Werbung für „dauerhaften Therapieerfolg“ einer Cellulite-Behandlung kann irreführend sein
Das Werbeversprechen "ausdrücklicher Therapieerfolge" und der vorbeugenden Wirkung für ein Produkt zur Behandlung von Cellulite ist irreführend, wenn die Dauerhaftigkeit des Therapieerfolgs des Produkts wissenschaftlich nicht gesichert ist. Die Annahme der angesprochenen Verkehrskreise, die Wirkung der Therapie dauere zeitlich unbegrenzt, ergibt sich dabei insbesondere aus der konkreten Darstellung der Wirkmechanismen der Therapie.