sehen für den der Anbieter - hier Amazon selbst - haftet.

Eine Ausnahme liegt auch nicht bei einem vermeintlichen „Ausreißer“-Angebot vor, wenn zum einen nicht nur ein Produkt mit einem solchen Verstoß gefunden wurde und zum anderen keinerlei entsprechende Angaben gemacht werden, die eine „Ausreißer“-Stellung begründen würden.

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04. Februar 2015

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen müssen durch anerkannte wissenschaftliche Nachweise belegt werden

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Urteil des LG Düsseldorf vom 19.11.2014, Az.: 12 O 474/13

Wird für ein Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Aussagen geworben, so muss in wissenschaftlich anerkannter Weise ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die Substanz, auf die sich die gesundheitsbezogene Aussage bezieht, tatsächlich die behaupteten ernährungsbezogenen oder physiologischen Wirkungen auf die Gesundheit hat. Die Beweisführung über den Nachweis der Wirkung obliegt dabei dem Verwender der Werbeaussagen. Wird hierfür nachträglich ein Sachverständiger eingeschaltet, so können dessen Nachweise jedoch nicht auf den Zeitpunkt der getroffenen Werbeaussagen zurückwirken.

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29. September 2014

Unzulässige Werbung mit versteckten Kosten für Flüge im Internet

Urteil des LG Leipzig vom 08.03.2013, Az.: 05 O 2324/24

Der Reisevermittler Unister darf auf seiner Internetseite nicht mit zu niedrigen Flugpreisen werben, wenn zusätzlich zu diesen diverse weitere, für den Verbraucher unvermeidliche Zusatzkosten anfallen, die den Endpreis des Fluges um ein Vielfaches erhöhen. Insbesondere müssen im Angebot sämtliche Steuern und andere Zuschläge enthalten sein, sowie ein Hinweis darauf, dass durch das einzig mögliche Zahlungsmittel Kreditkarte weitere Kosten anfallen. Unzulässig gegenüber dem Verbraucher ist auch die Voreinstellung eines kostenpflichtigen Umbuchungsservices. Des Weiteren muss das Unternehmen einen Gewinn von 20.000 Euro an das Bundesamt für Justiz abführen, den es mit der unzulässigen Vermittlung von Reiseversicherungen erzielte.

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12. September 2014

Zur Herkunftstäuschung beim Verkauf von Frischmilch

Urteil des OLG Stuttgart vom 04.07.2013, Az.: 2 U 157/12

Der Vertrieb von Frischmilch unter dem Namen einer deutschen Region ist eine Irreführung wegen geographischer Herkunftstäuschung, wenn die Milch zwar größtenteils von ebendieser Region stammt, nicht aber dort abgefüllt wird. Der Durchschnittsverbraucher geht bei einer solchen Produktbezeichnung von einer gewissen Nähe zum Erzeugnis aus. Gerade bei Produkten, deren geographische Herkunft die Kaufentscheidung beeinflussen können, ist eine Täuschung über diese wettbewerbswidrig. Es ändert die Bewertung insbesondere nicht, dass der Milchhersteller Inhaber einer Marke mit Namen der betreffenden Region ist. Obwohl die Region ein eingetragener Markenname ist, so verliert sie dennoch nicht ihre Bedeutung als geographische Angabe.

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04. September 2014

Sternchenhinweis als Preisangabe bei einer kostenpflichtigen Service-Nummer ist ausreichend

Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.05.2014, Az.: I-15 U 54/14

Bei kostenpflichtigen Hotlines, wie 0180-Nummern, muss der Verbraucher problemlos erkennen können, dass es sich um eine solche handelt. Das Gericht entschied im Falle eines Werbeschreibens, dass ein Sternchenhinweis neben der Rufnummer mit Hinweis auf die Preisangabe am Ende des Schreibens ausreicht, um den Verbraucher auf die Preisangabe zu stoßen. Nicht erforderlich ist es, dass Rufnummer und Preisangabe auf einen Blick wahrgenommen werden können, vielmehr ist entscheidend, dass die Preisangabe ohne weitere Zwischenschritte zu erkennen ist.

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22. August 2014

Energieeffizienzangabepflicht von Onlinehändlern

Urteil des LG Mainz vom 30.04.2014, Az.: 12 HK O 41/13

Ein Onlinehändler von energieverbrauchsrelevanten Haushaltsprodukten muss bei jeglicher Werbung mit energie- oder preisbezogenen Informationen auch die Energieeffizienzklasse des beworbenen Produkts angeben. Nicht ausreichend ist eine Angabe der Energieeffizienzklasse erst auf der detaillierteren Produktseite, vielmehr muss sich diese Information bereits in den Angebotsbannern der Front- und Übersichtsseite befinden. Die Pflicht der Angaben über die Energieeffizienz soll zum einen dem Verbraucherschutz dienen und zu fundierten Kaufentscheidungen führen und zum anderen das Marktverhalten im Interesse der Wettbewerber regeln.

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07. Mai 2014

Unzulässige Werbung mit ‚gesundheitsfördernd‘ ohne ensprechende wissenschaftliche Belege

Urteil des LG Rostock vom 18.01.2013, Az.: 6 HK O 83/12

Die Bewerbung eines Schuhmodells mit gesundheitsfördernder Wirkung allein durch das Tragen desselbigen stellt dann eine Irreführung der Verbraucher dar, wenn diese nicht wie angeführt wissenschaftlich belegt ist. Wird dem Produkt beispielsweise eine allgemein erhöhte Muskelaktivität im Mittel um 30% zugesprochen, betrifft diese aber tatsächlich lediglich einen Muskel und ist nur im Einzelfall eine Steigerung um bis zu 29% zu erreichen, so ist diese Ausweitung des Studien-Ergebnisses unzulässig.

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11. März 2014

Bestellbutton mit der Aufschrift „Bestellung abschicken“ genügt nicht der sog. „Button-Lösung“

Urteil des OLG Hamm vom 19.11.2013, Az.: 4 U 65/13

Seit der sog. Button-Lösung, die am 01.08.2012 in Kraft getreten ist, sind Händler dazu verpflichtet bei Online-Bestellungen mittels eines Buttons diesen so zu beschriften, dass es für den Käufer ersichtlich ist, dass er sich mit einem Klick auf den Button zu einer Zahlung verpflichtet.  Eine Beschriftung des Buttons mit den Worten „Bestellung abschicken“ macht für ihn jedoch keine finanzielle Verpflichtung deutlich und genügt diesen Anforderungen somit nicht.

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